Bußgeldverfahren - Online Anhörung

Online-Anhörung


Inhaltsverzeichnis

  1. Was ist eine Online-Anhörung im Bußgeldverfahren?
  2. Muss ich bei der Online-Anhörung meinen Verstoß zugeben?
  3. Was passiert, wenn ich die Online-Anhörung nicht ausfülle?
  4. Wie sollte man auf die Online-Anhörung reagieren?
  5. Welche rechtlichen Folgen drohen?

Was ist eine Online-Anhörung im Bußgeldverfahren?

Die Online-Anhörung ist ein digitaler Service der Bußgeldstellen, der es Betroffenen ermöglicht, sich im Rahmen eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens bequem über das Internet zu äußern. Der Zugang erfolgt in der Regel über einen QR-Code oder ein persönliches Zugangsschreiben und ersetzt damit teilweise den klassischen Anhörungsbogen per Post. Mit der Online Anhörung wird dem Verkehrsteilnehmer mitgeteilt, welche Verkehrsordnungswidrigkeit ihm vorgeworfen wird. Gleichzeitig erhält er die Gelegenheit, zu diesem Vorwurf Stellung zu nehmen – entweder schriftlich per Rücksendung des ausgefüllten Formulars oder über die Seiten der Bußgeldbehörden.


Fehlerhafte Online-Anhörung?
Viele Betroffene legen Einspruch ein!





Muss ich bei der Online-Anhörung meinen Verstoß zugeben?

Nein, Sie müssen den Verstoß nicht zugeben. Bei der Online-Anhörung handelt es sich um eine Möglichkeit, sich zum Vorwurf zu äußern – keine Pflicht. Sie haben das Recht zu schweigen und müssen keine Angaben zur Sache machen. Das bedeutet:

  • Sie können den Verstoß zugeben, wenn Sie möchten
  • Sie dürfen den Vorwurf bestreiten oder eigene Beweismittel angeben
  • Sie müssen aber keine Angaben machen – Schweigen darf Ihnen rechtlich nicht negativ ausgelegt werden.

Mit der Anhörung im Bußgeldverfahren beginnt offiziell das Bußgeldverfahren – meist bei Verkehrsverstößen mit einem drohenden Bußgeld ab 60 Euro. Wird jemandem eine Ordnungswidrigkeit vorgeworfen, muss ihm die Möglichkeit gegeben werden, sich zur Sache zu äußern.

Es ist in vielen Fällen ratsam bei Erhalt der Online Anhörung Hilfe von einem Fachanwalt in Anspruch zu nehmen, weil ein Fachanwalt für Verkehrsrecht oder Strafrecht die rechtlichen Konsequenzen einer Online-Anhörung genau einschätzen kann. Oft geht es nicht nur um ein einfaches Bußgeld, sondern auch um Punkte in Flensburg, ein Fahrverbot oder sogar den Führerscheinentzug. Ein Fachanwalt kann:

  • Vorwurf prüfen lassen: Ein Fachanwalt kann feststellen, ob der Tatvorwurf berechtigt ist – z. B. ob Messfehler vorliegen oder Beweismittel überhaupt verwertbar sind.
  • Form- und Fristfehler erkennen: Juristische Mängel im Verfahren können zur Einstellung führen – ein Anwalt erkennt solche Fehler frühzeitig.
  • Verteidigungsstrategie entwickeln: Ein Fachanwalt erarbeitet eine passende Strategie, um das Verfahren zu beeinflussen oder die Strafe zu mildern.
  • Kommunikation mit der Behörde: Der Anwalt übernimmt den gesamten Schriftverkehr und schützt Sie davor, sich selbst zu belasten.

Es gilt: Niemand muss sich selbst belasten. Dennoch kann es sinnvoll sein, die Online-Anhörung strategisch zu nutzen – am besten nach Rücksprache mit einem Fachanwalt für Verkehrsrecht.

