Paragraph 25 StVG
Paragraph 25 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) regelt das Fahrverbot als Nebenfolge bei bestimmten Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr
- Was ist Paragraph 25 StVG?
- Wann wird ein Fahrverbot verhängt?
- Wie lange dauert ein Fahrverbot?
- Gibt es Möglichkeiten zur Vermeidung oder Anfechtung?
Was ist Paragraph 25 StVG?
Paragraph 25 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) regelt das Fahrverbot als Nebenfolge bei bestimmten Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr. Es handelt sich hierbei nicht um den Entzug der Fahrerlaubnis, sondern um ein zeitlich befristetes Verbot, ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr zu führen.
Wann wird ein Fahrverbot nach § 25 StVG verhängt?
Ein Fahrverbot wird typischerweise bei besonders schwerwiegenden oder wiederholten Verkehrsverstößen ausgesprochen. Es dient als erzieherische Maßnahme und soll die Verkehrssicherheit erhöhen. Beispiele hierfür sind:
- Erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitungen: z. B. über 31 km/h innerorts oder 41 km/h außerorts zu schnell.
- Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer: z. B. durch dichtes Auffahren, riskante Überholmanöver oder das Missachten der Vorfahrt.
- Wiederholungstäter: Wer innerhalb eines Jahres mehrmals gegen Verkehrsregeln verstößt, riskiert ein Fahrverbot – selbst bei an sich „geringeren“ Verstößen.
- Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss: Bereits bei einem Blutalkoholwert ab 0,5 Promille (ohne Ausfallerscheinungen) droht ein Fahrverbot. Bei höheren Werten oder Drogenkonsum ist dieses nahezu sicher.
- Rotlichtverstöße: Wer eine rote Ampel überfährt, die bereits länger als eine Sekunde rot war, muss mit einem Fahrverbot rechnen – insbesondere bei Gefährdung anderer.
- Illegale Rennen oder stark überhöhte Geschwindigkeit ohne Rennen: Auch das bloße Rasen, z. B. mit stark überhöhter Geschwindigkeit in der Stadt, kann als grob verkehrswidrig gelten und zu einem Fahrverbot führen.
- Fahren ohne Fahrerlaubnis: Dies stellt nicht nur eine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat dar – ein Fahrverbot oder sogar ein Entzug der Fahrerlaubnis ist die Folge.
- Missachtung der Rettungsgasse: Wer bei Stau keine Rettungsgasse bildet oder sie gar blockiert, muss mit empfindlichen Strafen und unter Umständen auch einem Fahrverbot rechnen.
- Handy am Steuer mit Gefährdung: Die Nutzung des Handys während der Fahrt kann in Verbindung mit anderen Verstößen oder einer konkreten Gefährdung ebenfalls ein Fahrverbot nach sich ziehen.
Wie lange dauert ein Fahrverbot nach § 25 StVG?
Die Dauer eines Fahrverbots nach § 25 StVG beträgt in der Regel zwischen einem und drei Monaten. Die genaue Länge hängt von der Schwere des Verstoßes sowie eventuellen Vorbelastungen ab. Während dieser Zeit darf der Betroffene kein fahrerlaubnispflichtiges Fahrzeug führen.
1 Monat Fahrverbot – Wann droht es?
Ein Fahrverbot von einem Monat wird häufig bei einmaligen, aber dennoch gravierenden Verstößen ohne Vorbelastung verhängt. Beispiele:
- Innerorts über 31 km/h zu schnell: z. B. 81 km/h in einer 50er-Zone.
- Außerorts über 41 km/h zu schnell: z. B. 121 km/h bei erlaubten 80 km/h.
- Rotlichtverstoß mit kurzer Rotphase: Überfahren einer Ampel, die weniger als eine Sekunde rot war – ohne Gefährdung.
- Erstmaliger Verstoß mit 0,5 Promille: Alkohol am Steuer ohne Ausfallerscheinungen.
2 Monate Fahrverbot – Wann droht es?
Ein zweimonatiges Fahrverbot wird in der Regel bei schwereren oder wiederholten Verstößen verhängt. Typische Fälle sind:
- Wiederholungstäter bei Geschwindigkeitsüberschreitung: z. B. innerhalb von 12 Monaten erneut 26 km/h oder mehr zu schnell.
- Rotlichtverstoß mit Gefährdung: z. B. Überfahren einer Ampel, die bereits länger als 1 Sekunde rot war, bei gleichzeitigem Beinahe-Unfall.
- Gefährliches Überholen: z. B. Überholen trotz Gegenverkehrs mit nötigem Ausweichen.
- Handyverstoß mit Unfallfolge: Nutzung eines Smartphones während der Fahrt mit nachfolgendem Auffahrunfall.
3 Monate Fahrverbot – Wann droht es?
Die Maximaldauer eines Fahrverbots nach § 25 StVG von drei Monaten wird meist bei besonders schwerwiegenden oder vorsätzlichen Verstößen verhängt – insbesondere, wenn dabei andere gefährdet wurden.
- Illegales Straßenrennen: Auch ohne Unfall kann bereits das Veranstalten oder Teilnehmen zu 3 Monaten Fahrverbot führen.
- Alkohol am Steuer mit Gefährdung: z. B. Fahren mit über 1,1 Promille oder auffälligem Fahrverhalten bei geringeren Werten.
- Massive Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts: z. B. mehr als 50 km/h zu schnell innerhalb geschlossener Ortschaften.
- Blockieren der Rettungsgasse: insbesondere bei aktiver Behinderung von Einsatzfahrzeugen.
Gibt es Möglichkeiten zur Vermeidung oder Anfechtung?
In bestimmten Fällen kann ein Fahrverbot vermieden oder abgemildert werden. Mögliche Ansätze sind:
- Härtefallregelung: Wenn das Fahrverbot eine existenzielle Bedrohung darstellt (z. B. Jobverlust), kann es ggf. in eine Geldstrafe umgewandelt werden.
- Einspruch gegen den Bußgeldbescheid: Bei Messfehlern, Formfehlern oder fehlendem Nachweis kann der Bescheid angefochten werden.
- Wahl des Antrittszeitpunkts: Ersttäter können innerhalb eines Viermonatszeitraums selbst bestimmen, wann sie das Fahrverbot antreten.
Eine rechtliche Beratung durch einen Anwalt für Verkehrsrecht kann helfen, die individuell beste Vorgehensweise zu finden.
Ihr Fachanwalt für Verkehrsrecht ist Experte für Strafverfahren, Bußgeldabwehr und Unfälle im Straßenverkehr

Erfahrener Fachanwalt im Verkehrsrecht |
---|
- 20+ Jahre Erfahrung – Fundierte Expertise im Verkehrsrecht.
- Problemlöser – Effektive und harmonische Lösungen.
- Kritischer Denker – Strategische und analytische Herangehensweise.
- Verkehrsrecht-Experte – Unterstützung in Straf- und Bußgeldverfahren.
- Unfallhilfe – Beratung und Vertretung nach Verkehrsunfällen.
- Direkter Kontakt – Schnelle Terminvereinbarung möglich.
Strafen aus dem Bußgeldkatalog 2025

Zu schnell gefahren

Abstand nicht eingehalten

Rote Ampel überfahren
