Handy am Steuer
Sie sind mit dem Handy am Steuer geblitzt oder von der Polizei direkt angehalten worden? Hier finden Sie eine Übersicht der Bußgelder und Punkte laut aktuellem Bußgeldkatalog 2025 und können sich rechtlich beraten lassen.
Inhaltsverzeichnis
- Was ist verboten? Gesetzliche Definition
- Bußgelder und Strafen bei Handynutzung am Steuer
- Ausnahmen: Wann ist Handynutzung erlaubt?
- Andere elektronische Geräte am Steuer
- Handy am Steuer für Fahrradfahrer und Pedelec-Fahrer
- Wie wird Handynutzung am Steuer nachgewiesen?
- Handy am Steuer in der Probezeit
- Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist verboten? Die gesetzliche Definition (§ 23 Abs. 1a StVO)
Die Regelung zur Handynutzung am Steuer ist in § 23 Abs. 1a der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) klar definiert. Sie besagt, dass ein Fahrzeugführer ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient, nicht benutzen darf, wenn hierfür das Gerät aufgenommen oder gehalten werden muss.
Dabei geht es nicht nur ums Telefonieren, sondern um jegliche Form der Nutzung, die eine Blickzuwendung oder Handbewegung erfordert, die vom Verkehrsgeschehen ablenkt. Dazu gehören:
Handy am Steuer
Stand:
| Verstoß | Punkte | Bußgeld | Fahrverbot | Einspruch ratsam? |
|---|---|---|---|---|
| Nutzung des Handys als Fahrer | 1 | 100€ | Nein |
Jetzt prüfen |
| + mit Gefährdung | 2 | 150€ | 1 Monat |
Jetzt prüfen |
| + mit Sachbeschädigung | 2 | 200€ | 1 Monat |
Jetzt prüfen |
| beim Radfahren | - | 55€ | Nein |
Jetzt prüfen |
Ausnahmen: Wann ist Handynutzung erlaubt?
Es gibt wenige, eng gefasste Ausnahmen vom Handyverbot am Steuer. Diese sind im Gesetz genau definiert:
- Stillstand des Motors: Die Nutzung ist erlaubt, wenn das Fahrzeug steht, der Motor ausgeschaltet ist oder das Fahrzeug über eine Start-Stopp-Automatik verfügt und der Motor deswegen nicht läuft. Dies gilt jedoch nicht, wenn Sie nur an einer roten Ampel oder im Stau stehen und der Motor noch läuft.
- Sprachsteuerung: Die Nutzung von Sprachbefehlen ist erlaubt, solange das Gerät dabei nicht in die Hand genommen werden muss.
- Freisprecheinrichtung: Telefonieren ist erlaubt, wenn eine Freisprecheinrichtung genutzt wird und das Gerät nicht bedient oder gehalten werden muss.
- Displayblick: Ein kurzer Blick auf das fest verbaute Navigationssystem oder ein in einer Halterung angebrachtes Smartphone ist erlaubt, solange der Blick nicht zu lange vom Verkehrsgeschehen abgewendet wird und die Bedienung über die Sprachsteuerung oder Lenkradtasten erfolgt.
- Notfälle: In echten Notfällen, z.B. bei einem Unfall zur Hilfeleistung, ist die Nutzung des Handys erlaubt, sofern dies unbedingt erforderlich ist.
Im Zweifelsfall ist es immer sicherer, das Handy wegzulegen oder eine geeignete Halterung mit Sprachsteuerung zu nutzen.
Andere elektronische Geräte am Steuer
Das Verbot beschränkt sich nicht nur auf Handys. Der Gesetzgeber fasst den Begriff "elektronisches Gerät" sehr weit. Es gilt für alle Geräte, die der Kommunikation, Information oder Organisation dienen. Dazu gehören beispielsweise:
- Tablets (z.B. iPad)
- Laptops oder Notebooks
- Smartwatches (wenn sie zur Bedienung aufgenommen oder abgelesen werden)
- E-Reader
- Navigationsgeräte (wenn sie nicht fest verbaut sind oder zur Bedienung in die Hand genommen werden)
- Diktiergeräte
- MP3-Player
Die Grundregel bleibt: Jegliche Handhabung eines solchen Gerätes, die Ihre Aufmerksamkeit vom Straßenverkehr ablenkt, ist verboten, sofern das Gerät dafür aufgenommen oder gehalten werden muss.
Handy am Steuer für Fahrradfahrer und Pedelec-Fahrer
Das Handyverbot gilt nicht nur für Autofahrer, sondern auch für alle, die ein Fahrzeug im Straßenverkehr führen. Dazu zählen auch Fahrradfahrer und Pedelec-Fahrer.
- Auch hier ist es verboten, ein Handy zu nutzen, wenn es dafür aufgenommen oder gehalten werden muss.
- Die Strafe für Fahrradfahrer bei einem Verstoß ist geringer: Es droht ein Bußgeld von 55 Euro. Punkte in Flensburg gibt es dafür nicht.
