Illegale Autorennen
Aktualisiert am 24.09.2026
Die Strafbarkeit von illegalen Autorennen ist in § 315d StGBgeregelt. Erfahren Sie jetzt welche Strafen drohen und welche Tatbestandsmerkmale vorliegen müssen.
Inhaltsverzeichnis
- Was gilt als illegales Autorennen?
- Ist auch ein Rennen ohne Gegner strafbar?
- Was regelt § 315d StGB?
- Welche Strafen drohen?
- Droht der Entzug der Fahrerlaubnis?
- Kann das Fahrzeug eingezogen werden?
- Was tun bei einem Vorwurf?
- Häufige Fragen zu illegalen Straßenrennen
Was gilt als illegales Autorennen?
Nicht erlaubte Kraftfahrzeugrennen im öffentlichen Straßenverkehr können nach § 315d StGB strafbar sein. Erfasst werden sowohl das Ausrichten oder Durchführen eines nicht erlaubten Rennens als auch die Teilnahme als Kraftfahrzeugführer.
Ein klassisches Rennen setzt dabei nicht zwingend eine abgesperrte Strecke oder eine vorherige ausdrückliche Vereinbarung voraus. Entscheidend ist, ob sich aus dem konkreten Fahrverhalten ein Wettbewerb ergibt, bei dem es beispielsweise um Geschwindigkeit, Beschleunigung oder das schnellere Zurücklegen einer Strecke geht.
Kraftfahrzeugrennen auf öffentlichen Straßen können grundsätzlich erlaubt werden. Nach § 29 StVO benötigen Veranstaltungen, bei denen Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden – insbesondere Kraftfahrzeugrennen – eine behördliche Erlaubnis.
Ist auch ein Rennen ohne Gegner strafbar?
Ja. § 315d Abs. 1 Nr. 3 StGB erfasst auch Fälle, in denen nur ein einzelner Fahrer unterwegs ist. Umgangssprachlich wird dabei häufig von einem Alleinrennen oder „Rennen gegen sich selbst“ gesprochen.
Nicht jede erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitung ist allerdings automatisch ein verbotenes Kraftfahrzeugrennen. Für die Strafbarkeit müssen mehrere Voraussetzungen zusammenkommen:
- Nicht angepasste Geschwindigkeit: Die Geschwindigkeit entspricht nicht mehr der konkreten Verkehrssituation.
- Grob verkehrswidriges Verhalten: Der Verkehrsverstoß muss objektiv besonders schwer wiegen.
- Rücksichtsloses Verhalten: Sicherheitsinteressen anderer werden aus eigensüchtigen Gründen missachtet oder es wird sich aus Gleichgültigkeit darüber hinweggesetzt.
- Besondere Geschwindigkeitsabsicht: Der Fahrer muss darauf abzielen, unter den konkreten Umständen eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen.
Dabei geht es nicht zwingend um die technisch mögliche Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs. Maßgeblich können unter anderem Streckenverlauf, Verkehr, Sicht, Witterung und die Leistungsfähigkeit des Fahrzeugs sein.
Was regelt § 315d StGB?
Der Straftatbestand der verbotenen Kraftfahrzeugrennen wurde 2017 in das Strafgesetzbuch aufgenommen. § 315d StGB unterscheidet im Wesentlichen drei Grundformen:
- Rennen ausrichten oder durchführen
- Als Kraftfahrzeugführer an einem nicht erlaubten Rennen teilnehmen
- Als einzelner Fahrer unter den gesetzlichen Voraussetzungen mit höchstmöglicher Geschwindigkeit fahren
Damit werden illegale Straßenrennen nicht mehr lediglich als Verkehrsordnungswidrigkeit behandelt. Liegen die Voraussetzungen des § 315d StGB vor, handelt es sich um ein Strafverfahren.
Welche Strafen drohen bei einem illegalen Autorennen?
