Handy-Blitzer Monocam: Kommt die Kamera bundesweit?
Blitzer Veröffentlicht am 06.11.2026 von Yves Junker LL.M., Fachanwalt für Verkehrsrecht
Bundesverkehrsminister Steffen Bilger will Handy-Blitzer bundesweit ermöglichen, Fachleute fordern zwei Punkte und deutlich höhere Bußgelder. Was die Monocam kann, was heute gilt und was sich ändern könnte.
Was ist die Monocam?
Die Monocam ist ein Kamerasystem, das den fließenden Verkehr zum Beispiel von einer Autobahnbrücke aus aufnimmt. Eine Software wertet die Bilder aus und markiert Fahrzeuge, deren Fahrer offenbar ein Handy oder ein anderes elektronisches Gerät in der Hand hält. Ob tatsächlich ein Verstoß vorliegt, entscheidet nicht die Software: Die markierten Aufnahmen werden von Polizeibeamten gesichtet, erst dann geht ein Fall an die Bußgeldstelle.
Klassische Blitzer messen die Geschwindigkeit. Handyverstöße konnte die Polizei bisher nur bei Kontrollen vor Ort oder durch Beobachtung feststellen. Genau diese Lücke soll die Monocam schließen.
Wo wird die Monocam bereits eingesetzt?
Bislang nur in Rheinland-Pfalz. Das Land erprobte die Technik ab 2022 als erstes Bundesland und hat dafür inzwischen eine eigene Rechtsgrundlage geschaffen: § 30 Abs. 8 des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes erlaubt der Polizei den offenen Einsatz solcher Kameras im öffentlichen Verkehrsraum, um die unerlaubte Benutzung elektronischer Geräte am Steuer zu verhindern. Nach Angaben des Landes wurden von April bis November 2025 rund 950 Verstöße an die Zentrale Bußgeldstelle weitergeleitet.
Die übrigen Bundesländer haben keine vergleichbare Regelung. Eine anlasslose Videoaufnahme aller vorbeifahrenden Fahrzeuge braucht eine ausdrückliche gesetzliche Grundlage.
Kommt der Handy-Blitzer bundesweit?
Anfang November 2026 hat Bundesverkehrsminister Steffen Bilger (CDU) angekündigt, sich für den bundesweiten Einsatz von Handy-Blitzern einzusetzen, nach eigenen Worten auch auf Wunsch der Bundesländer. Ein Gesetzentwurf liegt bislang nicht vor, einen Zeitplan gibt es noch nicht.
Für eine einheitliche Lösung bräuchte es eine Ermächtigungsgrundlage im Straßenverkehrsgesetz (StVG). Das fordern seit Längerem auch Fachleute:
- Deutscher Verkehrsgerichtstag: Der 64. Verkehrsgerichtstag hat im Januar 2026 eine bundeseinheitliche Rechtsgrundlage für automatisierte Systeme wie Handy-Blitzer empfohlen.
- Deutscher Verkehrssicherheitsrat (DVR): Nach einem Vorstandsbeschluss vom Oktober 2026 soll das Bundesverkehrsministerium eine technikoffene Generalklausel im StVG vorlegen.
- ADAC: Der Automobilclub verlangt eine klare Rechtsgrundlage, einen hohen Datenschutzstandard und möglichst einheitliche Regeln in den Ländern.
Diese Strafen gelten heute für Handy am Steuer
An den Strafen ändert die Monocam nichts. Es gelten die Regelsätze aus dem Bußgeldkatalog:
| Verstoß | Folgen |
|---|---|
| Handy am Steuer (Kfz) | 100 €, 1 Punkt |
| mit Gefährdung | 150 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot |
| mit Sachbeschädigung | 200 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot |
| Handy auf dem Fahrrad | 55 €, keine Punkte |
In der Probezeit ist ein Handyverstoß ein A-Verstoß: Dann kommen ein Aufbauseminar und die Verlängerung der Probezeit hinzu.
Verboten ist nach § 23 Abs. 1a StVO nicht nur das Telefonieren. Ein elektronisches Gerät darf während der Fahrt nur benutzt werden, wenn es dafür weder aufgenommen noch gehalten wird und die Bedienung per Sprachsteuerung oder mit einem nur kurzen Blick möglich ist. Das gilt auch für Tablets, Navigationsgeräte und Smartwatches. Erlaubt ist die Nutzung nur bei vollständig ausgeschaltetem Motor, das automatische Abschalten durch die Start-Stopp-Funktion reicht nicht.
Zwei Punkte statt einem: Was wird diskutiert?
Parallel zur Monocam wird über deutlich höhere Strafen gesprochen:
- Verkehrsgerichtstag 2026: zwei statt einem Punkt für Kfz-Führer, ein Punkt für Radfahrer, Bußgelder von 250 Euro, bei Gefährdung 500 Euro und bei Sachbeschädigung 750 Euro.
- Unfallforschung der Versicherer (UDV): zwei Punkte bei unverändertem Bußgeld von 100 Euro.
- DVR: ein Bußgeld von mindestens 500 Euro.
Beschlossen ist davon bisher nichts. Die Bußgelder stehen in der Bußgeldkatalog-Verordnung, die das Bundesverkehrsministerium nur mit Zustimmung des Bundesrates ändern kann. Die Punkte sind in der Fahrerlaubnis-Verordnung geregelt. Bis zu einer Änderung bleibt es bei 100 Euro und einem Punkt. Was sich sonst für 2027 abzeichnet, lesen Sie im Beitrag Bußgeldkatalog 2027.
Lohnt sich ein Einspruch bei einem Handy-Blitzer?
Bei Kamerafotos kommt es auf Details an. Geprüft werden sollte vor allem:
- Fahrererkennung: Ist die Person am Steuer auf dem Foto eindeutig zu identifizieren?
- Gerät: Ist wirklich ein Handy oder ein anderes elektronisches Gerät zu sehen, oder etwa ein Getränk, ein Ausweis oder eine Packung?
- Halten oder Benutzen: Wurde das Gerät gehalten, und lässt sich das aus den Bildern sicher ableiten?
- Rechtsgrundlage: Wurde die Kamera in einem Land eingesetzt, das dafür eine gesetzliche Grundlage hat?
Gegen den Bußgeldbescheid haben Sie zwei Wochen ab Zustellung Zeit. Bis dahin sollten Sie sich im Anhörungsbogen nicht vorschnell zur Sache äußern.
Quellen
- § 23 StVO (gesetze-im-internet.de)
- Bußgeldkatalog-Verordnung, zuletzt geändert am 12.08.2026 (gesetze-im-internet.de)
- Empfehlungen des 64. Deutschen Verkehrsgerichtstags, Januar 2026 (PDF)
- Legal Tribune Online, 04.11.2026: DVR-Vorstandsbeschluss, Vorschlag der UDV, § 30 Abs. 8 POG Rheinland-Pfalz und Zahlen des Landes
- ADAC, 04.11.2026: Ankündigung von Bundesverkehrsminister Bilger