Stand: 06.11.2026
PoliScan FM1: Wann lohnt sich ein Einspruch gegen den Blitzeranhänger?
Der PoliScan FM1 ist ein Blitzeranhänger von Vitronic, der tagelang ohne Personal am Straßenrand misst. Hier erfahren Sie, wie der Anhänger arbeitet, wo typische Messfehler entstehen und wann sich ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid lohnt.
Was ist der PoliScan FM1?
Der PoliScan FM1 stammt vom Wiesbadener Hersteller Vitronic. Technisch arbeitet er mit derselben Lasermesstechnik wie die PoliScan-Speed-Blitzersäulen, ist aber in einen Anhänger eingebaut. Diese sogenannten Enforcement Trailer werden am Fahrbahnrand abgestellt und arbeiten mit eigener Stromversorgung über mehrere Tage selbstständig. Ein Messbeamter muss während der Messung nicht vor Ort sein.
Für Behörden ist das praktisch: Der Anhänger lässt sich schnell umsetzen und überwacht dort, wo eine feste Blitzersäule zu aufwendig wäre. Für Betroffene heißt das: Die Messung läuft vollautomatisch, und ob bei Aufstellung und Einrichtung alles nach Vorschrift lief, lässt sich nur anhand der Unterlagen nachvollziehen.
So misst der Blitzeranhänger
Der PoliScan FM1 arbeitet nach dem LIDAR-Prinzip:
- Laserimpulse: Das Gerät sendet in kurzer Folge Laserimpulse aus und misst, wie lange das reflektierte Licht zurück braucht. Daraus ergibt sich die Entfernung zum Fahrzeug.
- Geschwindigkeit: Aus vielen Entfernungsmessungen, während das Fahrzeug den Messbereich durchfährt, wird die Geschwindigkeit berechnet.
- Mehrere Fahrstreifen: Der Laser tastet einen breiten Bereich ab. So können mehrere Fahrzeuge auf verschiedenen Fahrstreifen gleichzeitig erfasst werden.
- Beweisfoto: Bei einer Überschreitung fertigt die Kamera ein Foto. Ein eingeblendeter Auswerterahmen zeigt, welchem Fahrzeug die Messung zugeordnet wurde.
Vom gemessenen Wert wird anschließend der Toleranzabzug abgezogen: 3 km/h bis 100 km/h, darüber 3 % des Messwerts.
Wo wird der PoliScan FM1 eingesetzt?
Blitzeranhänger stehen typischerweise dort, wo für einige Tage oder Wochen besonders kontrolliert werden soll:
- an Baustellen auf Autobahnen und Bundesstraßen mit reduziertem Tempolimit
- an Unfallschwerpunkten auf Landstraßen
- in Ortsdurchfahrten, vor Schulen und Kindergärten
- an Strecken, an denen eine feste Anlage geplant oder vorübergehend ausgefallen ist
Eine Übersicht bekannter Standorte finden Sie in unserer Blitzer-Übersicht nach Bundesland und Stadt.
Mögliche Messfehler beim PoliScan FM1
Die Lasermessung selbst gilt als präzise. Angriffspunkte ergeben sich vor allem rund um die Messung:
- Aufstellung und Ausrichtung: Der Anhänger muss nach den Vorgaben der Gebrauchsanweisung aufgestellt und ausgerichtet sein. Abweichungen können die Messung unverwertbar machen.
- Auswerterahmen und Zuordnung: Der Auswerterahmen muss nach den Vorgaben der Zulassung auf dem Foto liegen. Sind mehrere Fahrzeuge im Bild, ist die Zuordnung zum richtigen Fahrzeug oft zweifelhaft.
- Eichung: Das Gerät muss zum Zeitpunkt der Messung gültig geeicht sein. Reparaturen oder Eingriffe nach der Eichung müssen dokumentiert sein.
- Messprotokoll und Schulung: Fehlt das Messprotokoll, ist es unvollständig oder fehlt der Schulungsnachweis des Personals, das den Anhänger eingerichtet hat, ist die Messung angreifbar.
- Beschilderung: Das Tempolimit muss ordnungsgemäß angeordnet und gut sichtbar beschildert sein, gerade an wechselnden Baustellen ein häufiger Punkt.
- Fahreridentifizierung: Ist das Gesicht auf dem Foto nicht eindeutig zu erkennen, kann auch die Frage, wer gefahren ist, entscheidend sein.
Gerichte behandeln die PoliScan-Messung als sogenanntes standardisiertes Messverfahren. Ein pauschales Bestreiten reicht deshalb nicht. Messfehler müssen konkret aus den Unterlagen heraus belegt werden. Genau deshalb beginnt jede Verteidigung mit der Akteneinsicht.
Was droht nach einer Messung mit dem PoliScan FM1?
Die Strafe richtet sich nach dem bundesweiten Bußgeldkatalog und danach, ob Sie innerorts oder außerorts gemessen wurden. Für Geschwindigkeitsüberschreitungen außerorts gilt:
| Zu schnell außerorts | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | Einspruch? |
|---|---|---|---|---|
| bis 10 km/h | 20 € | – | – | eher nicht |
| 11–15 km/h | 40 € | – | – | eher nicht |
| 16–20 km/h | 60 € | – | – | eher nicht |
| 21–25 km/h | 100 € | 1 | – | Jetzt prüfen |
| 26–30 km/h | 150 € | 1 | 1 Monat* | Jetzt prüfen |
| 31–40 km/h | 200 € | 1 | 1 Monat* | Jetzt prüfen |
| 41–50 km/h | 320 € | 2 | 1 Monat | Jetzt prüfen |
| 51–60 km/h | 480 € | 2 | 1 Monat | Jetzt prüfen |
| 61–70 km/h | 600 € | 2 | 2 Monate | Jetzt prüfen |
| über 70 km/h | 700 € | 2 | 3 Monate | Jetzt prüfen |
Messung kostenlos prüfen lassen
Die Werte für innerorts und jede einzelne Überschreitung finden Sie in der Bußgeldtabelle Geschwindigkeit.
So prüfen wir Ihre Messung
- Kostenlose Ersteinschätzung: Sie laden Ihren Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid über den Bußgeldcheck hoch.
- Akteneinsicht: Wir fordern die Bußgeldakte mit Messprotokoll, Eichschein, Falldatensatz und Fotos an.
- Technische Prüfung: Aufstellung, Auswerterahmen, Eichung und Beschilderung werden geprüft, bei Bedarf mit einem Sachverständigen.
- Einspruch oder Empfehlung: Wir sagen Ihnen offen, ob sich das Verfahren lohnt, und vertreten Sie gegenüber Behörde und Gericht.
Wichtig: Gegen den Bußgeldbescheid haben Sie nur 14 Tage ab Zustellung Zeit für den Einspruch.