Verkehrsrecht: Gesetze & Paragraphen, Stand:

Wichtige Paragraphen im Verkehrsrecht


Wichtige Paragraphen im Verkehrsrecht
Im Verkehrsrecht sind zentrale Vorschriften der StVO, des StVG, des OWiG und des StGB relevant.

Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)

Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) regelt das Verhalten aller Verkehrsteilnehmer im öffentlichen Straßenverkehr. Sie enthält Vorschriften zu Geschwindigkeit, Abstand, Überholen, Vorfahrt, Halten und Parken sowie zum Verhalten an Ampeln und Fußgängerüberwegen. Verstöße gegen die StVO – wie etwa das Überfahren einer roten Ampel, das Missachten des Mindestabstands oder überhöhte Geschwindigkeit – werden in der Regel als Ordnungswidrigkeiten nach § 49 StVO geahndet und können zu Bußgeldern, Punkten in Flensburg oder Fahrverboten führen.


Straßenverkehrsgesetz (StVG)

Das Straßenverkehrsgesetz (StVG) bildet die gesetzliche Grundlage für viele Regelungen im deutschen Verkehrsrecht. Es enthält Bestimmungen zur Fahrerlaubnis, zur Haftung bei Unfällen, zum Fahreignungsregister (Punkte in Flensburg) sowie zur Ahndung von Verkehrsverstößen. Zu den zentralen Vorschriften gehören unter anderem § 24 StVG (Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr), § 25 StVG (Fahrverbot) und § 28 StVG (Eintragungen im Fahreignungsregister). Das StVG ist damit ein zentrales Instrument zur Kontrolle der Verkehrssicherheit in Deutschland.


Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG)

Das Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) regelt das Verfahren bei geringeren Rechtsverstößen, die keine Straftaten darstellen – sogenannte Ordnungswidrigkeiten. Im Verkehrsrecht bildet das OWiG die Grundlage für die Verfolgung und Ahndung von Verstößen gegen Vorschriften der StVO und des StVG, etwa bei Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlichtverstößen oder dem Handy am Steuer. Die Bußgeldverfahren nach dem OWiG können neben Geldbußen auch Punkte in Flensburg oder Fahrverbote zur Folge haben.


Strafgesetzbuch (StGB)

Das Strafgesetzbuch (StGB) enthält die strafrechtlichen Vorschriften, die auch im Straßenverkehr relevant werden können. Während viele Verkehrsverstöße als Ordnungswidrigkeiten behandelt werden, gibt es auch schwerwiegende Delikte, die als Straftaten verfolgt werden – etwa § 315d StGB (illegale Straßenrennen), Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB) oder gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (§ 315c StGB). Solche Verstöße können Geldstrafen, Freiheitsstrafen, Entziehung der Fahrerlaubnis sowie 3 Punkte im Fahreignungsregister zur Folge haben.

  • § 315d StGB – Verbotene Kraftfahrzeugrennen
    Stellt illegale Autorennen unter Strafe – auch für Alleinfahrer bei grob verkehrswidriger und rücksichtsloser Fahrweise.
  • § 315c StGB – Gefährdung des Straßenverkehrs
    Strafvorschrift bei grob verkehrswidrigem und rücksichtlosem Verhalten mit konkreter Gefährdung anderer.
  • § 316 StGB – Trunkenheit im Verkehr
    Ahndet das Führen eines Fahrzeugs unter Alkoholeinfluss ab einem bestimmten Promillewert strafrechtlich.

Bei Fragen zur Anwendbarkeit dieser Vorschriften oder zur Verteidigung in einem konkreten Fall unterstütze ich Sie gerne mit meiner langjährigen Erfahrung als Fachanwalt für Verkehrsrecht.


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Viele Betroffene legen gegen fehlerhafte Blitzermessungen Einspruch ein und können so Ihre Rechte wahren.

