Bußgeldkatalog, Stand:

    Rotlichtverstoß: Wann ist ein Einspruch möglich?

    Sie sind an einer roten Ampel geblitzt worden? Hier finden Sie die aktuellen Strafen aus dem Bußgeldkatalog 2025 und können Ihren Anhörungsbogen und Ihren Bußgeldbescheid auf Fehler prüfen lassen. Laut einer Studie* sind 56% der Bescheide fehlerhaft.

    Inhaltsverzeichnis


    Einspruch möglich?

    Bereits eine Rotzeit-Abweichung von 0,1 Sekunden oder eine zu kurze Gelbphase kann den Bescheid anfechtbar machen. Wir prüfen Ihre Blitzermessung und verteidigen Sie gegen drohende Bußgelder, Punkte und Fahrverbote.

    Jetzt Einspruch prüfen

    Rotlichtverstoß < 1 Sekunde

    Das Überfahren einer roten Ampel ist kein Bagatelldelikt, sondern zählt zu den schwerwiegenden Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr. Bereits ein einfacher Rotlichtverstoß kann zu Bußgeld, Punkten und unter Umständen sogar einem Fahrverbot führen, insbesondere wenn andere Verkehrsteilnehmer gefährdet wurden. Anbei finden Sie die aktuellen Strafen aus dem Bußgeldkatalog 2025.

    Bußgeldkatalog Rotlichtverstoß < 1 Sekunde

    Verstoß Punkte Bußgeld Fahrverbot Einspruch ratsam?
    Einfacher Rotlichtverstoß (§ 37 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 132 BKat) 1 90 EUR Nein Einspruch prüfen
    Einfacher Rotlichtverstoß mit Gefährdung (§ 37 Abs. 2, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24, § 25 StVG; 132.1 BKat) 2 200 EUR 1 Monat Einspruch prüfen
    Einfacher Rotlichtverstoß mit Unfallfolge (§ 37 Abs. 2, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24, § 25 StVG; 132.2 BKat) 2 240 EUR 1 Monat Einspruch prüfen

    Bußgeldbescheid erhalten?

    Über unseren Bußgeldcheck können Sie Ihr Behördenschreiben hochladen und Ihre Rotzeitmessung auf Fehler prüfen lassen.

    Zum Bußgeldcheck

    Rotlichtverstoß > 1 Sekunde

    Verstoß Punk­te Buß­geld Fahr­verbot Einspruch ratsam?
    Qualifizierter Rotlichtverstoß (§ 37 Abs. 2, § 49 StVO; § 24, § 25 StVG; 132.3 BKat; § 4 Abs. 1 BKatV) 2 200 EUR 1 Monat Einspruch prüfen
    Qualifizierter Rotlichtverstoß mit Gefährdung (§ 37 Abs. 2, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24, § 25 StVG; 132.3.1 BKat) 2 320 EUR 1 Monat Einspruch prüfen
    Qualifizierter Rotlichtverstoß mit Unfallfolge (§ 37 Abs. 2, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24, § 25 StVG; 132.3.2 BKat) 2 360 EUR 1 Monat Einspruch prüfen
    Das Überfahren einer roten Ampel wird während der Probezeit als schwerwiegender A-Verstoß gewertet und führt für Fahranfänger zu einer Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre.

    Fahrverbot droht?

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    Einfacher vs. qualifizierter Rotlichtverstoß

    Der Gesetzgeber unterscheidet zwei Arten von Rotlichtverstößen – je nach Dauer der Rotphase zum Zeitpunkt des Überfahrens:

    • Einfacher Rotlichtverstoß: Die Ampel zeigt weniger als 1 Sekunde lang rot. Folge: 90 € Bußgeld + 1 Punkt in Flensburg.
    • Qualifizierter Rotlichtverstoß: Die Ampel war länger als 1 Sekunde rot. Folge: 200 € Bußgeld + 2 Punkte + 1 Monat Fahrverbot.

    Erhöhte Strafen bei Gefährdung oder Sachschaden

    Wenn beim Überfahren einer roten Ampel andere gefährdet oder ein Unfall verursacht wird, steigen die Sanktionen deutlich:

    • Mit Gefährdung: 320 € Bußgeld, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot.
    • Mit Sachbeschädigung: 360 € Bußgeld, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot.

    Probezeit: Besondere Konsequenzen für Fahranfänger

    In der Probezeit wird ein Rotlichtverstoß als sogenannter A-Verstoß eingestuft. Die Konsequenzen sind nicht nur finanzieller Natur:

    • Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre.
    • Pflicht zur Teilnahme an einem kostenpflichtigen Aufbauseminar.
    • Bei weiteren Verstößen droht der Entzug der Fahrerlaubnis.

    Rote Ampel mit Grünpfeil überfahren

    Verstoß Punk­te Buß­geld Fahr­verbot Einspruch ratsam?
    Ohne Anhalten
    nach rechts abgebogen
    1 70 EUR Nein Hier
    prüfen
    + andere gefährdet 1 100 EUR Nein Hier
    prüfen
    + mit Sach-
    beschädigung
    1 120 EUR Nein Hier
    prüfen
    + Behinderung von
    Fußgängern oder
    Fahrradfahrern
    1 100 EUR Nein Hier
    prüfen

    Technische Kontrolle: Ampelblitzer & Beweissicherung

    Die meisten Rotlichtverstöße werden nicht von der Polizei beobachtet, sondern durch stationäre Überwachungsanlagen – sogenannte Ampelblitzer – aufgezeichnet. Diese messen:

    • Den Moment des Überfahrens der Haltelinie (z. B. mittels Induktionsschleifen im Boden).
    • Den Stand der Ampel zu diesem Zeitpunkt.
    • Teilweise die Weiterfahrt in den Kreuzungsbereich (zweites Foto).

