Yves Junker – Fachanwalt für Verkehrsrecht & ADAC Vertragsanwalt

Seit über 25 Jahren verteidige ich Mandanten bundesweit in allen Bereichen des Verkehrsrechts – vom Bußgeldbescheid bis zum Strafverfahren wegen Fahrerflucht oder Trunkenheitsfahrt.

Yves Junker LL.M. – Fachanwalt für Verkehrsrecht und ADAC Vertragsanwalt in Köln
Yves Junker LL.M. · Fachanwalt für Verkehrsrecht · ADAC Vertragsanwalt · Köln

Ihr Anwalt: Yves Junker LL.M.

Fachanwalt für Verkehrsrecht · ADAC Vertragsanwalt · Köln

Als zugelassener ADAC Vertragsanwalt und Mitglied der Rechtsanwaltskammer Köln verbinde ich juristische Präzision mit einem klaren Ziel: Ihr Führerschein bleibt, wo er hingehört.

✓ Fachanwalt Verkehrsrecht ✓ ADAC Vertragsanwalt ✓ RAK Köln ✓ Bundesweit tätig ✓ LL.M.

Kostenloser Bußgeldcheck


Schildern Sie mir Ihren Fall. Ich prüfe kostenfrei, ob ein Einspruch sinnvoll ist und was realistisch erreichbar ist – Reduzierung, Aufhebung oder Abwendung von Punkten, Fahrverbot oder Führerscheinentzug. Laut einer Studie sind 56% der Bußgeldbescheide fehlerhaft.

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* VUT Sachverständigengesellschaft mbH & Co. KG, Auswertung von knapp 15.000 Bußgeldverfahren

Einspruch im Verkehrsrecht: Was Sie wissen sollten

Ob Blitzer auf der A3 bei Köln, Abstandsmessungen auf der A1 im Großraum Leverkusen oder Rotlichtverstöße in der Frankfurter Innenstadt – die Behörden in ganz Deutschland nutzen dieselben Messgeräte wie Einseitensensoren, Poliscan Speed oder Traffistar S350. Überall gelten dieselben Anforderungen an Eichung, Aufstellung und Bedienung – und überall stecken dieselben möglichen Fehler.

Wichtig: Die Einspruchsfrist beträgt nur 14 Tage ab Zustellung des Bußgeldbescheids. Zahlen Sie nicht voreilig – eine Zahlung gilt als Anerkenntnis und schließt den Einspruch aus. Kontaktieren Sie mich so früh wie möglich.

Ich berate und verteidige Sie bundesweit bei:

Schnell handeln – die Frist läuft

+49 (0)221 / 272 349 38

Mo–Fr 9–18 Uhr · Oder Online-Bußgeldcheck nutzen – kostenlos & unverbindlich

Was ich für Sie tun kann

Einspruch gegen Bußgeldbescheid

Prüfung auf Messfehler, Verfahrensmängel und Formfehler. Ziel: Reduzierung oder vollständige Aufhebung.

Fahrverbot abwenden

Nachweis von Härtefällen (Beruf, Pflege) oder Verfahrensfehlern – zum Verhindern oder Verkürzen des Fahrverbots.

Punkte in Flensburg

Fehlerhafte Einträge anfechten, Punktestand minimieren, drohenden Führerscheinentzug abwenden.

Verkehrsstrafrecht

Verteidigung bei Fahrerflucht (§ 142 StGB), Trunkenheitsfahrt (§ 316 StGB) und Raserei (§ 315c StGB).

Akteneinsicht & Messdaten

Anforderung der Rohdaten und Eichnachweise – dort stecken die häufigsten Angriffspunkte.

MPU-Vorbereitung

Strategische Beratung vor der MPU und Unterstützung beim Wiedererhalt der Fahrerlaubnis.

Häufige Verstöße und typische Messstellen

Ob auf der Autobahn, Landstraße oder innerorts – Verstöße im Straßenverkehr können weitreichende Folgen haben.

Geschwindigkeitsüberschreitungen

Geschwindigkeitsmessungen sind die häufigste Ursache für Bußgeldbescheide. Typische Messstellen:

  • A9 Nürnberg–München: Häufige Messungen, besonders in Baustellenbereichen.
  • A2 Hannover–Dortmund: Regelmäßige Tempokontrollen durch zivile Fahrzeuge.
  • Innerstädtische Bereiche: Einfallstraßen in Berlin, Hamburg und München – feste und mobile Blitzer.

