Bußgeldkatalog 2027: Welche Strafen bleiben und was ist neu?
Änderungen Veröffentlicht am 06.11.2026 von Yves Junker LL.M., Fachanwalt für Verkehrsrecht
Stand November 2026 gibt es keinen neuen Bußgeldkatalog für 2027, die bekannten Regelsätze gelten weiter. Diskutiert werden aber höhere Strafen für Handyverstöße, ein höheres Verwarnungsgeld und mehr. Der Überblick mit allen festen Terminen.
Gibt es 2027 einen neuen Bußgeldkatalog?
Nein. Stand 6. November 2026 ist keine Reform des Bußgeldkatalogs für 2027 beschlossen. Die Regelsätze für Geschwindigkeit, Abstand, Rotlicht oder Handy beruhen weiterhin auf der großen Reform vom 9. November 2021.
Zuletzt geändert wurde die Bußgeldkatalog-Verordnung im August 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 236). Diese Änderung betraf vor allem Regeln für Fahrerlaubnis und Berufskraftfahrer, etwa einzelne Tatbestände rund um Auflagen. Die bekannten Bußgelder für Autofahrer blieben unverändert.
Neue Bußgelder kann das Bundesverkehrsministerium nur per Verordnung mit Zustimmung des Bundesrates einführen. Bis eine solche Änderung in Kraft tritt, gelten die bisherigen Sätze.
Diese Strafen bleiben 2027
Die wichtigsten Regelsätze für Pkw im Überblick:
| Verstoß | Folgen |
|---|---|
| 21 bis 25 km/h zu schnell innerorts | 115 €, 1 Punkt |
| 31 bis 40 km/h zu schnell innerorts | 260 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot |
| 21 bis 25 km/h zu schnell außerorts | 100 €, 1 Punkt |
| 41 bis 50 km/h zu schnell außerorts | 320 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot |
| Rote Ampel, unter 1 Sekunde Rot | 90 €, 1 Punkt |
| Rote Ampel, über 1 Sekunde Rot | 200 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot |
| Handy am Steuer | 100 €, 1 Punkt |
| Abstand nicht eingehalten | ab 75 €, 1 Punkt |
| 0,5-Promillegrenze, erster Verstoß | 500 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot |
| Keine Rettungsgasse gebildet | 200 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot |
Dazu kommen bei einem Bußgeldbescheid Gebühren und Auslagen von in der Regel mindestens 28,50 Euro. Verwarnungsgelder für leichte Verstöße wie Falschparken reichen weiterhin bis 55 Euro. Alle Werte finden Sie in unserem Bußgeldkatalog.
Was wird für 2027 diskutiert?
Höhere Strafen für Handy am Steuer
Der 64. Deutsche Verkehrsgerichtstag hat im Januar 2026 empfohlen, Handyverstöße am Steuer mit zwei statt einem Punkt zu ahnden und das Bußgeld auf 250 Euro anzuheben, bei Gefährdung auf 500 Euro und bei Sachbeschädigung auf 750 Euro. Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat fordert mindestens 500 Euro. Zugleich will Bundesverkehrsminister Steffen Bilger Handy-Blitzer bundesweit ermöglichen. Mehr dazu im Beitrag Handy-Blitzer Monocam.
Verwarnungsgeld und Halterkosten
Auf der Innenministerkonferenz im Juni 2026 hat Hamburg beantragt, die Obergrenze für Verwarnungsgelder von 55 auf 70 Euro anzuheben. Außerdem soll die Kostenpauschale für Halter, wenn bei einem Parkverstoß der Fahrer nicht ermittelt werden kann, von 23,50 auf 45 Euro steigen. Konkrete Änderungen wurden nicht beschlossen, die Bundesregierung soll prüfen, wie der Bußgeldkatalog weiterentwickelt werden kann.
Schutz von Straßenbrücken
Mehrere Länder setzen sich im Bundesrat für höhere Strafen ein, wenn Lkw Gewichtsbeschränkungen auf Brücken überschreiten (Bundesrat-Drucksache 108/26). Für Pkw-Fahrer hat das keine unmittelbaren Folgen.
Alkohol auf dem Fahrrad
Der Verkehrsgerichtstag empfiehlt außerdem, das Fahren mit Fahrrad oder Pedelec ab 1,1 Promille als Ordnungswidrigkeit zu ahnden. Bisher gibt es für Radfahrer keine solche Bußgeldgrenze, strafbar wird es ohne Ausfallerscheinungen erst ab 1,6 Promille.
Feste Termine 2027 für Autofahrer
- 19. Januar 2027: Kartenführerscheine, die von 2002 bis 2004 ausgestellt wurden, müssen umgetauscht sein. Wer die Frist verpasst, behält seine Fahrerlaubnis, riskiert aber ein Verwarnungsgeld. Die weiteren Fristen stehen im Beitrag Änderungen für Autofahrer 2026.
- 29. November 2027: Die Abgasnorm Euro 7 gilt dann für alle neu zugelassenen Pkw und leichten Nutzfahrzeuge. Für neue Fahrzeugtypen gilt sie bereits ab 29. November 2026.
- EU-Führerscheinrichtlinie: Die neuen EU-Regeln gelten seit 25. November 2025, die Mitgliedstaaten haben aber bis 2028 Zeit zur Umsetzung. Begleitetes Fahren ab 17 in der ganzen EU, der digitale Führerschein und die gegenseitige Anerkennung von Fahrverboten kommen deshalb erst in den Folgejahren.
Welcher Bußgeldkatalog gilt für meinen Verstoß?
Maßgeblich ist grundsätzlich das Recht, das zur Zeit der Tat galt. Ändert sich das Gesetz bis zur Entscheidung, ist nach § 4 Abs. 3 OWiG das mildeste Gesetz anzuwenden. Wer 2026 geblitzt wurde, muss also auch bei einer späteren Verschärfung keine höheren Strafen fürchten.
Quellen
- Bußgeldkatalog-Verordnung, zuletzt geändert am 12.08.2026 (gesetze-im-internet.de)
- Bundesrat-Drucksache 318/26: Änderungsverordnung u. a. zur Bußgeldkatalog-Verordnung
- Bundesrat-Drucksache 108/26: Schutz der Straßenbrücken
- Empfehlungen des 64. Deutschen Verkehrsgerichtstags, Januar 2026 (PDF)
- Europäische Kommission, 25.11.2025: Neue EU-Vorschriften für Führerscheine und Fahrverbote
- Europäisches Parlament: Euro-7-Verordnung (EU) 2024/1257
- Legal Tribune Online, 16.06.2026: Antrag zur Innenministerkonferenz