Paragraph 67 OWiG

Paragraph 67 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) regelt das Verfahren für den Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid

  1. Was ist Paragraph 67 OWiG?
  2. Wie und wo kann Einspruch eingelegt werden?
  3. Welche Fristen gelten?
  4. Was passiert nach dem Einspruch?

Was ist Paragraph 67 OWiG?

Paragraph 67 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) regelt das Verfahren für den Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid. Wer mit einem Bußgeldbescheid nicht einverstanden ist, kann auf dieser Grundlage formell dagegen vorgehen. Der Einspruch leitet das Verfahren vor das zuständige Amtsgericht weiter.

Wie und wo kann Einspruch eingelegt werden?

Der Einspruch muss schriftlich oder zur Niederschrift bei der Behörde eingelegt werden, die den Bußgeldbescheid erlassen hat. Dabei ist folgendes zu beachten:

  • Schriftform: Der Einspruch muss in Textform erfolgen, eine Begründung ist zunächst nicht zwingend erforderlich.
  • Behörde: Der Einspruch ist bei der im Bescheid genannten Bußgeldstelle einzureichen.
  • Zur Niederschrift: Alternativ kann der Einspruch auch persönlich vor Ort aufgenommen werden.

Welche Fristen gelten?

Der Einspruch muss innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Bußgeldbescheids erfolgen. Maßgeblich ist das Datum, an dem der Bescheid beim Betroffenen eingegangen ist – nicht das Ausstellungsdatum.

Wird die Frist versäumt, wird der Bescheid rechtskräftig und kann nur unter engen Voraussetzungen noch angefochten werden (z. B. über einen Wiedereinsetzungsantrag).

Was passiert nach dem Einspruch?

Nach Eingang des Einspruchs prüft die Behörde den Fall erneut. Je nach Ergebnis gibt es zwei Möglichkeiten:

  • Verfahrenseinstellung oder Änderung: Die Behörde kann den Bescheid zurücknehmen oder anpassen.
  • Abgabe an das Amtsgericht: Wird der Einspruch nicht verworfen, geht das Verfahren zur Entscheidung an das zuständige Gericht über.

Vor Gericht besteht in der Regel Anwaltspflicht nur bei hohen Geldbußen oder komplexen Sachverhalten. Dennoch kann anwaltlicher Beistand hilfreich sein, um Erfolgschancen und Risiken besser einschätzen zu können.

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