Online-Anhörung
Inhaltsverzeichnis
- Was ist eine Online-Anhörung im Bußgeldverfahren?
- Muss ich bei der Online-Anhörung meinen Verstoß zugeben?
- Was passiert, wenn ich die Online-Anhörung nicht ausfülle?
- Wie sollte man auf die Online-Anhörung reagieren?
- Welche rechtlichen Folgen drohen?
Was ist eine Online-Anhörung im Bußgeldverfahren?
Die Online-Anhörung ist ein digitaler Service der Bußgeldstellen,
der es Betroffenen ermöglicht, sich im Rahmen eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens
bequem über das Internet zu äußern. Der Zugang erfolgt in der Regel über einen
QR-Code
oder ein persönliches Zugangsschreiben und ersetzt damit teilweise den
klassischen Anhörungsbogen per Post.
Mit der Online Anhörung wird dem Verkehrsteilnehmer mitgeteilt, welche Verkehrsordnungswidrigkeit
ihm vorgeworfen wird. Gleichzeitig erhält er die Gelegenheit, zu diesem Vorwurf Stellung zu
nehmen – entweder schriftlich per Rücksendung des ausgefüllten Formulars oder über die
Seiten der Bußgeldbehörden.
Muss ich bei der Online-Anhörung meinen Verstoß zugeben?
Nein, Sie müssen den Verstoß nicht zugeben. Bei der Online-Anhörung handelt es sich um eine Möglichkeit, sich zum Vorwurf zu äußern – keine Pflicht. Sie haben das Recht zu schweigen und müssen keine Angaben zur Sache machen. Das bedeutet:
- Sie können den Verstoß zugeben, wenn Sie möchten
- Sie dürfen den Vorwurf bestreiten oder eigene Beweismittel angeben
- Sie müssen aber keine Angaben machen – Schweigen darf Ihnen rechtlich nicht negativ ausgelegt werden.
Mit der Anhörung im Bußgeldverfahren beginnt offiziell das Bußgeldverfahren – meist bei Verkehrsverstößen mit einem drohenden Bußgeld ab 60 Euro. Wird jemandem eine Ordnungswidrigkeit vorgeworfen, muss ihm die Möglichkeit gegeben werden, sich zur Sache zu äußern.
Es ist in vielen Fällen ratsam bei Erhalt der Online Anhörung Hilfe von einem Fachanwalt in Anspruch zu nehmen, weil ein Fachanwalt für Verkehrsrecht oder Strafrecht die rechtlichen Konsequenzen einer Online-Anhörung genau einschätzen kann. Oft geht es nicht nur um ein einfaches Bußgeld, sondern auch um Punkte in Flensburg, ein Fahrverbot oder sogar den Führerscheinentzug. Ein Fachanwalt kann:
- Vorwurf prüfen lassen: Ein Fachanwalt kann feststellen, ob der Tatvorwurf berechtigt ist – z. B. ob Messfehler vorliegen oder Beweismittel überhaupt verwertbar sind.
- Form- und Fristfehler erkennen: Juristische Mängel im Verfahren können zur Einstellung führen – ein Anwalt erkennt solche Fehler frühzeitig.
- Verteidigungsstrategie entwickeln: Ein Fachanwalt erarbeitet eine passende Strategie, um das Verfahren zu beeinflussen oder die Strafe zu mildern.
- Kommunikation mit der Behörde: Der Anwalt übernimmt den gesamten Schriftverkehr und schützt Sie davor, sich selbst zu belasten.
Es gilt: Niemand muss sich selbst belasten. Dennoch kann es sinnvoll sein, die Online-Anhörung strategisch zu nutzen – am besten nach Rücksprache mit einem Fachanwalt für Verkehrsrecht.
Was passiert, wenn ich die Online-Anhörung nicht ausfülle?
Wenn Sie auf die Online-Anhörung nicht reagieren, läuft das Verfahren trotzdem weiter. Ohne Ihre Stellungnahme erlässt die Behörde in der Regel direkt einen Bußgeldbescheid.
Zusätzlich kann die Behörde weitere Schritte einleiten – etwa Ermittlungen durch die Polizei oder, wenn der Fahrer nicht eindeutig identifiziert werden kann, eine Fahrtenbuchauflage.
Wie sollte man auf die Online-Anhörung reagieren?
Wie Sie reagieren sollten, hängt vom konkreten Einzelfall ab. Grundsätzlich stehen Ihnen folgende Möglichkeiten offen:
- Schuldanerkenntnis: Sie bestätigen den Vorwurf und übermitteln Ihre Angaben online. In der Regel folgt zeitnah der Bußgeldbescheid.
- Vorwurf bestreiten: Sie legen Ihre Sichtweise dar, zum Beispiel mit Hilfe von Beweismitteln wie Dashcam-Aufnahmen oder Zeugen.
- Keine Angaben machen: Sie machen von Ihrem Schweigerecht Gebrauch. Das ist rechtlich zulässig, kann aber zu weiteren Ermittlungen führen.
Als Fachanwalt für Verkehrsrecht weiß ich aus Erfahrung: In vielen Fällen lohnt sich anwaltliche Unterstützung – vor allem, wenn Punkte, ein Fahrverbot oder höhere Bußgelder drohen. Eine fundierte Prüfung der Sach- und Rechtslage kann entscheidend sein.
Welche rechtlichen Folgen drohen bei der Online-Anhörung?
Die möglichen Sanktionen bei Verkehrsverstößen bleiben trotz Online-Verfahren dieselben:
- Bußgelder (abhängig vom Verstoß, i. d. R. ab 10 €)
- Punkte im Fahreignungsregister (Flensburg)
- Fahrverbot (z. B. bei schwerwiegenden Geschwindigkeitsüberschreitungen)
- Fahrtenbuchauflage bei ungeklärter Fahrereigenschaft
Viele Betroffene legen gegen fehlerhafte Blitzermessungen Einspruch ein und können so Ihre Rechte wahren.

