61 km/h zu schnell: OLG Koblenz bestätigt Vorsatz und Fahrverbot

61 km/h über dem Tempolimit: Das OLG Koblenz bestätigte eine Geldbuße von 1.200 Euro und zwei Monate Fahrverbot. Die Höhe der Überschreitung sprach auch für vorsätzliches Handeln.

24. September 2026, 17:50 Uhr

61 km/h zu schnell: OLG Koblenz bestätigt Vorsatz und Fahrverbot

Inhaltsverzeichnis

  1. 61 km/h über dem Tempolimit
  2. Wann spricht eine hohe Geschwindigkeit für Vorsatz?
  3. Welche Folgen hat vorsätzliches zu schnelles Fahren?

Wer das Tempolimit besonders deutlich überschreitet, muss nicht nur mit höheren Sanktionen rechnen. Die Höhe der Geschwindigkeitsüberschreitung kann auch ein wichtiges Indiz dafür sein, dass der Fahrer vorsätzlich gehandelt hat.

Das zeigt eine aktuelle Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz.

61 km/h über dem Tempolimit

Dem Autofahrer wurde vorgeworfen, außerhalb geschlossener Ortschaften bei erlaubten 100 km/h die zulässige Höchstgeschwindigkeit um 61 km/h überschritten zu haben.

Das Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler verurteilte ihn wegen vorsätzlicher Geschwindigkeitsüberschreitung zu einer Geldbuße von 1.200 Euro und verhängte ein zweimonatiges Fahrverbot.

Der Betroffene wandte sich dagegen mit der Rechtsbeschwerde. Das OLG Koblenz bestätigte die Entscheidung jedoch.

Wann spricht eine hohe Geschwindigkeit für Vorsatz?

Nach Auffassung des Gerichts kann bei einer Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerorts um mehr als 40 km/h ein gewichtiges Indiz dafür bestehen, dass dem Fahrer seine deutlich überhöhte Geschwindigkeit bewusst war.

Das bedeutet nicht, dass bei jeder Überschreitung von mehr als 40 km/h automatisch Vorsatz angenommen werden muss. Entscheidend bleibt die Würdigung des konkreten Falls. Die erhebliche Abweichung vom erlaubten Tempo kann dabei aber eine wichtige Rolle spielen.

Welche Folgen hat vorsätzliches zu schnelles Fahren?

Wird eine Geschwindigkeitsüberschreitung nicht nur fahrlässig, sondern vorsätzlich begangen, kann dies erhebliche Auswirkungen auf die Sanktion haben. Insbesondere kann die im Bußgeldkatalog vorgesehene Geldbuße höher ausfallen.

Im entschiedenen Fall blieb es bei einer Geldbuße von 1.200 Euro und einem zweimonatigen Fahrverbot. Das OLG Koblenz beanstandete die Bewertung des Amtsgerichts nicht.

Gerade bei besonders hohen Geschwindigkeitsüberschreitungen kann daher neben der eigentlichen Messung auch die Frage eine Rolle spielen, ob dem Fahrer vorsätzliches Verhalten vorgeworfen werden kann.

Entscheidung: OLG Koblenz, Beschluss vom 16.07.2026 – 3 ORbs 4 SsBs 72/26

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