Bußgeldkatalog, Stand:

Geschwindigkeitsüberschreitung

Hier finden Sie den aktuellen Bußgeldkatalog 2025 für eine Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit innerorts und außerorts und können Ihre Blitzermessung von einem Experten auf Fehler prüfen lassen.

Kostenloser Bußgeldcheck

Prüfen Sie jetzt unverbindlich, ob auch bei Ihrem Blitzer Messfehler vorliegen oder keine Messdaten gespeichert wurden. Laut Studie* sind 56% der Bußgeldbescheide fehlerhaft.

Zum Bußgeld-Check
* Studie der VUT Sachverständigengesellschaft mbH & Co.KG

Inhaltsverzeichnis


Strafen Außerorts Strafen Innerorts

Bußgeldtabelle 2025 Außerorts

Km/h Punkte Buß­geld Fahr­verbot Einspruch ratsam?
Bis 10 Km/h - 20€ Nein Eher nicht
11 - 15 Km/h - 40€ Nein Eher nicht
16 - 20 Km/h - 60€ Nein Eher nicht
21 - 25 Km/h 1 100€ Nein Jetzt
prüfen
26 - 30 Km/h 1 150€ 1 Monat* Jetzt
prüfen
31 - 40 Km/h 1 200€ 1 Monat* Jetzt
prüfen
41 - 50 Km/h 2 320€ 1 Monat Jetzt
prüfen
51 - 60 Km/h 2 480€ 1 Monat Jetzt
prüfen
61 - 70 Km/h 2 600€ 2 Monate Jetzt
prüfen
Über 70 Km/h 2 700€ 3 Monate Jetzt
prüfen
* Ein Fahrverbot von 1 Monat droht, wenn innerhalb eines Jahres zweimal die Geschwindigkeitsbegrenzung um mehr als 26 km/h überschritten wird.

Kostenloser Bußgeldcheck

Prüfen Sie jetzt unverbindlich, ob auch bei Ihrem Blitzer Messfehler vorliegen oder keine Messdaten gespeichert wurden. Laut Studie* sind 56% der Bußgeldbescheide fehlerhaft.

Zum Bußgeld-Check
* Studie der VUT Sachverständigengesellschaft mbH & Co.KG

Bußgeldtabelle 2025 Innerorts

Km/h Punkte Buß­geld Fahr­verbot Einspruch ratsam?
Bis 10 Km/h - 30€ Nein Eher nicht
11 - 15 Km/h - 50€ Nein Eher nicht
16 - 20 Km/h - 70€ Nein Eher nicht
21 - 25 Km/h 1 115€ Nein Jetzt
prüfen
26 - 30 Km/h 1 180€ 1 Monat* Jetzt
prüfen
31 - 40 Km/h 2 260€ 1 Monat Jetzt
prüfen
41 - 50 Km/h 2 400€ 1 Monat Jetzt
prüfen
51 - 60 Km/h 2 560€ 1 Monat Jetzt
prüfen
61 - 70 Km/h 2 700€ 2 Monate Jetzt
prüfen
Über 70 Km/h 2 800€ 3 Monate Jetzt
prüfen
* Ein einmonatiges Fahrverbot wird verhängt, falls Sie innerhalb eines Jahres zweimal die Geschwindigkeitsbegrenzung um mehr als 26 km/h überschreiten.

Toleranzabzug bei der Geschwindigkeitsmessung

Bevor wir im Detail zu den konkreten Strafen kommen, ist es wichtig, den sogenannten Toleranzabzug zu verstehen. Um Messungenauigkeiten auszugleichen, wird von der gemessenen Geschwindigkeit immer ein Sicherheitsabzug vorgenommen. Dieser Toleranzabzug variiert je nach Messgerät und gefahrener Geschwindigkeit:

  • Bei Geschwindigkeiten unter 100 km/h: Es werden in der Regel 3 km/h abgezogen.
  • Bei Geschwindigkeiten ab 100 km/h: Es werden 3 % der gemessenen Geschwindigkeit abgezogen.

Erst die Geschwindigkeit nach Abzug der Toleranz ist die, die für die Berechnung des Bußgeldes und der Punkte herangezogen wird.

Kostenloser Bußgeldcheck

Prüfen Sie jetzt unverbindlich, ob auch bei Ihrem Blitzer Messfehler vorliegen oder keine Messdaten gespeichert wurden. Laut Studie* sind 56% der Bußgeldbescheide fehlerhaft.