    Nur wenn alle Messwerte die Rotlichtdauer zweifelsfrei belegen, ist ein Bußgeld rechtlich haltbar. Fehlerhafte Kalibrierung, falsche Auslösung oder schlechte Sichtverhältnisse können jedoch zur Anfechtung führen.

    Rechtliche Einschätzung: Wann lohnt sich ein Einspruch?

    Ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid kann sinnvoll sein, wenn:

    • 56% der Bußgeldbescheide sind fehlerhaft (laut VUT-Studie)
    • Die Angabe der Rotzeit fehlt oder es kommt zu Abweichungen von 0,1 - 0,5 Sekunden.
    • Viele Messanlagen sind veraltet oder fehleranfällig.
    • Auch moderne Laser-Blitzer wie Gatso GTC, Poliscan Speed und Traffistar S350 können Fehlmessungen aufweisen.
    • Gelbphasen sind oft zu kurz: Bei 50 km/h sollten es 3 Sekunden sein, bei 70 km/h mindestens 5 Sekunden.

    Tipp: In Zweifelsfällen empfiehlt es sich, frühzeitig einen auf Verkehrsrecht spezialisierten Anwalt zu konsultieren.

    Einspruch möglich?

    Über unseren Bußgeldcheck können Sie Ihr Behördenschreiben hochladen und Ihre Blitzermessung vom Fachanwalt für Verkehrsrecht prüfen lassen.

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    Zusammenfassung: Das sollten Sie beachten

    • Bei Rot über die Ampel zu fahren ist kein Kavaliersdelikt – Strafen sind empfindlich.
    • Die Dauer der Rotphase ist entscheidend für die Höhe des Bußgelds und mögliche Fahrverbote.
    • In der Probezeit hat ein Rotlichtverstoß weitreichende Konsequenzen.
    • Achten Sie bei Gelbphasen auf vorausschauendes Fahren und bremsen Sie rechtzeitig.
    • Technische Fehler oder Formfehler im Bußgeldbescheid können eine Anfechtung ermöglichen.

    Viele Betroffene setzen sich erfolgreich gegen Bußgeldbescheide zur Wehr.

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    Laut einer Experten-Studie (VUT-Verkehr), die knapp 15.000 Bußgeldverfahren auf Fehler untersuchte, sind 56 % der Bußgeldbescheide fehlerhaft. Die Studie zeigt, dass zahlreiche Messungen aufgrund von falsch kalibrierten Geräten, ungeeigneten Messstandorten oder fehlerhafter Bedienung ungenau sind.

    Besonders häufig treten Probleme bei der Nachvollziehbarkeit der Messungen auf, wenn beispielsweise keine Rohmessdaten gespeichert werden. Betroffene sollten deshalb immer die Möglichkeit einer Überprüfung durch einen Experten in Betracht ziehen, um ungerechtfertigte Bußgelder oder Fahrverbote zu vermeiden.


    Geschwindigkeitsüberschreitungen außerorts, die unter das Fahrverbot fallen:




    weitere Ordnungswidrigkeiten

    FAQs zum Thema "Rote Ampel überfahren"

    Das Überfahren einer roten Ampel wird in zwei Kategorien unterteilt:

    • Einfacher Rotlichtverstoß: Wenn die Ampel weniger als eine Sekunde rot war.
    • Qualifizierter Rotlichtverstoß: Wenn die Ampel bereits länger als eine Sekunde rot war oder es zu einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer kam.

    Ein Rotlichtverstoß liegt vor, wenn Sie die Haltelinie überfahren, während die Ampel rot zeigt. Besonders streng wird geahndet, wenn Sie dabei eine Kreuzung oder einen Fußgängerüberweg blockieren. In manchen Fällen kann auch das bloße Einfahren in den Schutzbereich einer roten Ampel als Verstoß gewertet werden.

    Ein Anhörungsbogen wird Ihnen zugeschickt, wenn Sie als Fahrer eines Fahrzeugs identifiziert werden sollen, das bei einem Rotlichtverstoß registriert wurde. Sie sind nicht verpflichtet, Angaben zur Sache zu machen, können jedoch Stellung nehmen, falls Sie den Verstoß anfechten möchten. Dies ist besonders ratsam, da Fehler bei der Beweisführung oder der Dokumentation nicht ausgeschlossen sind.

    • Einfacher Rotlichtverstoß: 90,00 EUR Bußgeld und 1 Punkt in Flensburg
    • Qualifizierter Rotlichtverstoß: 200,00 EUR Bußgeld, 2 Punkte in Flensburg und 1 Monat Fahrverbot
    • Mit Gefährdung oder Sachbeschädigung: Bis zu 320,00 EUR Bußgeld, 2 Punkte in Flensburg und 1 Monat Fahrverbot

    Ein Rotlichtverstoß in der Probezeit gilt als A-Verstoß und zieht eine Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre nach sich. Zusätzlich ist die Teilnahme an einem Aufbauseminar verpflichtend. Dies kann erhebliche Konsequenzen für den weiteren Verlauf der Probezeit haben, weshalb eine rechtliche Überprüfung ratsam ist.

    Studien zeigen, dass eine hohe Anzahl von Bußgeldbescheiden Fehler aufweist. Technische Fehler bei Ampelanlagen oder unzureichende Beweismittel können dazu führen, dass ein Bescheid anfechtbar ist. Lassen Sie den Bescheid gründlich prüfen, um mögliche Fehler aufzudecken und unnötige Strafen zu vermeiden.