Rotlichtverstoß: Wann ist ein Einspruch möglich?
Sie sind an einer roten Ampel geblitzt worden? Hier finden Sie die aktuellen Strafen aus dem Bußgeldkatalog 2025 und können Ihren Anhörungsbogen und Ihren Bußgeldbescheid auf Fehler prüfen lassen. Laut einer Studie* sind 56% der Bescheide fehlerhaft.
Inhaltsverzeichnis
- Bußgeldtabelle Rotlichtverstoß < 1 Sekunde
- Bußgeldtabelle Rotlichtverstoß > 1 Sekunde
- Grünpfeil an einer Lichtzeichenanlage überfahren
- Ampelblitzer & Messfehler
- Einspruch vom Fachanwalt prüfen lassen
- Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Rotlichtverstoß < 1 Sekunde
Das Überfahren einer roten Ampel ist kein Bagatelldelikt, sondern zählt zu den schwerwiegenden Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr. Bereits ein einfacher Rotlichtverstoß kann zu Bußgeld, Punkten und unter Umständen sogar einem Fahrverbot führen, insbesondere wenn andere Verkehrsteilnehmer gefährdet wurden. Anbei finden Sie die aktuellen Strafen aus dem Bußgeldkatalog 2025.
Bußgeldkatalog Rotlichtverstoß < 1 Sekunde
Verstoß | Punkte | Bußgeld | Fahrverbot | Einspruch ratsam? |
---|---|---|---|---|
Einfacher Rotlichtverstoß (§ 37 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 132 BKat) | 1 | 90 EUR | Nein | Einspruch prüfen |
Einfacher Rotlichtverstoß mit Gefährdung (§ 37 Abs. 2, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24, § 25 StVG; 132.1 BKat) | 2 | 200 EUR | 1 Monat | Einspruch prüfen |
Einfacher Rotlichtverstoß mit Unfallfolge (§ 37 Abs. 2, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24, § 25 StVG; 132.2 BKat) | 2 | 240 EUR | 1 Monat | Einspruch prüfen |
Rotlichtverstoß > 1 Sekunde
Verstoß | Punkte | Bußgeld | Fahrverbot | Einspruch ratsam? |
---|---|---|---|---|
Qualifizierter Rotlichtverstoß (§ 37 Abs. 2, § 49 StVO; § 24, § 25 StVG; 132.3 BKat; § 4 Abs. 1 BKatV) | 2 | 200 EUR | 1 Monat | Einspruch prüfen |
Qualifizierter Rotlichtverstoß mit Gefährdung (§ 37 Abs. 2, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24, § 25 StVG; 132.3.1 BKat) | 2 | 320 EUR | 1 Monat | Einspruch prüfen |
Qualifizierter Rotlichtverstoß mit Unfallfolge (§ 37 Abs. 2, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24, § 25 StVG; 132.3.2 BKat) | 2 | 360 EUR | 1 Monat | Einspruch prüfen |
Das Überfahren einer roten Ampel wird während der Probezeit als schwerwiegender A-Verstoß gewertet und führt für Fahranfänger zu einer Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre. |
Einfacher vs. qualifizierter Rotlichtverstoß
Der Gesetzgeber unterscheidet zwei Arten von Rotlichtverstößen – je nach Dauer der Rotphase zum Zeitpunkt des Überfahrens:
- Einfacher Rotlichtverstoß: Die Ampel zeigt weniger als 1 Sekunde lang rot. Folge: 90 € Bußgeld + 1 Punkt in Flensburg.
- Qualifizierter Rotlichtverstoß: Die Ampel war länger als 1 Sekunde rot. Folge: 200 € Bußgeld + 2 Punkte + 1 Monat Fahrverbot.
Erhöhte Strafen bei Gefährdung oder Sachschaden
Wenn beim Überfahren einer roten Ampel andere gefährdet oder ein Unfall verursacht wird, steigen die Sanktionen deutlich:
- Mit Gefährdung: 320 € Bußgeld, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot.
- Mit Sachbeschädigung: 360 € Bußgeld, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot.
Probezeit: Besondere Konsequenzen für Fahranfänger
In der Probezeit wird ein Rotlichtverstoß als sogenannter A-Verstoß eingestuft. Die Konsequenzen sind nicht nur finanzieller Natur:
- Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre.
- Pflicht zur Teilnahme an einem kostenpflichtigen Aufbauseminar.
- Bei weiteren Verstößen droht der Entzug der Fahrerlaubnis.
Rote Ampel mit Grünpfeil überfahren
Verstoß | Punkte | Bußgeld | Fahrverbot | Einspruch ratsam? |
---|---|---|---|---|
Ohne Anhalten nach rechts abgebogen |
1 | 70 EUR | Nein |
Hier prüfen |
+ andere gefährdet | 1 | 100 EUR | Nein |
Hier prüfen |
+ mit Sach- beschädigung |
1 | 120 EUR | Nein |
Hier prüfen |
+ Behinderung von Fußgängern oder Fahrradfahrern |
1 | 100 EUR | Nein |
Hier prüfen |
Technische Kontrolle: Ampelblitzer & Beweissicherung
Die meisten Rotlichtverstöße werden nicht von der Polizei beobachtet, sondern durch stationäre Überwachungsanlagen – sogenannte Ampelblitzer – aufgezeichnet. Diese messen:
- Den Moment des Überfahrens der Haltelinie (z. B. mittels Induktionsschleifen im Boden).
- Den Stand der Ampel zu diesem Zeitpunkt.
- Teilweise die Weiterfahrt in den Kreuzungsbereich (zweites Foto).
Nur wenn alle Messwerte die Rotlichtdauer zweifelsfrei belegen, ist ein Bußgeld rechtlich haltbar. Fehlerhafte Kalibrierung, falsche Auslösung oder schlechte Sichtverhältnisse können jedoch zur Anfechtung führen.
Rechtliche Einschätzung: Wann lohnt sich ein Einspruch?
Ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid kann sinnvoll sein, wenn:
- 56% der Bußgeldbescheide sind fehlerhaft (laut VUT-Studie)
- Die Angabe der Rotzeit fehlt oder es kommt zu Abweichungen von 0,1 - 0,5 Sekunden.
- Viele Messanlagen sind veraltet oder fehleranfällig.
- Auch moderne Laser-Blitzer wie Gatso GTC, Poliscan Speed und Traffistar S350 können Fehlmessungen aufweisen.
- Gelbphasen sind oft zu kurz: Bei 50 km/h sollten es 3 Sekunden sein, bei 70 km/h mindestens 5 Sekunden.
Tipp: In Zweifelsfällen empfiehlt es sich, frühzeitig einen auf Verkehrsrecht spezialisierten Anwalt zu konsultieren.
Zusammenfassung: Das sollten Sie beachten
- Bei Rot über die Ampel zu fahren ist kein Kavaliersdelikt – Strafen sind empfindlich.
- Die Dauer der Rotphase ist entscheidend für die Höhe des Bußgelds und mögliche Fahrverbote.
- In der Probezeit hat ein Rotlichtverstoß weitreichende Konsequenzen.
- Achten Sie bei Gelbphasen auf vorausschauendes Fahren und bremsen Sie rechtzeitig.
- Technische Fehler oder Formfehler im Bußgeldbescheid können eine Anfechtung ermöglichen.
Viele Betroffene setzen sich erfolgreich gegen Bußgeldbescheide zur Wehr.