Zum Bußgeld-Check
* Studie der VUT Sachverständigengesellschaft mbH & Co.KG

Wann droht ein Fahrverbot?

Ein Fahrverbot ist eine der einschneidendsten Konsequenzen einer Geschwindigkeitsüberschreitung. Es bedeutet, dass Sie für einen bestimmten Zeitraum kein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr führen dürfen.

  • Innerorts: Ab einer Überschreitung von 31 km/h droht in der Regel ein Fahrverbot von einem Monat.
  • Außerorts: Ab einer Überschreitung von 41 km/h droht ebenfalls ein Fahrverbot von einem Monat.
  • Wiederholungstäter: Wer innerhalb von 12 Monaten zweimal mit mindestens 26 km/h zu schnell erwischt wird, muss bei einer erneuten Überschreitung ab 26 km/h, mit einem zusätzlichen Monat Fahrverbot rechnen.
  • Dauer des Fahrverbots: Bei gravierenderen Verstößen (ab 51 km/h innerorts oder 61 km/h außerorts) erhöht sich die Dauer des Fahrverbots auf zwei oder sogar drei Monate.

Den Zeitpunkt, wann Sie Ihr Fahrverbot antreten, können Sie in der Regel innerhalb einer viermonatigen Frist nach Rechtskraft des Bußgeldbescheids selbst bestimmen, sofern es Ihr erstes Fahrverbot innerhalb von zwei Jahren ist.

Geschwindigkeitsüberschreitung in der Probezeit

Fahranfänger in der Probezeit (in der Regel zwei Jahre nach Erhalt des Führerscheins) müssen bei Geschwindigkeitsüberschreitungen mit besonderen Konsequenzen rechnen, die über die regulären Bußgelder und Punkte hinausgehen.

  • A-Verstoß: Eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h oder mehr gilt als sogenannter "A-Verstoß" (schwerwiegende Zuwiderhandlung).
  • Konsequenzen eines A-Verstoßes:
    • Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre.
    • Pflicht zur Teilnahme an einem Aufbauseminar.
  • Weitere Verstöße: Bei weiteren A-Verstößen oder zwei B-Verstößen (weniger schwerwiegend) nach dem Aufbauseminar kann die Fahrerlaubnis entzogen werden.

Daher ist es für Fahranfänger besonders wichtig, die Geschwindigkeitsbegrenzungen stets einzuhalten, um die Probezeit ohne zusätzliche Auflagen erfolgreich zu bestehen.

Wie wird die Geschwindigkeit gemessen?

Die Geschwindigkeitsmessung im Straßenverkehr erfolgt durch verschiedene technische Verfahren, die kontinuierlich weiterentwickelt werden, um präzise Ergebnisse zu liefern.

  • Radarfallen: Sie senden Radarsignale aus, die vom Fahrzeug reflektiert werden. Aus der Frequenzänderung der reflektierten Signale (Doppler-Effekt) wird die Geschwindigkeit berechnet. Beispiele: Blitzer wie Traffipax, Multanova.
  • Laser-Messgeräte (LIDAR): Diese Geräte senden Laserstrahlen aus und messen die Zeit, die der Strahl für Hin- und Rückweg benötigt. Daraus wird die Entfernung und über die Zeitdifferenz zweier Messungen die Geschwindigkeit ermittelt. Blitzer wie Poliscan Speed & Fm1, Traffistar S350 oder Handlaserpistolen, wie Riegl-FG-21-P sind hier ein Beispiel.
  • Lichtschranken-Messgeräte: Hierbei wird über eine Reihe von Lichtschranken im Abstand der Fahrzeuge gemessen, wie schnell diese bestimmte Punkte passieren.
  • Section Control (Abschnittskontrolle): Dieses System misst die Durchschnittsgeschwindigkeit über einen längeren Streckenabschnitt, indem die Fahrzeuge am Anfang und Ende des Abschnitts erfasst werden.
  • Video-Messfahrzeuge (ProViDa): Ein ziviles Polizeifahrzeug folgt dem zu messenden Fahrzeug und zeichnet per Video die Geschwindigkeit auf.

Trotz der Genauigkeit der Geräte kann es in Einzelfällen zu Messfehlern kommen, die eine Anfechtung eines Bußgeldbescheids rechtfertigen können.

