Rotlichtverstoß
Bußgeld, Punkte und Fahrverbote für das Überfahren einer Roten Ampel laut aktuellem Bußgeldkatalog 2025.
Einfacher Rotlichtverstoß Qualifizierter Rotlichtverstoß
Ampel weniger als 1 Sekunde lang rot
Verstoß | Punkte | Bußgeld | Fahrverbot | Einspruch ratsam? |
---|---|---|---|---|
Ampel unter 1 Sek. lang rot |
1 | 90 EUR | Nein |
Direkt prüfen |
+ mit Gefährdung | 2 | 200 EUR | 1 Monat |
Direkt prüfen |
+ mit Sach- beschädigung |
2 | 240 EUR | 1 Monat |
Direkt prüfen |
Ampel länger als 1 Sekunde lang rot
Verstoß | Punkte | Bußgeld | Fahrverbot | Einspruch ratsam? |
---|---|---|---|---|
Ampel über 1 Sek. lang rot |
2 | 200 EUR | 1 Monat |
Direkt prüfen |
+ mit Gefährdung | 2 | 320 EUR | 1 Monat |
Direkt prüfen |
+ mit Sach- beschädigung |
2 | 360 EUR | 1 Monat |
Direkt prüfen |
Das Überfahren einer roten Ampel wird während der Probezeit als schwerwiegender A-Verstoß gewertet und führt für Fahranfänger zu einer Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre. |
Rote Ampel mit Grünpfeil überfahren
Verstoß | Punkte | Bußgeld | Fahrverbot | Einspruch ratsam? |
---|---|---|---|---|
Ohne Anhalten nach rechts abgebogen |
1 | 70 EUR | Nein |
Hier prüfen |
+ andere gefährdet | 1 | 100 EUR | Nein |
Hier prüfen |
+ mit Sach- beschädigung |
1 | 120 EUR | Nein |
Hier prüfen |
+ Behinderung von Fußgängern oder Fahrradfahrern |
1 | 100 EUR | Nein |
Hier prüfen |
Rote Ampel überfahren: Strafen, Folgen & häufige Irrtümer
Das Überfahren einer roten Ampel ist kein Bagatelldelikt, sondern zählt zu den schwerwiegenden Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr. Bereits ein einfacher Rotlichtverstoß kann zu Bußgeld, Punkten und unter Umständen sogar einem Fahrverbot führen. Besonders gefährlich wird es, wenn dabei andere Verkehrsteilnehmer gefährdet oder gar verletzt werden.
Einfacher vs. qualifizierter Rotlichtverstoß
Der Gesetzgeber unterscheidet zwei Arten von Rotlichtverstößen – je nach Dauer der Rotphase zum Zeitpunkt des Überfahrens:
- Einfacher Rotlichtverstoß: Die Ampel zeigt weniger als 1 Sekunde lang rot. Folge: 90 € Bußgeld + 1 Punkt in Flensburg.
- Qualifizierter Rotlichtverstoß: Die Ampel war länger als 1 Sekunde rot. Folge: 200 € Bußgeld + 2 Punkte + 1 Monat Fahrverbot.
Erhöhte Strafen bei Gefährdung oder Sachschaden
Wenn beim Überfahren einer roten Ampel andere gefährdet oder ein Unfall verursacht wird, steigen die Sanktionen deutlich:
- Mit Gefährdung: 320 € Bußgeld, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot.
- Mit Sachbeschädigung: 360 € Bußgeld, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot.
Probezeit: Besondere Konsequenzen für Fahranfänger
In der Probezeit wird ein Rotlichtverstoß als sogenannter A-Verstoß eingestuft. Die Konsequenzen sind nicht nur finanzieller Natur:
- Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre.
- Pflicht zur Teilnahme an einem kostenpflichtigen Aufbauseminar.
- Bei weiteren Verstößen droht der Entzug der Fahrerlaubnis.
Viele Fahrer*innen sind überzeugt, „noch bei Gelb“ gefahren zu sein – tatsächlich war die Ampel jedoch bereits rot. Die Gelbphase dient ausschließlich dazu, das Anhalten sicher zu ermöglichen. Wer bei Gelb noch beschleunigt, um „schnell drüberzukommen“, riskiert ein Bußgeld – insbesondere, wenn die Ampel beim Überqueren bereits Rot zeigt.
In der Regel beträgt die Gelbphase innerorts 3 Sekunden, außerorts etwa 4 Sekunden – ein sehr kurzer Zeitraum, in dem das Einschätzen schwierig sein kann. Deshalb gilt: Lieber einmal zu viel anhalten als zu spät bremsen.
Technische Kontrolle: Ampelblitzer & Beweissicherung
Die meisten Rotlichtverstöße werden nicht von der Polizei beobachtet, sondern durch stationäre Überwachungsanlagen – sogenannte Ampelblitzer – aufgezeichnet. Diese messen:
- Den Moment des Überfahrens der Haltelinie (z. B. mittels Induktionsschleifen im Boden).
- Den Stand der Ampel zu diesem Zeitpunkt.
- Teilweise die Weiterfahrt in den Kreuzungsbereich (zweites Foto).
Nur wenn alle Messwerte die Rotlichtdauer zweifelsfrei belegen, ist ein Bußgeld rechtlich haltbar. Fehlerhafte Kalibrierung, falsche Auslösung oder schlechte Sichtverhältnisse können jedoch zur Anfechtung führen.
Rechtliche Einschätzung: Wann lohnt sich ein Einspruch?
Ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid kann sinnvoll sein, wenn:
- die Messanlage möglicherweise fehlerhaft gearbeitet hat,
- Zeugen widersprüchliche Aussagen machen,
- der Rotlichtverstoß nicht eindeutig nachgewiesen werden kann,
- ein berufliches Fahrverbot existenzbedrohend wäre.
Tipp: In Zweifelsfällen empfiehlt es sich, frühzeitig einen auf Verkehrsrecht spezialisierten Anwalt zu konsultieren.
Zusammenfassung: Das sollten Sie beachten
- Bei Rot über die Ampel zu fahren ist kein Kavaliersdelikt – Strafen sind empfindlich.
- Die Dauer der Rotphase ist entscheidend für die Höhe des Bußgelds und mögliche Fahrverbote.
- In der Probezeit hat ein Rotlichtverstoß weitreichende Konsequenzen.
- Achten Sie bei Gelbphasen auf vorausschauendes Fahren und bremsen Sie rechtzeitig.
- Technische Fehler oder Formfehler im Bußgeldbescheid können eine Anfechtung ermöglichen.
Viele Betroffene setzen sich erfolgreich gegen Bußgeldbescheide zur Wehr.