Laut einer Experten-Studie (VUT-Verkehr), die knapp 15.000 Bußgeldverfahren auf Fehler untersuchte, sind 56 % der Bußgeldbescheide fehlerhaft. Die Studie zeigt, dass zahlreiche Messungen aufgrund von falsch kalibrierten Geräten, ungeeigneten Messstandorten oder fehlerhafter Bedienung ungenau sind.
Besonders häufig treten Probleme bei der Nachvollziehbarkeit der Messungen auf, wenn beispielsweise keine Rohmessdaten gespeichert werden. Betroffene sollten deshalb immer die Möglichkeit einer Überprüfung durch einen Experten in Betracht ziehen, um ungerechtfertigte Bußgelder oder Fahrverbote zu vermeiden.
Geschwindigkeitsüberschreitungen außerorts, die unter das Fahrverbot fallen:
320 EUR Bußgeld
2 Punkte in Flensburg
1 Monat Fahrverbot
320 EUR Bußgeld
2 Punkte in Flensburg
1 Monat Fahrverbot
320 EUR Bußgeld
2 Punkte in Flensburg
1 Monat Fahrverbot
320 EUR Bußgeld
2 Punkte in Flensburg
1 Monat Fahrverbot
weitere Ordnungswidrigkeiten

Abstand nicht eingehalten

Geschwindigkeit überschritten
