Laserpistole ohne Stativ: OLG Karlsruhe hebt Blitzer-Urteil auf
Das OLG Karlsruhe hat ein Blitzer-Urteil aufgehoben. Die Laserpistole LTI 20/20 TruSpeed war entgegen der Gebrauchsanweisung mit einer Schulterstütze statt mit einem Stativ eingesetzt worden.
Inhaltsverzeichnis
- Messung mit Schulterstütze statt Stativ
- Wann liegt ein standardisiertes Messverfahren vor?
- Was bedeutet das Urteil für Autofahrer?
Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat ein Urteil wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung aufgehoben. Im Mittelpunkt stand die Frage, ob eine Messung mit der Laserpistole LTI 20/20 TruSpeed noch als standardisiertes Messverfahren behandelt werden durfte.
Messbeamter verwendete Schulterstütze
Der Autofahrer war in Mannheim bei erlaubten 50 km/h nach den Feststellungen des Amtsgerichts 25 km/h zu schnell gefahren. Das Amtsgericht Mannheim verurteilte ihn wegen vorsätzlicher Geschwindigkeitsüberschreitung zu einer Geldbuße von 340 Euro.
Problematisch war jedoch die Durchführung der Messung: Der Messbeamte hatte das LTI 20/20 TruSpeed nicht auf dem nach der aktuellen Gebrauchsanweisung vorgesehenen Stativ eingesetzt. Stattdessen verwendete er eine Schulterstütze und stützte seinen Arm auf einem Geländer ab.
Nach Auffassung des OLG Karlsruhe hätte sich das Amtsgericht genauer mit dieser Abweichung beschäftigen müssen. Seit August 2024 sieht die Gebrauchsanweisung für das Gerät unter anderem die Verwendung eines Stativs vor.
Messung nicht automatisch unverwertbar
Das OLG stellte zugleich klar: Eine Abweichung von der Gebrauchsanweisung bedeutet nicht automatisch, dass das Messergebnis unverwertbar ist. Die Messung kann dann jedoch ihren Charakter als standardisiertes Messverfahren verlieren.
In einem solchen Fall kann eine genauere Überprüfung des Messergebnisses erforderlich sein, beispielsweise mithilfe eines Sachverständigen. Das Verfahren wurde deshalb an das Amtsgericht Mannheim zurückverwiesen.
Was bedeutet das Urteil für Autofahrer?
Für Autofahrer bedeutet die Entscheidung nicht, dass jede Messung mit einer Laserpistole angreifbar ist. Entscheidend ist, ob das Messgerät entsprechend seiner Zulassung und der maßgeblichen Gebrauchsanweisung eingesetzt wurde.
Entscheidung: OLG Karlsruhe, Beschluss vom 29.06.2026 – 3 ORbs 3300 SsBs 343/26
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Strafen aus dem Bußgeldkatalog 2026
Zu schnell gefahren
Abstand nicht eingehalten
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