Geblitzt worden: Wann lohnt sich ein Einspruch?

Trotz des allmählichen Austausches veralteter Blitzeranlagen kommt es auch im Jahr 2025 immer wieder zu Fehlermessungen. Eine Studie der Sachverständigengesellschaft VUT-Verkehr entdeckte in 56% der Bußgeldbescheide Fehler.

Auch wenn die Untersuchung von knapp 15.000 Messungen schon einige Jahre her ist, hat sich an der Art der Messprobleme nicht viel verändert.

So sind auch moderne Laserblitzer, wie Poliscan Fm1 und Traffistar S350 anfällig für Messfehler – etwa durch eine falsche Kalibrierung oder die fehlende Speicherung von Messdaten.

Ein Einspruch kann sinnvoll sein, wenn:

  • Fahrverbot droht (ab 41 km/h außerorts / 31 km/h innerorts oder ab 26 km/h für Wiederholungstäter).
  • Punkte in Flensburg anfallen (ab 21 km/h Überschreitung).
  • Zweifel an der Messung bestehen (z. B. schlechte Sichtverhältnisse, defektes Gerät).
  • Formfehler im Bußgeldbescheid (falsches Datum, unleserliches Kennzeichen).

Tipp: Nutzen Sie unseren Bußgeld-Check, um Ihre Erfolgschancen zu prüfen!

Folgen von Punkten in Flensburg

  • 1 Punkt: Bleibt 2,5 Jahre im Verkehrszentralregister.
  • 2 Punkte: Verjährt erst nach 5 Jahren. Kann zu Maßnahmen, wie Aufbauseminare führen, wenn weitere Punkte hinzukommen.
  • Ab 8 Punkten: Führerschein wird entzogen.

Fahrverbot vermeiden – diese Optionen gibt es

Bei erstmaligem Verstoß mit Fahrverbot kann ein Antrag auf Milde gestellt werden (z. B. aus beruflichen Gründen). Alternativ lässt sich ein Fahrverbot aufteilen (z. B. 2 x 2 Wochen statt 1 Monat).

Bußgeld senken oder vermeiden: So geht’s
  • Anhörungsbogen prüfen: Fehler können den Bescheid anfechtbar machen.
  • Berufliche Härtefallregelung: Bei Pendler*innen oder Eltern.

Viele Betroffene setzen sich erfolgreich gegen Bußgeldbescheide zur Wehr.

kostenlose Ersteinschätzung bei fehlerfsften Bußgeldbescheiden. Ihr Fachanwalt für Verkehrsrecht Jetzt Termin vereinbaren
Ihr Fachanwalt für Verkehrsrecht – Ihr Experte für Strafverfahren, Bußgeldabwehr und Unfälle im Straßenverkehr.
Übersicht möglicher Messfehler
  • 56% der Messungen weisen Fehler auf (laut VUT-Studie)
  • Viele Blitzer speichern keine Messdaten
  • Veraltete oder nicht geeichte Blitzer im Einsatz
  • Messungenauigkeiten auch bei modernen Laserblitzern
  • Fehlinterpretationen durch Messbeamte


Messungen sind fehlerhaft
Ist Ihre Messung fehlerfrei?





Hinweis: Studie zu Messfehlern

Laut einer Experten-Studie (VUT-Verkehr), die knapp 15.000 Bußgeldverfahren auf Fehler untersuchte, sind 56 % der Bußgeldbescheide fehlerhaft. Die Studie zeigt, dass zahlreiche Messungen aufgrund von falsch kalibrierten Geräten, ungeeigneten Messstandorten oder fehlerhafter Bedienung ungenau sind.

Besonders häufig treten Probleme bei der Nachvollziehbarkeit der Messungen auf, wenn beispielsweise keine Rohmessdaten gespeichert werden. Betroffene sollten deshalb immer die Möglichkeit einer Überprüfung durch einen Experten in Betracht ziehen, um ungerechtfertigte Bußgelder oder Fahrverbote zu vermeiden.


Geschwindigkeitsüberschreitungen außerorts, die unter das Fahrverbot fallen:




weitere Ordnungswidrigkeiten


Aktuelle Blitzer in Deutschland: 1.090 Blitzer in 160 Städten

Umfassende Übersicht über mobile und stationäre Blitzer in verschiedenen Bundesländern.