Was passiert, wenn ich die Online-Anhörung nicht ausfülle?

Wenn Sie auf die Online-Anhörung nicht reagieren, läuft das Verfahren trotzdem weiter. Ohne Ihre Stellungnahme erlässt die Behörde in der Regel direkt einen Bußgeldbescheid.

Zusätzlich kann die Behörde weitere Schritte einleiten – etwa Ermittlungen durch die Polizei oder, wenn der Fahrer nicht eindeutig identifiziert werden kann, eine Fahrtenbuchauflage.

Wie sollte man auf die Online-Anhörung reagieren?

Wie Sie reagieren sollten, hängt vom konkreten Einzelfall ab. Grundsätzlich stehen Ihnen folgende Möglichkeiten offen:

  • Schuldanerkenntnis: Sie bestätigen den Vorwurf und übermitteln Ihre Angaben online. In der Regel folgt zeitnah der Bußgeldbescheid.
  • Vorwurf bestreiten: Sie legen Ihre Sichtweise dar, zum Beispiel mit Hilfe von Beweismitteln wie Dashcam-Aufnahmen oder Zeugen.
  • Keine Angaben machen: Sie machen von Ihrem Schweigerecht Gebrauch. Das ist rechtlich zulässig, kann aber zu weiteren Ermittlungen führen.

Als Fachanwalt für Verkehrsrecht weiß ich aus Erfahrung: In vielen Fällen lohnt sich anwaltliche Unterstützung – vor allem, wenn Punkte, ein Fahrverbot oder höhere Bußgelder drohen. Eine fundierte Prüfung der Sach- und Rechtslage kann entscheidend sein.


Fehlerhafte Online-Anhörung?
Viele Betroffene legen Einspruch ein!





Welche rechtlichen Folgen drohen bei der Online-Anhörung?

Die möglichen Sanktionen bei Verkehrsverstößen bleiben trotz Online-Verfahren dieselben:


Viele Betroffene legen gegen fehlerhafte Blitzermessungen Einspruch ein und können so Ihre Rechte wahren.

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Yves Junker, Fachanwalt für Verkehrsrecht – Ihr Experte für Strafverfahren, Bußgeldabwehr und Unfälle im Straßenverkehr.
Übersicht möglicher Messfehler
  • 56% der Messungen weisen Fehler auf (laut VUT-Studie)
  • Viele Blitzer speichern keine Messdaten
  • Veraltete oder nicht geeichte Blitzer im Einsatz
  • Messungenauigkeiten auch bei modernen Laserblitzern
  • Fehlinterpretationen durch Messbeamte

Studie zu Messsfehlern

Laut einer Experten-Studie (VUT-Verkehr), die knapp 15.000 Bußgeldverfahren auf Fehler untersuchte, sind 56% der Bußgeldbescheide fehlerhaft. Die Studie zeigt, dass zahlreiche Messungen aufgrund von falsch kalibrierten Geräten, ungeeigneten Messstandorten oder fehlerhafter Bedienung ungenau sind.

Besonders häufig treten Probleme bei der Nachvollziehbarkeit der Messungen auf, wenn beispielsweise keine Rohmessdaten gespeichert werden. Betroffene sollten deshalb immer die Möglichkeit einer Überprüfung durch einen Experten in Betracht ziehen, um ungerechtfertigte Bußgelder oder Fahrverbote zu vermeiden.

Geschwindigkeitsüberschreitungen außerorts, die unter das Fahrverbot fallen:



Strafen aus dem Bußgeldkatalog 2025

FAQs zum Thema "Bußgeldverfahren und Einspruch"

Der Bußgeldbescheid löst ein förmliches Verfahren aus:

  • 14-Tage-Frist für Einspruch beginnt mit Zustellung
  • Mögliche Sanktionen: Geldbuße (bis 1.000€), Punkte in Flensburg, Fahrverbot
  • Bei Nichtzahlung: Zwangsvollstreckung durch Behörden

Der Anhörungsbogen nach § 55 OWiG ist ein entscheidendes Dokument im Bußgeldverfahren. Rechtlich wichtig zu wissen: Sie müssen einen Anhörungsbogen nicht in der Gesamtheit beantworten. Sie sind nur verpflichtet die fehlenden Angaben zu Ihrer Person auszufüllen bzw. zu korrigieren aber Sie verzichten damit auf die Möglichkeit, frühzeitig Einwände vorzubringen.