Der Strafrahmen hängt davon ab, welche Variante des § 315d StGB verwirklicht wurde und ob durch das Rennen Menschen oder bedeutende fremde Sachwerte gefährdet oder geschädigt wurden.
| Tatvorwurf | Möglicher Strafrahmen |
|---|---|
|
Nicht erlaubtes Kraftfahrzeugrennen ausrichten oder durchführen |
Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren |
|
Teilnahme als Fahrer an einem nicht erlaubten Kraftfahrzeugrennen |
Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren |
|
Sogenanntes Alleinrennen nach § 315d Abs. 1 Nr. 3 StGB |
Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren |
| Gefährdung von Leib oder Leben eines anderen Menschen oder einer fremden Sache von bedeutendem Wert |
Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren |
| Gefahr wird fahrlässig verursacht |
Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren |
| Tod oder schwere Gesundheitsschädigung eines anderen Menschen beziehungsweise Gesundheitsschädigung einer großen Zahl von Menschen |
Freiheitsstrafe von 1 bis 10 Jahren; in minder schweren Fällen 6 Monate bis 5 Jahre |
Welcher Strafrahmen im konkreten Fall einschlägig ist, hängt von den tatsächlichen Umständen und den nachweisbaren Folgen der Fahrt ab. Bereits der Grundtatbestand ist jedoch eine Straftat und keine gewöhnliche Verkehrsordnungswidrigkeit.
Vorwurf wegen illegalem Straßenrennen?
Bei einem Vorwurf nach § 315d StGB können neben einer Geld- oder Freiheitsstrafe auch erhebliche Folgen für die Fahrerlaubnis drohen. Lassen Sie Ihren Fall prüfen.
Droht bei einem illegalen Autorennen der Entzug der Fahrerlaubnis?
Bei einer Verurteilung wegen eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens können die Folgen für die Fahrerlaubnis erheblich sein. § 315d StGB gehört zu den in § 69 StGB ausdrücklich genannten Straftaten, bei denen ein Täter unter den gesetzlichen Voraussetzungen regelmäßig als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen angesehen wird.
Wird die Fahrerlaubnis entzogen, erlischt sie mit Rechtskraft des Urteils. Das unterscheidet die Fahrerlaubnisentziehung von einem zeitlich begrenzten Fahrverbot: Nach einer Entziehung darf nicht automatisch nach einigen Monaten wieder gefahren werden.
Das Gericht bestimmt gleichzeitig eine Sperrfrist für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis. Diese beträgt grundsätzlich zwischen sechs Monaten und fünf Jahren. In besonderen Fällen kann auch eine längere beziehungsweise unbefristete Sperre in Betracht kommen.
Bereits während eines laufenden Strafverfahrens kann die Fahrerlaubnis zudem vorläufig entzogen werden, wenn dringende Gründe für die Annahme bestehen, dass sie später nach § 69 StGB entzogen werden wird.
Kann das Fahrzeug nach einem illegalen Straßenrennen eingezogen werden?
Ja. Neben einer möglichen Strafe und den Folgen für die Fahrerlaubnis kann auch das verwendete Kraftfahrzeug betroffen sein.
Nach § 315f StGB können Kraftfahrzeuge, auf die sich bestimmte Taten nach § 315d StGB beziehen, eingezogen werden. Eine Einziehung erfolgt nicht automatisch, stellt aber eine zusätzliche mögliche Folge eines Strafverfahrens wegen eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens dar.
Was tun bei einem Vorwurf wegen eines illegalen Straßenrennens?
Bei einem Verfahren nach § 315d StGB kommt es entscheidend darauf an, welche konkrete Tatvariante vorgeworfen wird und welche Tatsachen sich tatsächlich nachweisen lassen. Besonders bei einem sogenannten Alleinrennen müssen die einzelnen gesetzlichen Voraussetzungen voneinander getrennt geprüft werden.
Relevant können beispielsweise Videoaufnahmen, Zeugenaussagen, Messdaten, Fahrzeugdaten oder Feststellungen von Polizeibeamten sein. Bei mehreren beteiligten Fahrzeugen kann außerdem entscheidend sein, ob tatsächlich ein Wettbewerbscharakter nachweisbar ist.
