§ 132 BKat: Rotlichtverstoß verstehen - Rechte, Strafen & Einspruch

Aktualisiert am 06.11.2026

Einfacher oder qualifizierter Rotlichtverstoß: Was Nr. 132 BKat regelt, welche Bußgelder, Punkte und Fahrverbote drohen und wie Sie Einspruch einlegen.

„Die Ampel war doch erst seit einer halben Sekunde rot!“ Diesen Satz hören Bußgeldstellen und Gerichte oft. Ob ein Rotlichtverstoß vorliegt und wie teuer er wird, ergibt sich aus der laufenden Nummer 132 des Bußgeldkatalogs. Hier erfahren Sie, was gilt und wann sich ein Einspruch lohnt.

Was bedeutet § 132 BKat?

Streng genommen ist „§ 132 BKat“ kein Paragraph, sondern die laufende Nummer 132 im bundeseinheitlichen Bußgeldkatalog, der Anlage zur Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV). Sie legt fest, welche Folgen es hat, wenn ein Kraftfahrzeugführer das rote Licht einer Ampel nicht befolgt. Die Pflicht, bei Rot zu halten, steht in § 37 StVO.

Der Bußgeldkatalog unterscheidet zwei Fälle:

1. Der einfache Rotlichtverstoß

Ein einfacher Rotlichtverstoß liegt vor, wenn die Ampel beim Überfahren der Haltelinie noch nicht länger als eine Sekunde Rot zeigte.

  • Nr. 132 BKat: 90 Euro und 1 Punkt
  • Nr. 132.1 BKat, mit Gefährdung: 200 Euro, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot
  • Nr. 132.2 BKat, mit Sachbeschädigung: 240 Euro, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot

2. Der qualifizierte Rotlichtverstoß

Qualifiziert ist der Verstoß, wenn die Rotphase beim Überfahren der Haltelinie bereits länger als eine Sekunde andauerte.

  • Nr. 132.3 BKat: 200 Euro, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot
  • Nr. 132.3.1 BKat, mit Gefährdung: 320 Euro, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot
  • Nr. 132.3.2 BKat, mit Sachbeschädigung: 360 Euro, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot

Alle Werte, auch für Radfahrer und den Grünpfeil, finden Sie in der Tabelle Rote Ampel überfahren.

Die 3 häufigsten Irrtümer und was wirklich stimmt

1. „Bei Gelb darf ich noch durchfahren“

Nur eingeschränkt. Gelb bedeutet nach § 37 StVO: vor der Kreuzung auf das nächste Zeichen warten. Wer gefahrlos anhalten kann, muss das tun. Wer bei Gelb noch Gas gibt, riskiert ein Verwarnungsgeld von 10 Euro. Wer nicht mehr gefahrlos bremsen kann, darf dagegen weiterfahren.

2. „Schon das Überfahren der Haltelinie ist ein Rotlichtverstoß“

Nicht immer. Für die Dauer der Rotphase kommt es auf den Zeitpunkt an, in dem die Haltelinie überfahren wird. Wer aber hinter der Haltelinie anhält, bevor er den geschützten Bereich der Kreuzung oder die Fußgängerfurt erreicht, begeht in der Regel nur einen Haltelinienverstoß. Dafür werden 10 Euro fällig, Punkte gibt es nicht.

3. „Die Rotzeit wird immer exakt gemessen“

Stationäre Rotlichtüberwachungsanlagen erfassen die Rotzeit automatisch, meist über Induktionsschleifen oder Sensoren in der Fahrbahn, und halten sie auf den Fotos fest. Anders ist es, wenn die Polizei einen Rotlichtverstoß nur beobachtet hat. Dann wird die Rotzeit geschätzt, und ob sie wirklich länger als eine Sekunde war, ist häufig ein Ansatzpunkt für die Verteidigung.

Einspruch einlegen: Schritt für Schritt

So gehen Sie vor, wenn Sie den Bußgeldbescheid anfechten möchten:

  1. Bescheid prüfen: Stimmen Ort, Zeit, Fahrzeug und die angegebene Rotzeit?
  2. Frist wahren: Der Einspruch muss innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung bei der Bußgeldbehörde eingehen (§ 67 OWiG).
  3. Akteneinsicht beantragen: In der Akte stehen die Fotos, die Messdaten, der Eichschein und die Angaben zur Gelb- und Rotphase der Ampel.
  4. Messung prüfen lassen: Ob Rotzeit, Gelbphase, Zuordnung des Fahrzeugs und Fahrererkennung stimmen, lässt sich erst mit den Unterlagen beurteilen, bei Bedarf mit einem Sachverständigen.

Auch die Gelbphase spielt eine Rolle: Sie muss in der Regel bei 50 km/h drei Sekunden, bei 60 km/h vier und bei 70 km/h fünf Sekunden dauern. Ist sie zu kurz, kann das den Vorwurf entkräften.

Häufige Fragen zu § 132 BKat

Gilt § 132 BKat auch für Radfahrer?

Nein. Nr. 132 BKat gilt für Kraftfahrzeugführer. Radfahrer müssen rote Ampeln ebenfalls beachten, für sie sieht der Bußgeldkatalog aber eigene, niedrigere Regelsätze vor. Sie beginnen bei 60 Euro und 1 Punkt.

Was gilt bei einer defekten oder ausgeschalteten Ampel?

Ist die Ampel aus oder blinkt nur Gelb, gelten die aufgestellten Verkehrszeichen, etwa „Vorfahrt gewähren“. Gibt es keine, gilt rechts vor links. Wer meint, die Ampel sei defekt gewesen, sollte das mit Fotos dokumentieren.

Bekomme ich als Fahranfänger zusätzliche Folgen?

Ja. Ein Rotlichtverstoß ist in der Probezeit ein schwerwiegender A-Verstoß. Neben Bußgeld und Punkten werden ein Aufbauseminar angeordnet und die Probezeit um zwei Jahre verlängert.

Wie lange habe ich Zeit für den Einspruch?

Zwei Wochen ab Zustellung des Bußgeldbescheids. Maßgeblich ist das Zustelldatum auf dem Umschlag, nicht das Datum auf dem Bescheid.