Als Fachanwalt für Verkehrsrecht empfehle ich: Nutzen Sie Ihr Aussageverweigerungsrecht nach § 55 StPO bei Fragen, die Sie selbst belasten könnten. Gleichzeitig sollten Sie prüfen lassen, ob sich durch fachkundige Stellungnahme das Verfahren bereits im Vorfeld positiv beeinflussen lässt – etwa durch Hinweise auf Messfehler oder Verfahrensmängel.

Der Zeugenfragebogen birgt Risiken:

  • Falschangaben können Strafvereitelung (§ 258 StGB) darstellen
  • Familienangehörige müssen nicht belastet werden (§ 55 StPO)
  • Unbedachte Formulierungen führen oft zu weiteren Ermittlungen

Wichtig: Vor Ausfüllen immer rechtlichen Rat einholen.

Typische Verfahrensfehler im Bußgeldverfahren:

  • Formfehler: Fehlende Rechtsmittelbelehrung oder unklare Tatvorwürfe
  • Fristverstöße: Verspätete Zustellung des Bescheids
  • Beweismängel: Ungültige Messprotokolle oder fehlende Eichzertifikate
  • Berechnungsfehler: Falsche Bemessung der Geldbuße

Diese Fehler können zur Aufhebung des Bescheids führen.

Strategien gegen Fahrverbote:

  • Härtefallantrag bei existenzbedrohenden Folgen
  • Nachweis von Messfehlern bei Geschwindigkeitsverstößen
  • Reduzierung der Punkte durch erfolgreichen Einspruch
  • Verhandlungen mit der Behörde über Ersatzsanktionen

Akteneinsicht nach § 49 OWiG ermöglicht:

  • Prüfung aller Beweismittel (Fotos, Messprotokolle)
  • Einsicht in Behördenunterlagen und interne Vermerke
  • Identifikation von Verfahrensfehlern

Dauer: 2-4 Wochen nach Antragstellung. Wir übernehmen dies für Sie.

Kosten im Überblick:

  • Rechtsschutzversicherung übernimmt in 89% der Fälle alle Kosten
  • Ohne Versicherung: Ab 490€ für vollständige Vertretung
  • Erfolgshonorar: In bestimmten Fällen möglich

Wir prüfen kostenlos, ob sich ein Einspruch lohnt.

Bei Anklage nach § 315d StGB:

  • Beweisprobleme: Oft fehlen konkrete Rennnachweise
  • Abgrenzung: Von normalem Beschleunigungsvorgang
  • Verfahrensfehler: Häufig bei Zeugenvernehmungen

In 41% der Fälle erreichen wir Einstellung oder Strafermäßigung.

Typische Verfahrensdauer:

  • Einfache Fälle: 2-4 Monate bis zum Abschluss
  • Mit Einspruch: 6-12 Monate bei Gerichtsverfahren
  • Illegale Autorennen: Bis zu 2 Jahren bei Strafverfahren

Tipp: Durch frühes Einschalten eines Anwalts oft verkürzbar.

Möglichkeiten zur Punktereduzierung:

  • Erfolgreicher Einspruch: Rücknahme des gesamten Verfahrens
  • Verjährung: Nach 2,5-10 Jahren je nach Schwere
  • Freiwillige Schulung: Punktabbau durch Aufbauseminar
  • Gerichtliche Entscheidung: Bei fehlerhafter Eintragung

Wir prüfen kostenlos Ihre Möglichkeiten.