Übersicht möglicher Messfehler |
---|
- Mehr als die Hälfte aller Messungen sind fehlerhaft (laut VUT-Studie)
- Ungenaue oder fehlende Angabe der Rotlichtdauer (Abweichungen zwischen 0,1 und 0,5 Sekunden möglich)
- Veraltete oder fehleranfällige Messanlagen, die nicht den aktuellen Standards entsprechen
- Fehlmessungen auch bei modernen Laser-Blitzern nicht ausgeschlossen
- Zu kurze Gelbphasen:
- Bei 50 km/h: mindestens 3 Sekunden erforderlich
- Bei 70 km/h: mindestens 5 Sekunden erforderlich
- Messwinkel des Blitzers kann zu falschen Ergebnissen führen (z. B. falsche Erfassung der Fahrzeugposition)
Hinweis: Studie zu Messfehlern
Laut einer Experten-Studie (VUT-Verkehr), die knapp 15.000 Bußgeldverfahren auf Fehler untersuchte, sind 56 % der Bußgeldbescheide fehlerhaft. Die Studie zeigt, dass zahlreiche Messungen aufgrund von falsch kalibrierten Geräten, ungeeigneten Messstandorten oder fehlerhafter Bedienung ungenau sind.
Besonders häufig treten Probleme bei der Nachvollziehbarkeit der Messungen auf, wenn beispielsweise keine Rohmessdaten gespeichert werden. Betroffene sollten deshalb immer die Möglichkeit einer Überprüfung durch einen Experten in Betracht ziehen, um ungerechtfertigte Bußgelder oder Fahrverbote zu vermeiden.
Geschwindigkeitsüberschreitungen außerorts, die unter das Fahrverbot fallen:
320 EUR Bußgeld
2 Punkte in Flensburg
1 Monat Fahrverbot
320 EUR Bußgeld
2 Punkte in Flensburg
1 Monat Fahrverbot
320 EUR Bußgeld
2 Punkte in Flensburg
1 Monat Fahrverbot
320 EUR Bußgeld
2 Punkte in Flensburg
1 Monat Fahrverbot
weitere Ordnungswidrigkeiten

Abstand nicht eingehalten

Geschwindigkeit überschritten