Übersicht möglicher Messfehler |
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- 56% der Messungen weisen Fehler auf (laut VUT-Studie)
- Viele Blitzer speichern keine Messdaten
- Veraltete oder nicht geeichte Blitzer im Einsatz
- Messungenauigkeiten auch bei modernen Laserblitzern
- Fehlinterpretationen durch Messbeamte
Studie zu Messsfehlern
Laut einer Experten-Studie (VUT-Verkehr), die knapp 15.000 Bußgeldverfahren
auf Fehler untersuchte, sind 56% der Bußgeldbescheide fehlerhaft.
Die Studie zeigt, dass zahlreiche Messungen aufgrund von falsch kalibrierten Geräten,
ungeeigneten Messstandorten oder fehlerhafter Bedienung ungenau sind.
Besonders häufig treten Probleme bei der Nachvollziehbarkeit der Messungen auf,
wenn beispielsweise keine Rohmessdaten gespeichert werden. Betroffene sollten
deshalb immer die Möglichkeit einer Überprüfung durch einen Experten in Betracht ziehen,
um ungerechtfertigte Bußgelder oder Fahrverbote zu vermeiden.
Geschwindigkeitsüberschreitungen außerorts, die unter das Fahrverbot fallen:
320 EUR Bußgeld
2 Punkte in Flensburg
1 Monat Fahrverbot
320 EUR Bußgeld
2 Punkte in Flensburg
1 Monat Fahrverbot
320 EUR Bußgeld
2 Punkte in Flensburg
1 Monat Fahrverbot
320 EUR Bußgeld
2 Punkte in Flensburg
1 Monat Fahrverbot
Strafen aus dem Bußgeldkatalog 2025

Zu schnell gefahren

Abstand nicht eingehalten

Rote Ampel überfahren
