Wichtige Paragraphen im Verkehrsrecht

Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) regelt das Verhalten aller Verkehrsteilnehmer im öffentlichen Straßenverkehr. Sie enthält Vorschriften zu Geschwindigkeit, Abstand, Überholen, Vorfahrt, Halten und Parken sowie zum Verhalten an Ampeln und Fußgängerüberwegen. Verstöße gegen die StVO – wie etwa das Überfahren einer roten Ampel, das Missachten des Mindestabstands oder überhöhte Geschwindigkeit – werden in der Regel als Ordnungswidrigkeiten nach § 49 StVO geahndet und können zu Bußgeldern, Punkten in Flensburg oder Fahrverboten führen.
- § 49 StVO – Ordnungswidrigkeiten
Regelt, welche Verstöße gegen die StVO als Ordnungswidrigkeit geahndet werden können.
Straßenverkehrsgesetz (StVG)
Das Straßenverkehrsgesetz (StVG) bildet die gesetzliche Grundlage für viele Regelungen im deutschen Verkehrsrecht. Es enthält Bestimmungen zur Fahrerlaubnis, zur Haftung bei Unfällen, zum Fahreignungsregister (Punkte in Flensburg) sowie zur Ahndung von Verkehrsverstößen. Zu den zentralen Vorschriften gehören unter anderem § 24 StVG (Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr), § 25 StVG (Fahrverbot) und § 28 StVG (Eintragungen im Fahreignungsregister). Das StVG ist damit ein zentrales Instrument zur Kontrolle der Verkehrssicherheit in Deutschland.
- § 24 StVG – Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr
Grundlage für Bußgelder bei geringeren Verkehrsverstößen wie Geschwindigkeitsüberschreitungen oder Rotlichtverstößen. - § 25 StVG – Fahrverbot
Regelt die Voraussetzungen für ein Fahrverbot von bis zu drei Monaten. - § 28 StVG – Fahrerlaubnisregister
Führt die Regelungen zum Eintrag und zur Tilgung von Punkten in Flensburg.
Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG)
Das Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) regelt das Verfahren bei geringeren Rechtsverstößen, die keine Straftaten darstellen – sogenannte Ordnungswidrigkeiten. Im Verkehrsrecht bildet das OWiG die Grundlage für die Verfolgung und Ahndung von Verstößen gegen Vorschriften der StVO und des StVG, etwa bei Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlichtverstößen oder dem Handy am Steuer. Die Bußgeldverfahren nach dem OWiG können neben Geldbußen auch Punkte in Flensburg oder Fahrverbote zur Folge haben.
- § 55 OWiG – Anhörung des Betroffenen
Regelt die Rechte des Betroffenen im Bußgeldverfahren, insbesondere im Anhörungsverfahren. - § 67 OWiG – Einspruch gegen Bußgeldbescheid
Beschreibt das Verfahren und die Frist für den Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid.
Strafgesetzbuch (StGB)
Das Strafgesetzbuch (StGB) enthält die strafrechtlichen Vorschriften, die auch im Straßenverkehr relevant werden können. Während viele Verkehrsverstöße als Ordnungswidrigkeiten behandelt werden, gibt es auch schwerwiegende Delikte, die als Straftaten verfolgt werden – etwa § 315d StGB (illegale Straßenrennen), Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB) oder gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (§ 315c StGB). Solche Verstöße können Geldstrafen, Freiheitsstrafen, Entziehung der Fahrerlaubnis sowie 3 Punkte im Fahreignungsregister zur Folge haben.
- § 315d StGB – Verbotene Kraftfahrzeugrennen
Stellt illegale Autorennen unter Strafe – auch für Alleinfahrer bei grob verkehrswidriger und rücksichtsloser Fahrweise. - § 315c StGB – Gefährdung des Straßenverkehrs
Strafvorschrift bei grob verkehrswidrigem und rücksichtlosem Verhalten mit konkreter Gefährdung anderer. - § 316 StGB – Trunkenheit im Verkehr
Ahndet das Führen eines Fahrzeugs unter Alkoholeinfluss ab einem bestimmten Promillewert strafrechtlich.
Bei Fragen zur Anwendbarkeit dieser Vorschriften oder zur Verteidigung in einem konkreten Fall unterstütze ich Sie gerne mit meiner langjährigen Erfahrung als Fachanwalt für Verkehrsrecht.
Viele Betroffene legen gegen fehlerhafte Blitzermessungen Einspruch ein und können so Ihre Rechte wahren.

Übersicht möglicher Messfehler |
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- 56% der Messungen weisen Fehler auf (laut VUT-Studie)
- Viele Blitzer speichern keine Messdaten
- Veraltete oder nicht geeichte Blitzer im Einsatz
- Messungenauigkeiten auch bei modernen Laserblitzern
- Fehlinterpretationen durch Messbeamte
Studie zu Messsfehlern
Laut einer Experten-Studie (VUT-Verkehr), die knapp 15.000 Bußgeldverfahren
auf Fehler untersuchte, sind 56% der Bußgeldbescheide fehlerhaft.
Die Studie zeigt, dass zahlreiche Messungen aufgrund von falsch kalibrierten Geräten,
ungeeigneten Messstandorten oder fehlerhafter Bedienung ungenau sind.
Besonders häufig treten Probleme bei der Nachvollziehbarkeit der Messungen auf,
wenn beispielsweise keine Rohmessdaten gespeichert werden. Betroffene sollten
deshalb immer die Möglichkeit einer Überprüfung durch einen Experten in Betracht ziehen,
um ungerechtfertigte Bußgelder oder Fahrverbote zu vermeiden.
Strafen aus dem Bußgeldkatalog 2025

Zu schnell gefahren

Abstand nicht eingehalten

Rote Ampel überfahren
