Der Bußgeldbescheid im Bußgeldverfahren

Aktualisiert am 24.09.2026

Der Bußgeldbescheid wird in der Regel nach einem Verkehrsverstoß ausgestellt, wenn bereits ein Anhörungs- oder Zeugenfragebogen versendet wurde und der Verantwortliche ermittelt werden konnte.

Inhaltsverzeichnis

  1. Was ist ein Bußgeldbescheid?
  2. Was steht in einem Bußgeldbescheid?
  3. Bußgeldbescheid erhalten: Was ist jetzt wichtig?
  4. Wie kann man Einspruch einlegen?
  5. Welche Gebühren kommen zum Bußgeld hinzu?
  6. Was passiert, wenn man nicht bezahlt?
  7. Häufige Fragen zum Bußgeldbescheid

Was ist ein Bußgeldbescheid?

Mit einem Bußgeldbescheid ahndet die zuständige Behörde eine Ordnungswidrigkeit. Im Verkehrsrecht kann es beispielsweise um eine Geschwindigkeitsüberschreitung, einen Rotlichtverstoß, einen Abstandsverstoß oder Handy am Steuer gehen.

Der Bescheid nennt den konkreten Tatvorwurf, die Beweismittel sowie die festgesetzte Geldbuße und mögliche Nebenfolgen wie ein Fahrverbot. Häufig gehen dem Bußgeldbescheid eine Anhörung im Bußgeldverfahren oder ein Zeugenfragebogen voraus.

Was steht in einem Bußgeldbescheid?

Welche Angaben ein Bußgeldbescheid enthalten muss, regelt § 66 OWiG. Dazu gehören insbesondere:

  • Angaben zur Person: Die Personalien des Betroffenen und gegebenenfalls Angaben zum Verteidiger.
  • Tatvorwurf: Art des Verstoßes sowie Zeit und Ort der vorgeworfenen Ordnungswidrigkeit.
  • Rechtsgrundlage: Die angewendeten Bußgeldvorschriften.
  • Beweismittel: Zum Beispiel Messdaten, Zeugenaussagen oder ein Blitzerfoto.
  • Rechtsfolgen: Geldbuße sowie mögliche Nebenfolgen wie ein Fahrverbot.
  • Hinweise zum Einspruch: Der Bescheid informiert darüber, welche Folgen eintreten, wenn kein Einspruch eingelegt wird.
  • Zahlungsinformationen: Angaben zur Zahlung der Geldbuße und der Verfahrenskosten.


Bußgeldbescheid erhalten?

Die Einspruchsfrist beträgt grundsätzlich zwei Wochen ab Zustellung. Lassen Sie Ihren Bußgeldbescheid kostenlos prüfen.




Bußgeldbescheid erhalten: Was ist jetzt wichtig?

Nach der Zustellung sollte zunächst geprüft werden, wann der Bescheid zugestellt wurde. Denn ab diesem Zeitpunkt läuft grundsätzlich die Einspruchsfrist von zwei Wochen. Wird innerhalb dieser Frist kein wirksamer Einspruch eingelegt, wird der Bußgeldbescheid rechtskräftig und kann vollstreckt werden.

Deshalb sollten der Bußgeldbescheid und vorhandene Unterlagen wie Anhörungsbogen, Zeugenfragebogen oder Messfoto aufbewahrt werden. Bestehen Zweifel am Tatvorwurf, an der Fahreridentifizierung, an der Messung oder an den festgesetzten Rechtsfolgen, sollte eine Prüfung möglichst innerhalb der laufenden Einspruchsfrist erfolgen.

Ist im Bußgeldbescheid ein Fahrverbot angeordnet, gelten für dessen Beginn besondere Regelungen. Wann das Fahrverbot wirksam wird, hängt unter anderem davon ab, ob in den vorangegangenen zwei Jahren bereits ein Fahrverbot rechtskräftig geworden ist. Unter bestimmten Voraussetzungen kann für den Beginn des Fahrverbots ein Zeitraum von bis zu vier Monaten nach Rechtskraft zur Verfügung stehen.

Wie kann man Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid einlegen?

Gegen einen Bußgeldbescheid kann nach § 67 OWiG innerhalb von zwei Wochen nach der Zustellung Einspruch eingelegt werden. Der Einspruch ist bei der Verwaltungsbehörde einzulegen, die den Bußgeldbescheid erlassen hat.

