Seit über 25 Jahren verteidige ich Mandanten bundesweit in allen Bereichen des Verkehrsrechts – vom Bußgeldbescheid über Fahrverbote bis zum Strafverfahren wegen Fahrerflucht oder Trunkenheitsfahrt. Kontaktieren Sie mich gerne über unseren Bußgeldcheck - ich prüfe Ihren Fall und berate Sie kostenlos und unverbindlich zu Ihren Möglichkeiten eine Strafe zu vermeiden.
Als zugelassener Fachanwalt für Verkehrsrecht, ADAC Vertragsanwalt und Mitglied der Rechtsanwaltskammer Köln verbinde ich juristische Präzision mit einem klaren Ziel: Ihr Führerschein bleibt, wo er hingehört.
So arbeite ich für Sie:
Die Einspruchsfrist beträgt nur 14 Tage. +49 (0)221 / 272 349 38 · Mo–Fr 9–18 Uhr
Ob Blitzer auf der Autobahn, Abstandsmessung auf der Landstraße oder Rotlichtverstoß in der Innenstadt: Bundesweit kommen dieselben Messgeräte zum Einsatz – und überall gelten dieselben strengen Anforderungen an Eichung, Aufstellung und Bedienung. Genau dort setze ich an: Über die Akteneinsicht prüfe ich Messdaten, Eichnachweise und die Formalien Ihres Bescheids. In diesen Fällen vertrete ich Sie:
Prüfung auf Messfehler, Verfahrensmängel und Formfehler. Ziel: Reduzierung oder vollständige Aufhebung.
Mehr zum Bußgeldbescheid →Nachweis von Härtefällen (Beruf, Pflege) oder Verfahrensfehlern – zum Verhindern oder Verkürzen des Fahrverbots.
Mehr zum Fahrverbot →Fehlerhafte Einträge anfechten, Punktestand minimieren, drohenden Führerscheinentzug abwenden.
Mehr zu Punkten →Verteidigung bei Fahrerflucht (§ 142 StGB), Trunkenheitsfahrt (§ 316 StGB) und Raserei (§ 315c StGB).
Mehr zur Fahrerflucht →Anforderung der Rohdaten und Eichnachweise – dort stecken die häufigsten Angriffspunkte.
Alle Messverfahren →Strategische Beratung vor der MPU und Unterstützung beim Wiedererhalt der Fahrerlaubnis.
Mehr zu Alkohol am Steuer →Jetzt kostenlose Ersteinschätzung anfordern! +49 (0)221 / 272 349 38 · Mo–Fr 9–18 Uhr
Vom ersten Behördenbrief bis zur Hauptverhandlung: Hier finden Sie alle Ratgeber dieser Seite – den kompletten Bußgeldkatalog, jeden Schritt des Bußgeldverfahrens, die wichtigsten Paragraphen, alle gängigen Messverfahren und über 1.100 dokumentierte Blitzer-Standorte in ganz Deutschland. Kostenlos, verständlich erklärt und regelmäßig aktualisiert.
Ab 21 km/h zu viel drohen Punkte in Flensburg, ab 41 km/h ein Fahrverbot. Wählen Sie Ihre gemessene Überschreitung und prüfen Sie Bußgeld, Punkte und Fahrverbot für Ihren Fall:
* Ein Fahrverbot von 1 Monat droht, wenn innerhalb eines Jahres zweimal die Geschwindigkeit um mehr als 26 km/h überschritten wird.
Die Einspruchsfrist beträgt nur 14 Tage. +49 (0)221 / 272 349 38 · Mo–Fr 9–18 Uhr
Spätestens dann, wenn mehr als ein Verwarngeld im Raum steht: bei einem Bußgeldbescheid mit drohenden Punkten in Flensburg, bei einem angekündigten Fahrverbot oder wenn ein Strafverfahren – etwa wegen Fahrerflucht oder Alkohol am Steuer – eingeleitet wurde. Je früher ein Anwalt für Verkehrsrecht eingeschaltet wird, desto mehr Verteidigungsoptionen bestehen, denn viele Weichen werden schon vor dem Bußgeldbescheid gestellt. Meine Kanzlei vertritt Sie bundesweit, die Ersteinschätzung ist kostenlos.