- Freisprecheinrichtungen sind auch auf dem Fahrrad erlaubt.
Obwohl die Bußgelder geringer sind, sollte die Unfallgefahr durch Ablenkung keinesfalls unterschätzt werden.
Wie wird Handynutzung am Steuer nachgewiesen?
Die Polizei setzt verschiedene Methoden ein, um die unerlaubte Handynutzung zu ahnden:
- Direkte Beobachtung: Am häufigsten wird ein Verstoß durch die direkte Beobachtung von Polizeibeamten festgestellt. Sie sehen, wie ein Fahrer ein Handy in der Hand hält oder bedient.
- Zivilfahrzeuge: Auch aus zivilen Polizeifahrzeugen heraus können Verstöße dokumentiert werden.
- Kamerasysteme (z.B. Monocam in Rheinland-Pfalz): In einigen Bundesländern (z.B. Rheinland-Pfalz) werden Pilotprojekte mit speziellen Kamerasystemen (z.B. "Monocam") eingesetzt, die das Verkehrsgeschehen überwachen und Handynutzung automatisch erkennen und dokumentieren können. Dies ist ein vielversprechender Ansatz zur effektiveren Überwachung.
- Zeugenaussagen: In manchen Fällen können auch Zeugenaussagen von anderen Verkehrsteilnehmern oder Unfallbeteiligten als Beweis dienen.
Auf dem Bußgeldbescheid ist in der Regel vermerkt, wie der Verstoß festgestellt wurde.
Handy am Steuer in der Probezeit
Wie bereits erwähnt, ist ein Verstoß gegen das Handyverbot für Fahranfänger in der Probezeit besonders relevant. Die Nutzung eines Handys am Steuer, die mit einem Bußgeld von 100 Euro geahndet wird, gilt als sogenannter A-Verstoß.
- Dies führt zur Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre.
- Zusätzlich ist die Teilnahme an einem Aufbauseminar verpflichtend.
- Wiederholte A-Verstöße oder die Kombination mit B-Verstößen können zum Entzug der Fahrerlaubnis führen.
Fahranfänger sollten daher jegliche Ablenkung am Steuer vermeiden, um keine unnötigen Risiken einzugehen und die Probezeit erfolgreich zu meistern.
Viele Betroffene setzen sich erfolgreich gegen Bußgeldbescheide zur Wehr.
| Sanktionen | ||||
|---|---|---|---|---|
| Handyverstoß | ||||
| Die folgenden Informationen richten sich an Fahrerinnen und Fahrer, die ihre Probezeit bereits erfolgreich abgeschlossen haben. Falls Sie jedoch während Ihrer Probezeit mit dem Handy am Steuer erwischt werden, wird Ihre Probezeit um zwei Jahre verlängert. Zusätzlich ist die Teilnahme an einem kostenpflichtigen Aufbauseminar verpflichtend. | ||||
weitere Ordnungswidrigkeiten
Zu schnell gefahren
Abstand nicht eingehalten
Rote Ampel überfahren
FAQs zum Thema "Handy am Steuer"
Ein Handyverstoß liegt vor, wenn ein Fahrer während der Fahrt ein mobiles Gerät hält oder nutzt, ohne es über eine Freisprecheinrichtung oder andere Hilfsmittel zu bedienen. Dazu zählt das Telefonieren, Schreiben von Nachrichten, Surfen im Internet oder das Bedienen anderer Apps.
- Erster Verstoß: 100 EUR Bußgeld und 1 Punkt in Flensburg.
- Mit Gefährdung: 150 EUR Bußgeld, 2 Punkte in Flensburg und 1 Monat Fahrverbot.
- Mit Sachbeschädigung: 200 EUR Bußgeld, 2 Punkte in Flensburg und 1 Monat Fahrverbot.
Nein, die Nutzung des Handys ist auch an einer roten Ampel untersagt, da der Motor in Betrieb ist. Ausgenommen sind Fälle, in denen der Motor durch eine Start-Stopp-Automatik abgeschaltet ist.
Das Verbot umfasst nicht nur Mobiltelefone, sondern auch Tablets, Smartwatches und andere elektronische Geräte, die manuell bedient werden können. Das Gerät darf nur genutzt werden, wenn es sicher in einer Halterung befestigt ist und die Bedienung keine Ablenkung verursacht.
Die Ablenkung durch das Handy am Steuer kann die Reaktionszeit erheblich verlängern und das Unfallrisiko drastisch erhöhen. Bereits eine kurze Unachtsamkeit von wenigen Sekunden kann schwerwiegende Folgen haben, insbesondere bei höheren Geschwindigkeiten.
Bußgeldbescheide wegen eines Handyverstoßes können angefochten werden, wenn Zweifel an der Beweislage bestehen. Beispielsweise können unscharfe Fotos oder uneindeutige Beobachtungen ein Grund für die Anfechtung sein. Lassen Sie den Bescheid prüfen, um Ihre Erfolgsaussichten einzuschätzen.