Für einen wirksamen Einspruch ist zunächst keine ausführliche Begründung erforderlich. Ob und wie der Einspruch anschließend begründet werden sollte, hängt vom jeweiligen Verfahren und den vorhandenen Beweismitteln ab.

Ansatzpunkte für eine nähere Prüfung können beispielsweise sein:

  • Fahreridentifizierung: Ist eindeutig feststellbar, wer das Fahrzeug geführt hat?
  • Tatvorwurf: Stimmen Tatzeit, Tatort und die sonstigen Angaben im Bescheid?
  • Messung und Beweismittel: Sind Messung, Auswertung und Zuordnung des Fahrzeugs nachvollziehbar dokumentiert?
  • Rechtsfolgen: Wurden Geldbuße, Punkte und ein mögliches Fahrverbot zutreffend berücksichtigt?
  • Verfahren: Gibt es rechtlich relevante Besonderheiten im Ablauf des Bußgeldverfahrens?

Nach einem zulässigen Einspruch prüft die Bußgeldbehörde den Vorgang erneut. Hält sie den Bußgeldbescheid aufrecht, kann das Verfahren über die Staatsanwaltschaft an das zuständige Amtsgericht abgegeben werden.

Welche Gebühren kommen zum Bußgeld hinzu?

Ein Bußgeldbescheid enthält neben der eigentlichen Geldbuße regelmäßig auch Gebühren und Auslagen. Nach § 107 OWiG beträgt die Gebühr 5 Prozent der festgesetzten Geldbuße, mindestens jedoch 25 Euro. Zusätzlich können Auslagen entstehen.

Für eine Zustellung mit Zustellungsurkunde oder Einschreiben gegen Rückschein werden beispielsweise pauschal 3,50 Euro berechnet. Deshalb liegt der im Bußgeldbescheid zu zahlende Gesamtbetrag regelmäßig über der eigentlichen Geldbuße.

Was passiert, wenn man das Bußgeld nicht bezahlt?

Ist der Bußgeldbescheid rechtskräftig und die Forderung fällig, sollte die Zahlung nicht einfach ignoriert werden. Offene Geldbußen können durch die zuständige Vollstreckungsbehörde beigetrieben werden.

Wer aufgrund seiner wirtschaftlichen Verhältnisse nicht in der Lage ist, den Betrag fristgerecht zu zahlen, sollte sich an die Vollstreckungsbehörde wenden. Nach § 93 OWiG können unter bestimmten Voraussetzungen Zahlungserleichterungen gewährt werden.

Auch Erzwingungshaft ist bei einer nicht gezahlten Geldbuße grundsätzlich möglich. Sie wird jedoch nicht automatisch angeordnet. § 96 OWiG stellt hierfür mehrere Voraussetzungen auf. Insbesondere darf eine geltend gemachte beziehungsweise erkennbare Zahlungsunfähigkeit nicht einfach unberücksichtigt bleiben.

Häufige Fragen zum Bußgeldbescheid


Wann beginnt die 14-Tage-Frist für den Einspruch?

Entscheidend ist grundsätzlich die Zustellung des Bußgeldbescheids, nicht das Datum, das oben auf dem Bescheid steht. Ab der Zustellung beträgt die Einspruchsfrist zwei Wochen.

Muss ein Einspruch sofort begründet werden?

Nein. § 67 OWiG verlangt für die Einlegung des Einspruchs grundsätzlich keine Begründung. Wichtig ist zunächst, dass der Einspruch form- und fristgerecht eingelegt wird. Eine Begründung kann sich anschließend insbesondere nach Prüfung der Verfahrensakte ergeben.

Kann ein Einspruch auch Nachteile haben?

Mit einem Einspruch wird der Bußgeldbescheid nicht automatisch aufgehoben. Das Verfahren wird weiter geprüft und kann anschließend vor Gericht fortgesetzt werden. Das Gesetz weist ausdrücklich darauf hin, dass im weiteren Verfahren grundsätzlich auch eine für den Betroffenen ungünstigere Entscheidung möglich sein kann.

Was kann ich tun, wenn ich das Bußgeld nicht auf einmal bezahlen kann?

Bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten können Zahlungserleichterungen in Betracht kommen. Nach Rechtskraft entscheidet darüber die zuständige Vollstreckungsbehörde. Betroffene sollten Zahlungsprobleme deshalb nicht ignorieren, sondern frühzeitig gegenüber der Behörde darlegen.

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