Fahrerflucht: Aktuelle Strafen aus dem Bußgeldkatalog 2025

Hier finden Sie die aktuellen Strafen für das unerlaubte Entfernen vom Unfallort und können sich von einem spezialisierten Anwalt für Fahrer- bzw. Unfallflucht beraten lassen.

§ 142 StGB – Fahrerflucht

Fahrerflucht ist strafbar – selbst bei geringfügigem Schaden. Wer sich unerlaubt vom Unfallort entfernt, riskiert Punkte, Führerscheinentzug bis hin zur Freiheitsstrafe. Lassen Sie sich jetzt vom Fachanwalt für Verkehrsrecht beraten - mit der richtigen Strategie lässt sich je nach Einzelfall eine Strafe ganz vermeiden oder zumindest reduzieren.

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Inhaltsverzeichnis

  1. Was ist Fahrerflucht?
  2. Warum ist sie strafbar?
  3. Welcher Paragraph gilt?
  4. Welche Strafen drohen?
  5. Auto angekratzt und weitergefahren: Was kann ich tun?
  6. Äußerungsbogen wegen Fahrerflucht erhalten?
  7. Gibt es Möglichkeiten zur Anfechtung?

Was ist Fahrerflucht?

Juristisch korrekt als "unerlaubtes Entfernen vom Unfallort" bezeichnet (§ 142 StGB), liegt Fahrerflucht vor, wenn ein Unfallbeteiligter seine gesetzlichen Pflichten nicht erfüllt. Entscheidend sind folgende Kriterien:

  • Unfallbeteiligung: Bereits die teilweise Mitverursachung genügt – auch ohne eigenes Verschulden.
  • Angemessene Zeit (mind. 30 Min.) am Ort warten
  • Personalien/Daten hinterlassen
  • Wenn Geschädigten nicht angetroffen: Den Unfall bei der Polizei melden
  • Schadenshöhe: Relevant ab ca. 30€ Sachschaden (z.B. Kratzer, Delle). Bei Personenschaden gilt dies unabhängig von der Höhe.

Warum ist sie strafbar?

Fahrerflucht ist strafbar, weil sie die Ermittlung der Verantwortlichen und die Schadensregulierung erschwert oder sogar verhindert. Die Verpflichtung zur Feststellung der Personalien und zur Schadensregulierung dient dem Schutz der Unfallbeteiligten und der Allgemeinheit.

Welcher Paragraph gilt?

Die Strafbarkeit der Fahrerflucht ist in § 142 StGB geregelt. Der Paragraph verpflichtet Unfallbeteiligte, am Unfallort zu bleiben oder nach einer angemessenen Wartezeit ihre Personalien der Polizei zu melden.

In besonders schweren Fällen kann zusätzlich eine Sperrfrist für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis verhängt werden.

Welche Strafen drohen?

Wer sich unerlaubt vom Unfallort entfernt, muss mit empfindlichen Strafen rechnen. Diese hängen von der Schwere des Falls ab und von den Umständen des Einzelfalls ab.

  • Gemäß § 142 Strafgesetzbuch (StGB) drohen bei Fahrerflucht eine Geld- oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren.
  • Zuätzlich drohen 2-3 Punkte und ein bis zu 3-monatiges Fahrverbot.
  • Bei Unkenntnis des Unfalls kann eine Strafe vermieden werden.

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Auto angekratzt und weitergefahren: Was kann ich tun?

Wenn Sie versehentlich ein Auto angekratzt haben und weitergefahren sind, ohne sich zu melden, handelt es sich rechtlich um Fahrerflucht – auch wenn der Schaden klein erscheint. Hier sind die wichtigsten Schritte:

  • 1. Ruhe bewahren & handeln:
    Selbst wenn Zeit vergangen ist: Melden Sie den Vorfall sofort der Polizei oder dem Geschädigten. Eine späte Meldung kann strafmildernd wirken.
  • 2. Beweise sichern:
    Fotografieren Sie den Schaden (falls noch möglich) und notieren Sie Ort/Zeit des Unfalls. Gab es Zeugen? Kontaktdaten sammeln!
  • 3. Anwalt kontaktieren:
    Ein Fachanwalt kann Sie bei der Meldung unterstützen und prüfen, ob Entschuldigungsgründe (z. B. Unwissenheit über den Unfall) vorliegen.
  • 4. Schaden regulieren:
    Bieten Sie dem Geschädigten freiwillig die Schadensübernahme an. Das kann ein Strafverfahren verhindern.

Achtung: Auch wenn Sie nur "leicht" angefahren haben, drohen ohne Anwalt oft unnötig harte Strafen. Je schneller Sie reagieren, desto besser sind Ihre Chancen auf eine gütliche Lösung.

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Ein Vorwurf wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort kann ernste Folgen haben. Lassen Sie sich jetzt kostenfrei und unverbindlich von einem Fachanwalt für Verkehrsrecht beraten – schnell, diskret und kompetent.

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Äußerungsbogen wegen Fahrerflucht erhalten?

Wenn Sie einen Äußerungsbogen wegen Fahrerflucht erhalten haben oder sich unerlaubt vom Unfallort entfernt haben, sollten Sie einen Fachanwalt für Verkehrsrecht konsultieren. Dieser kann Ihre Erfolgsaussichten prüfen und die beste Verteidigungsstrategie wählen.

  • Sie müssen keine Angaben machen: Als Beschuldigter haben Sie das Recht zu schweigen (§ 136 StPO).
  • Vorsicht bei Eigenaussagen: Ohne Akteneinsicht wissen Sie nicht, welche Beweise vorliegen.
  • Fristen können ignoriert werden: Es besteht keine Pflicht zur termingerechten Rücksendung.

Besser: Anwalt kontaktieren, Akteneinsicht beantragen und dann entscheiden, ob eine Stellungnahme sinnvoll ist.


Gibt es Möglichkeiten zur Anfechtung?

Nicht jede vermeintliche Fahrerflucht führt automatisch zu einer Verurteilung. Es gibt verschiedene Gründe, warum ein Einspruch sinnvoll sein kann:

  • Keine Unfallbeteiligung: Falls nicht nachgewiesen werden kann, dass der Fahrer den Unfall verursacht hat.
  • Unkenntnis des Unfalls: Falls der Fahrer den Unfall gar nicht bemerkt hat.
  • Unverhältnismäßige Strafe: Falls die Sanktionen in einem unverhältnismäßigen Verhältnis zur Tat stehen.

Wenn Sie sich unerlaubt vom Unfallort entfernt haben oder einen Äußerungsbogen bezüglich einer Fahrerflucht erhalten haben, sollten Sie einen Anwalt für Verkehrs- oder Strafrecht konsultieren, um die Erfolgsaussichten einer Verteidigung zu prüfen.

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