Grundsätzlich darf jeder zugelassene Anwalt verkehrsrechtliche Mandate übernehmen. Der Titel Fachanwalt für Verkehrsrecht ist dagegen geschützt: Er wird von der Rechtsanwaltskammer nur verliehen, wenn besondere theoretische Kenntnisse und eine hohe Zahl selbst bearbeiteter Verkehrsrechtsfälle nachgewiesen wurden – und muss durch jährliche Fortbildung gehalten werden. Gerade bei technischen Fragen wie fehlerhaften Messverfahren zahlt sich diese Spezialisierung aus: Ich erkenne Angriffspunkte in Messprotokoll, Eichung und Verfahrensablauf, die im Alltagsgeschäft leicht übersehen werden.
Die Kosten richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und sind vom Einzelfall abhängig. Die Erstberatung ist bei mir kostenlos – Sie erfahren also unverbindlich, ob sich ein Einspruch lohnt und mit welchen Kosten Sie rechnen müssten, bevor Sie sich entscheiden. In den meisten Fällen übernimmt eine Rechtsschutzversicherung die gesamten Anwaltskosten; auch eine eventuelle Selbstbeteiligung kann im Einzelfall erstattet werden.
Ja, das ist ein häufiges Anliegen. Als Fachanwalt für Verkehrsrecht prüfe ich sorgfältig, ob in Ihrem Fall Verfahrensfehler vorliegen oder ob es Härtefallregelungen gibt, die ein Fahrverbot abwenden oder verkürzen können (z.B. berufliche Notwendigkeit, Pflege von Angehörigen). Auch bei drohendem oder bereits erfolgtem Führerscheinentzug unterstütze ich Sie strategisch, etwa bei der Vorbereitung auf die MPU oder der Anfechtung von Entscheidungen.
Mein Kanzleisitz ist in Köln, aber ich vertrete Mandanten bundesweit. Da viele verkehrsrechtliche Angelegenheiten mittlerweile digital oder telefonisch bearbeitet werden können – etwa über die Online-Anhörung –, ist der Ort des Verstoßes für eine effektive Vertretung durch meine Kanzlei unerheblich. Ich kenne die bundesweiten Besonderheiten und kann Sie unabhängig vom Ort des Geschehens optimal beraten und vertreten.
Zahlen Sie auf keinen Fall voreilig! Ein Bußgeldbescheid sollte immer auf Fehler überprüft werden. Viele Bescheide enthalten Formfehler, Messfehler oder andere Unstimmigkeiten, die einen Einspruch sinnvoll machen. Kontaktieren Sie mich für eine kostenlose Ersteinschätzung. In vielen Fällen lässt sich die Strafe reduzieren oder sogar ganz abwenden.
Die wichtigste Frist ist die 14-Tages-Frist für den Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid. Diese Frist beginnt mit der Zustellung des Bescheids. Nach Ablauf dieser zwei Wochen wird der Bescheid in der Regel rechtskräftig und kann nicht mehr angefochten werden. Daher ist es extrem wichtig, schnell zu handeln und zeitnah einen Anwalt zu kontaktieren, um Ihre Optionen zu prüfen.
Die Erfolgsaussichten hängen von den spezifischen Umständen Ihres Falles ab. Ich prüfe insbesondere:
Eine Studie zeigt, dass über die Hälfte aller Bußgeldbescheide fehlerhaft sind (VUT Sachverständigengesellschaft mbH & Co.KG). Ein Einspruch lohnt sich daher insbesondere bei hohen Strafen, drohenden Punkten in Flensburg oder einem Fahrverbot.