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Übersicht möglicher Messfehler
  • 56% der Messungen weisen Fehler auf (laut VUT-Studie)
  • Viele Blitzer speichern keine Messdaten
  • Veraltete oder nicht geeichte Blitzer im Einsatz
  • Messungenauigkeiten auch bei modernen Laserblitzern
  • Fehlinterpretationen durch Messbeamte

Studie zu Messsfehlern

Laut einer Experten-Studie (VUT-Verkehr), die knapp 15.000 Bußgeldverfahren auf Fehler untersuchte, sind 56% der Bußgeldbescheide fehlerhaft. Die Studie zeigt, dass zahlreiche Messungen aufgrund von falsch kalibrierten Geräten, ungeeigneten Messstandorten oder fehlerhafter Bedienung ungenau sind.

Besonders häufig treten Probleme bei der Nachvollziehbarkeit der Messungen auf, wenn beispielsweise keine Rohmessdaten gespeichert werden. Betroffene sollten deshalb immer die Möglichkeit einer Überprüfung durch einen Experten in Betracht ziehen, um ungerechtfertigte Bußgelder oder Fahrverbote zu vermeiden.


Strafen aus dem Bußgeldkatalog 2025

FAQs zum Thema "Blitzer, Messverfahren und Einspruch"

Zur Erfassung von Geschwindigkeitsüberschreitungen kommen folgende Messverfahren zum Einsatz:

  • Stationäre Blitzer: Fest installierte Geräte, oft an Unfallschwerpunkten.
  • Mobile Blitzer: Flexible Messgeräte, die von Polizei oder Ordnungsämtern eingesetzt werden.
  • Lasergeräte: Handgeführte Geräte für punktuelle Messungen.
  • Section Control: Durchschnittsgeschwindigkeitsmessung über einen Streckenabschnitt.
  • Induktionsschleifen: Messung durch Sensoren im Straßenbelag.

Ein Bußgeldbescheid kann angefochten werden, wenn folgende Punkte vorliegen:

  • Fehlerhafte Kalibrierung oder Wartung des Messgeräts.
  • Ungenauigkeit aufgrund schlechter Wetterbedingungen (Regen, Nebel).
  • Ungeeigneter Messstandort (z. B. unübersichtliche Kurven).
  • Messung außerhalb des zulässigen Bereichs des Geräts.

Ein Anwalt oder Sachverständiger kann die Erfolgsaussichten prüfen.

Die Unterschiede liegen in der Technologie und Anwendung:

  • Radar: Nutzt elektromagnetische Wellen. Anfällig für Reflexionen durch Metallflächen und andere Fahrzeuge.
  • Laser: Nutzt Lichtimpulse. Präziser, aber empfindlicher gegenüber falscher Handhabung und Wetterbedingungen.

Eine Prüfung erfolgt in der Regel durch einen Sachverständigen, der Folgendes analysiert:

  • Die Konformität des Messgeräts mit den Eichvorschriften.
  • Die Dokumentation des Messvorgangs (z. B. Messprotokolle).
  • Eventuelle Umgebungsfaktoren wie Sichtverhältnisse und Verkehrssituation.

Bei Fehlern in der Messung kann der Bußgeldbescheid erfolgreich angefochten werden.

Die Rohmessdaten sind entscheidend für die Nachvollziehbarkeit der Messung. Fehlen diese, kann die Messung als fehlerhaft eingestuft werden. Dies betrifft häufig Geräte wie Traffistar 350. Hierzu gab es bereits ein Urteil des Verfassungsgerichtshofs des Saarlands. Traffistar S350 Blitzer dürfen im Saarland seitdem nicht mehr eingesetzt werden. (05.07.2019 - Lv 7/17).

Fehlende Rohmessdaten können die Grundlage für einen Einspruch bilden.

Ein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid muss innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung erfolgen. Nach Ablauf dieser Frist ist der Bescheid in der Regel rechtskräftig. Eine rechtzeitige Kontaktaufnahme mit einem Anwalt wird empfohlen.

Die Erfolgsaussichten hängen von den spezifischen Umständen ab, z. B.:

  • Ob das Messgerät korrekt kalibriert war.
  • Ob die Messung nachvollziehbar dokumentiert wurde.
  • Ob der Standort der Messung geeignet war.

Ein Einspruch lohnt sich insbesondere bei hohen Strafen, Fahrverboten oder Punkten in Flensburg.