Alle Blitzer
1.090 Blitzer
in 160 Städten
Zur Gesamtübersicht
Bayern
199 Blitzer
in 67 Städten
Zum Bundesland
Hessen
26 Blitzer
in 3 Städten
Zum Bundesland
Niedersachsen
41 Blitzer
in 8 Städten
Zum Bundesland
Nordrhein-Westfalen
332 Blitzer
in 24 Städten
Zum Bundesland
Rheinland-Pfalz
64 Blitzer
in 9 Städten
Zum Bundesland

Neueste Beiträge

Aktuelle Nachrichten und Urteile zum Thema Verkehrsrecht.

BGH entscheidet: Müssen Blitzer Rohdaten speichern?

Der Bundesgerichtshof (BGH) steht kurz vor einer richtungsweisenden Entscheidung: Müssen Geschwindigkeitsmessgeräte zukünftig sämtliche Messdaten speichern, um die Fairness von Gerichtsverfahren zu gewährleisten?

Autofahrer Update 2025: Neue EU-Regeln, Kosten & Mautpreise

Entdecken Sie alle wichtigen Neuerungen im Verkehrsrecht 2025: Führerschein, CO₂-Steuer, Maut, Assistenzsysteme und mehr. Ihr Guide für das neue Jahr.

Verkehrsunfälle sind unvorhergesehene Ereignisse

Verkehrsunfälle können durch Unachtsamkeit, Regelverstöße oder äußere Umstände verursacht werden und führen häufig zu Sach- oder Personenschäden.

FAQs zum Thema "Geschwindigkeit überschritten"

Der Anhörungsbogen ist der erste Schritt der Bußgeldbehörde, um den Fahrer eines geblitzten Fahrzeugs zu identifizieren. Er wird Ihnen zugeschickt, weil Sie als Halter des Fahrzeugs registriert sind. Die Behörde gibt Ihnen damit die Gelegenheit, sich zum Vorwurf zu äußern oder auch zu bestreiten, selbst gefahren zu sein. Sie sind nicht verpflichtet, sich selbst zu belasten. Aber: Falls Sie nicht der Fahrer waren, sollten Sie den tatsächlichen Fahrer benennen, um weiteren Ärger zu vermeiden.

Einen Zeugenfragebogen bekommen Sie, wenn die Behörde den Fahrer eines geblitzten Fahrzeugs nicht eindeutig identifizieren konnte und Sie als Halter des Fahrzeugs in Frage kommen. Er ist eine Aufforderung, Angaben zum Fahrer zu machen. Sie sind als Zeuge nicht verpflichtet, Angehörige (Ehepartner, Kinder, Eltern) zu belasten. Allerdings kann die Behörde, wenn der Fahrer nicht ermittelt werden kann, eine Fahrtenbuchauflage für Ihr Fahrzeug anordnen.

Für Fahranfänger in der Probezeit sind Geschwindigkeitsüberschreitungen besonders kritisch. Bereits eine Überschreitung von 21 km/h oder mehr (nach Toleranzabzug) gilt als sogenannter A-Verstoß. Die Konsequenzen sind empfindlich:

  • Ihre Probezeit verlängert sich automatisch um zwei Jahre.
  • Sie müssen an einem kostenpflichtigen Aufbauseminar teilnehmen.

Begehen Sie nach dem Aufbauseminar weitere A-Verstöße oder zwei B-Verstöße, kann dies sogar zum endgültigen Entzug der Fahrerlaubnis führen.

Ja, Sie haben das Recht, innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Bußgeldbescheids schriftlich Einspruch einzulegen. Dies ist oft sinnvoll, wenn:

  • Sie der Meinung sind, dass die Messung fehlerhaft war (z.B. Zweifel an Eichung, schlecht erkennbares Kennzeichen auf dem Foto, unklare Messsituation).
  • Der Bußgeldbescheid formale Fehler aufweist.
  • Sie nicht der Fahrer waren und dies beweisen können.
  • Es sich um ein erstes Fahrverbot handelt und die Möglichkeit besteht, es in ein höheres Bußgeld umzuwandeln (Einzelfallentscheidung).

Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann die Messdaten und den Bescheid prüfen und Ihre Chancen auf einen erfolgreichen Einspruch einschätzen.