Einfacher und qualifizierter Rotlichtverstoß

Das Überfahren einer roten Ampel gehört zu den schwerwiegendsten Verstößen – es drohen immer Punkte, häufig auch ein Fahrverbot.

  • Berlin: Kreuzung Am Fehrbelliner Platz (häufige Rotlichtblitzer).
  • München: Diverse Kreuzungen im Stadtzentrum mit hoher Überwachungsdichte.
  • Köln: Innere Kanalstraße – Kameras zur Rotlichtüberwachung.

Nichteinhalten des Mindestabstands

  • A7 Kassel–Hamburg: Häufige Video-Abstandsmessungen.
  • A3 Frankfurt–Würzburg: Überwachung durch Brücken- und Mobilkameras.

Verkehrsstrafrechtliche Delikte

  • § 142 StGB: Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Fahrerflucht) – oft auf Parkplätzen oder nach Bagatellunfällen.
  • § 315c StGB: Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr – Drängeln, gefährliche Überholmanöver.
  • § 316 StGB: Trunkenheit im Verkehr – Punkte, Fahrverbot bis hin zum Führerscheinentzug.
56 %

Mehr als die Hälfte aller Bußgeldbescheide ist fehlerhaft

Das zeigt eine Auswertung von knapp 15.000 Bußgeldverfahren durch die VUT Sachverständigengesellschaft. Falsch kalibrierte Geräte, ungeeignete Messstandorte, fehlerhafte Bedienung – ein Einspruch lohnt sich besonders wenn Punkte oder ein Fahrverbot drohen.

Drohen Punkte oder ein Fahrverbot?


Ich prüfe Ihren Bescheid auf Messfehler, Verfahrensmängel und Formfehler – und sage Ihnen klar, was erreichbar ist. Die Ersteinschätzung ist kostenlos.

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* Studie der VUT Sachverständigengesellschaft mbH & Co. KG

So funktioniert es
1

Bußgeldcheck ausfüllen oder anrufen

Schildern Sie kurz Ihren Fall – online oder telefonisch. Das dauert keine drei Minuten.

2

Kostenlose Ersteinschätzung erhalten

Ich prüfe Ihren Fall und gebe Ihnen eine ehrliche Einschätzung: Lohnt sich der Einspruch?

3

Akteneinsicht & Messdaten prüfen

Ich fordere alle Unterlagen an und prüfe Eichung, Messprotokoll und Verfahren auf Fehler.

4

Einspruch einlegen & verhandeln

Ich übernehme alle Schritte. Sie müssen sich um nichts kümmern – bundesweit, ohne Anreise.

Rechtsfolgen und Ihre Verteidigungsmöglichkeiten

Wenn Sie einen Bußgeldbescheid, Punkte in Flensburg, ein Fahrverbot oder eine Vorladung erhalten haben, ist schnelles Handeln entscheidend:

  • Bußgeld: Ich prüfe die Rechtmäßigkeit des Bescheids und setze mich für eine Reduzierung oder Aufhebung ein.
  • Punkte in Flensburg: Ich helfe, fehlerhafte Einträge löschen zu lassen oder die Punkteanzahl zu minimieren.
  • Fahrverbot: Gemeinsam erarbeiten wir Argumente – etwa den Nachweis einer unzumutbaren Härte durch berufliche Abhängigkeit oder Pflege von Angehörigen.
  • Strafverfahren: Bei Fahrerflucht, Trunkenheitsfahrt oder Raserei übernehme ich Ihre Verteidigung mit dem Ziel: Einstellung oder milde Strafe.
  • Führerscheinentzug: Umfassende Beratung zum Entzug der Fahrerlaubnis und Vorbereitung auf die MPU.

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Oder nutzen Sie den Online-Bußgeldcheck – ich melde mich schnellstmöglich bei Ihnen.

Viele Betroffene legen gegen fehlerhafte Blitzermessungen Einspruch ein und können so ihre Rechte wahren.

