Paragraph 24 StVG

Paragraph 24 betrifft insbesondere Verstöße, die keine Straftaten sind, aber dennoch mit Bußgeldern und Punkten geahndet werden können

  1. Was ist Paragraph 24 StVG?
  2. Welche Verstöße fallen darunter?
  3. Welche Strafen drohen?
  4. Gibt es Möglichkeiten zur Anfechtung?

Was ist Paragraph 24 StVG?

Paragraph 24 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) regelt Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr. Er betrifft insbesondere Verstöße, die keine Straftaten sind, aber dennoch mit Bußgeldern und Punkten geahndet werden können.

Welche Verstöße fallen darunter?

Zu den häufigsten Ordnungswidrigkeiten nach § 24 StVG gehören:

  • Geschwindigkeitsüberschreitungen: Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit.
  • Missachtung von Verkehrszeichen: Z. B. Nichtbeachtung von Stoppschildern oder Einfahrtsverboten.
  • Handy am Steuer: Nutzung eines Mobiltelefons ohne Freisprecheinrichtung während der Fahrt.
  • Abstandsverstöße: Zu geringer Sicherheitsabstand zum vorausfahrenden Fahrzeug.

Welche Strafen drohen?

Die Sanktionen für Verstöße nach § 24 StVG variieren je nach Schwere des Vergehens:

  • Bußgelder: Je nach Verstoß zwischen 10 und mehreren hundert Euro.
  • Punkte in Flensburg: Abhängig von der Art des Vergehens können Punkte im Fahreignungsregister eingetragen werden.
  • Fahrverbot: In schweren Fällen kann ein befristetes Fahrverbot verhängt werden.

Die genaue Höhe der Strafe ist im Bußgeldkatalog festgelegt.

Gibt es Möglichkeiten zur Anfechtung?

Gegen einen Bußgeldbescheid nach § 24 StVG kann Einspruch eingelegt werden. Gründe für eine Anfechtung können sein:

  • Messfehler: Fehlerhafte Geschwindigkeitsmessungen oder ungenaue Blitzeraufnahmen.
  • Formfehler: Unvollständige oder fehlerhafte Angaben im Bußgeldbescheid.
  • Nachweisprobleme: Zweifel an der Identität des Fahrers zum Zeitpunkt des Verstoßes.

In solchen Fällen ist es ratsam, einen Anwalt für Verkehrsrecht zu konsultieren, um die Erfolgschancen eines Einspruchs zu prüfen.

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