Die Unterscheidung ist entscheidend für die Höhe der Strafe und mögliche weitere Konsequenzen:

  • Geringfügiger Verstoß: Das ist eine Geschwindigkeitsüberschreitung von bis zu 20 km/h (nach Toleranzabzug). Hier fällt in der Regel nur ein Verwarngeld an, keine Punkte.
  • Schwerwiegender Verstoß: Bei einer Überschreitung von mehr als 20 km/h (nach Toleranzabzug) sprechen wir von einem schwerwiegenden Verstoß. Hier drohen Bußgelder ab 110 Euro innerorts bzw. 100 Euro außerorts, Punkte in Flensburg und ab 26 km/h Überschreitung ein Fahrverbot. Auch Verstöße mit Gefährdung oder Sachbeschädigung sind immer schwerwiegend.

In der Regel erhalten Sie den Anhörungsbogen innerhalb weniger Wochen nach dem Verstoß. Der Bußgeldbescheid folgt dann meist innerhalb von 2 bis 3 Monaten. Wichtig ist die Verjährungsfrist:

  • Die Verjährung für Ordnungswidrigkeiten (wie Geschwindigkeitsüberschreitungen) beträgt drei Monate ab dem Tag des Verstoßes.
  • Wird Ihnen innerhalb dieser Frist ein Anhörungsbogen oder ein Bußgeldbescheid zugestellt, wird die Verjährung unterbrochen und beginnt von Neuem zu laufen.

Kommt also auch nach über drei Monaten (ohne jegliche Post von der Behörde) kein Bescheid, ist die Ordnungswidrigkeit verjährt.

Obwohl oft verwechselt, sind das zwei sehr unterschiedliche Konsequenzen:

  • Ein Fahrverbot ist eine befristete Maßnahme (z.B. 1, 2 oder 3 Monate). Ihr Führerschein wird für diese Zeit "eingezogen" und danach automatisch zurückgegeben. Sie behalten aber Ihre Fahrerlaubnis.
  • Ein Führerscheinentzug ist eine dauerhafte Maßnahme. Ihre Fahrerlaubnis wird Ihnen komplett entzogen. Sie müssen diese nach einer Sperrfrist (mindestens 6 Monate) neu beantragen, eventuell eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) absolvieren und den Führerschein quasi "neu machen". Dies passiert bei besonders schweren oder wiederholten Verstößen oder wenn Sie 8 Punkte in Flensburg erreicht haben.

Das Fahreignungsregister in Flensburg (umgangssprachlich "Punktekartei") sammelt Punkte für bestimmte Verkehrsverstöße. Jeder Punkt hat eine Gültigkeitsdauer:

  • 1 Punkt: Verjährung nach 2,5 Jahren
  • 2 Punkte: Verjährung nach 5 Jahren
  • 3 Punkte: Verjährung nach 10 Jahren

Die Punkte werden addiert, bis eine bestimmte Grenze erreicht ist:

  • Bei 4 bis 5 Punkten erhalten Sie eine Ermahnung.
  • Bei 6 bis 7 Punkten bekommen Sie eine Verwarnung mit dem Hinweis, ein Fahreignungsseminar zu belegen (freiwillig, kann 1 Punkt abbauen).
  • Bei 8 Punkten wird die Fahrerlaubnis entzogen.

Das Punktesystem soll dazu beitragen, dass auffällige Fahrer ihr Fahrverhalten ändern.

Bleiben Sie ruhig. Hier sind die Schritte, die Sie beachten sollten:

  • Keine sofortige Aussage machen: Wenn Sie von der Polizei angehalten werden, müssen Sie lediglich Ihre Personalien angeben. Zum Vorwurf selbst müssen Sie sich nicht äußern.
  • Anhörungsbogen prüfen: Wenn der Anhörungsbogen kommt, prüfen Sie, ob Sie selbst der Fahrer waren. Wenn nicht, sollten Sie dies angeben.
  • Fristen beachten: Die zweiwöchige Frist für den Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ist entscheidend.
  • Beweise sichern: Falls Sie Zweifel an der Messung haben, können Fotos vom Blitzerstandort oder eigene Notizen hilfreich sein.
  • Rechtsberatung in Anspruch nehmen: Bei Unsicherheiten oder drohenden Fahrverboten ist es ratsam, sich an einen Fachanwalt für Verkehrsrecht zu wenden. Er kann die Akteneinsicht beantragen und die Rechtmäßigkeit des Bescheids prüfen.