Hinweis: Studie zu Messfehlern

Laut einer Experten-Studie (VUT-Verkehr), die knapp 15.000 Bußgeldverfahren untersuchte, sind 56 % der Bußgeldbescheide fehlerhaft.


Strafen für zu schnelles Fahren außerorts (Fahrverbot):



Bußgeldkatalog 2026

Fachanwalt für Verkehrsrecht: Ihre Fragen – meine Antworten


Ja, meine Kanzlei ist auf Verkehrsrecht spezialisiert und vertritt Sie bundesweit, egal wo in Deutschland Ihr Verkehrsverstoß stattfand. Ob Sie einen Bußgeldbescheid erhalten haben, Ihnen Punkte drohen oder Sie mit einem Fahrverbot konfrontiert sind – ich biete Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung und berate Sie umfassend zu Ihren Möglichkeiten.

Verkehrsrecht ist komplex und die Gesetzgebung sowie die Rechtsprechung entwickeln sich ständig weiter. Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht verfügt über spezielle Kenntnisse und langjährige Erfahrung, um Ihre Rechte optimal zu vertreten. Ich kenne die Tricks der Behörden, erkenne Fehler in Messverfahren und weiß, welche Argumente vor Gericht zählen. Das kann für den Ausgang Ihres Falles entscheidend sein.

Die Kosten richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und sind vom Einzelfall abhängig. Die Erstberatung ist bei mir kostenlos. Gerne informiere ich Sie unverbindlich über die zu erwartenden Kosten. In den meisten Fällen übernimmt eine Rechtsschutzversicherung die gesamten Anwaltskosten. Auch eine eventuelle Selbstbeteiligung kann im Einzelfall erstattet werden.

Ja, das ist ein häufiges Anliegen. Ich prüfe sorgfältig, ob in Ihrem Fall Verfahrensfehler vorliegen oder ob es Härtefallregelungen gibt, die ein Fahrverbot abwenden oder verkürzen können (z.B. berufliche Notwendigkeit, Pflege von Angehörigen). Auch bei drohendem oder bereits erfolgtem **Führerscheinentzug** unterstütze ich Sie strategisch, etwa bei der Vorbereitung auf die MPU oder der Anfechtung von Entscheidungen.

Mein Kanzleisitz ist in Köln, aber ich vertrete Mandanten bundesweit. Da viele verkehrsrechtliche Angelegenheiten mittlerweile digital oder telefonisch bearbeitet werden können, ist der Ort des Verstoßes für eine effektive Vertretung durch meine Kanzlei unerheblich. Ich kenne die bundesweiten Besonderheiten und kann Sie unabhängig vom Ort des Geschehens optimal beraten und vertreten.

Zahlen Sie auf keinen Fall voreilig! Ein Bußgeldbescheid sollte immer auf Fehler überprüft werden. Viele Bescheide enthalten Formfehler, Messfehler oder andere Unstimmigkeiten, die einen Einspruch sinnvoll machen. Kontaktieren Sie mich für eine kostenlose Ersteinschätzung. In vielen Fällen lässt sich die Strafe reduzieren oder sogar ganz abwenden.

Die wichtigste Frist ist die 14-Tages-Frist für den Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid. Diese Frist beginnt mit der Zustellung des Bescheids. Nach Ablauf dieser zwei Wochen wird der Bescheid in der Regel rechtskräftig und kann nicht mehr angefochten werden. Daher ist es **extrem wichtig, schnell zu handeln** und zeitnah einen Anwalt zu kontaktieren, um Ihre Optionen zu prüfen.

Die Erfolgsaussichten hängen von den spezifischen Umständen Ihres Falles ab. Ich prüfe insbesondere:

  • Ob das verwendete Messgerät korrekt geeicht und gewartet wurde.
  • Ob die Messung fehlerfrei dokumentiert und durchgeführt wurde.
  • Ob es formale Fehler im Bußgeldbescheid gibt.
  • Ob der Standort der Messung zulässig und die Beschilderung eindeutig war.

Eine **Studie zeigt, dass über die Hälfte aller Bußgeldbescheide fehlerhaft sind** (VUT Sachverständigengesellschaft mbH & Co.KG). Ein Einspruch lohnt sich daher insbesondere bei hohen Strafen, drohenden Punkten in Flensburg oder einem Fahrverbot.