Die passende Reaktion hängt auch davon ab, in welchem Stadium sich das Strafverfahren befindet. Eine polizeiliche Beschuldigtenanhörung, ein Strafbefehl und eine Anklage sind rechtlich unterschiedliche Verfahrenssituationen.
Wird ein Strafbefehl zugestellt, kann dagegen grundsätzlich innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch eingelegt werden. Bei einem Vorwurf nach § 315d StGB sollte deshalb insbesondere auf laufende Fristen geachtet werden.
Häufige Fragen zu illegalen Straßenrennen
Ist schnelles Anfahren an einer Ampel bereits ein illegales Autorennen?
Nicht automatisch. Starkes Beschleunigen oder eine Geschwindigkeitsüberschreitung allein erfüllen noch nicht zwingend § 315d StGB. Bei mehreren Fahrzeugen kann allerdings ein nicht erlaubtes Rennen vorliegen, wenn sich aus dem Verhalten ein Wettbewerb ergibt. Bei einem einzelnen Fahrzeug müssen die besonderen Voraussetzungen des § 315d Abs. 1 Nr. 3 StGB erfüllt sein.
Kann man sich auch ohne einen anderen Rennteilnehmer strafbar machen?
Ja. Das sogenannte Alleinrennen ist ausdrücklich von § 315d Abs. 1 Nr. 3 StGB erfasst. Eine bloße erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitung reicht dafür jedoch nicht automatisch aus.
Muss tatsächlich jemand gefährdet werden?
Nein. Bereits die Grundformen des § 315d Abs. 1 StGB können strafbar sein, ohne dass tatsächlich ein anderer Mensch konkret gefährdet oder verletzt wird. Eine konkrete Gefährdung kann den möglichen Strafrahmen allerdings erheblich erhöhen.
Kann bei einem illegalen Straßenrennen der Führerschein sofort weg sein?
Bereits während des Ermittlungsverfahrens kann ein Gericht die Fahrerlaubnis nach § 111a StPO vorläufig entziehen, wenn dringende Gründe dafür sprechen, dass sie später endgültig entzogen werden wird. Ob die Voraussetzungen dafür vorliegen, hängt vom jeweiligen Verfahren ab.
Kann auch das Auto eingezogen werden?
Ja. § 315f StGB ermöglicht bei bestimmten Taten nach § 315d StGB die Einziehung des verwendeten Kraftfahrzeugs. Ob dies im konkreten Verfahren angeordnet wird, muss gesondert geprüft werden.
Wie lange kann die Fahrerlaubnis nach einem Straßenrennen entzogen werden?
Wird die Fahrerlaubnis nach § 69 StGB entzogen, setzt das Gericht zugleich grundsätzlich eine Sperre für die Neuerteilung fest. Diese beträgt nach § 69a StGB in der Regel mindestens sechs Monate und höchstens fünf Jahre.
Ihr Fachanwalt für Verkehrsrecht ist Experte für Strafverfahren, Bußgeldabwehr und Unfallflucht im Straßenverkehr
Jetzt Termin vereinbaren
| Erfahrener Fachanwalt im Verkehrsrecht |
|---|
- Über 25 Jahre Erfahrung.
- Bundesweit tätige Kanzlei für Verkehrsrecht.
- Unterstützung in Straf- und Bußgeldverfahren.
- Fahrerflucht – Beratung und Vertretung.
- Kurzfristige Termine möglich.
Strafen aus dem Bußgeldkatalog 2026
Zu schnell gefahren
Ab 21 km/h zu schnell drohen Punkte in Flensburg
Abstand nicht eingehalten
Häufig Punkte und hohe Geldbußen ab 75,00 EUR
Rote Ampel überfahren
Es drohen immer Punkte und häufig Fahrverbote. Geldbußen beginnen ab 90,00 EUR