Der Zeugenfragebogen im Bußgeldverfahren
Beim Zeugenfragebogen wird der Halter des Fahrzeugs als potenzieller Zeuge befragt, um herauszufinden, wer zum Tatzeitpunkt gefahren ist.
- Was ist ein Zeugenfragebogen?
- Muss man den Zeugenfragebogen beantworten?
- Was passiert, wenn man nicht antwortet?
- Wie geht man am besten mit dem Zeugenfragebogen um?
- Welche rechtlichen Konsequenzen drohen?
Was ist ein Zeugenfragebogen?
Ein Zeugenfragebogen ist ein offizielles Schreiben der Bußgeldbehörde, das verschickt wird, wenn der Fahrer eines Fahrzeugs nicht direkt identifiziert werden konnte. Der Halter des Fahrzeugs wird dabei als potenzieller Zeuge befragt, um herauszufinden, wer zum Tatzeitpunkt gefahren ist.
Der Zeugenfragebogen dient dazu, den tatsächlichen Fahrer zu ermitteln, da Halter und Fahrer nicht immer identisch sind. Besonders häufig wird er verschickt, wenn bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung oder einem Rotlichtverstoß kein klar erkennbares Foto vorliegt.
Muss man den Zeugenfragebogen beantworten?
Grundsätzlich besteht eine Pflicht zur Rücksendung des Zeugenfragebogens, allerdings gibt es dabei Einschränkungen:
- Als Halter des Fahrzeugs: Man muss Angaben zur eigenen Person machen (z. B. Name, Adresse), aber nicht zwingend den tatsächlichen Fahrer benennen.
- Als tatsächlicher Zeuge: Falls man den Fahrer kennt, kann man die Behörde informieren, ist aber nicht dazu verpflichtet.
- Bei Aussageverweigerungsrecht: Angehörige des Fahrers (z. B. Ehepartner, Kinder) dürfen die Aussage verweigern.
Wer sich nicht sicher ist, ob eine Aussage sinnvoll ist, sollte sich rechtlich beraten lassen. Eine vorschnelle Antwort kann Konsequenzen für den tatsächlichen Fahrer nach sich ziehen.
Was passiert, wenn man nicht antwortet?
Ignoriert man den Zeugenfragebogen vollständig, kann die Behörde weitere Schritte einleiten:
- Es kann eine Anhörung oder ein Bußgeldbescheid gegen den Fahrzeughalter folgen.
- Polizeiliche Ermittlungen sind möglich, zum Beispiel durch eine Befragung oder einen Besuch zu Hause.
- In manchen Fällen droht eine Fahrtenbuchauflage, wenn die Behörde den Fahrer nicht ermitteln kann.
Besonders die Fahrtenbuchauflage kann ärgerlich sein, da sie dazu verpflichtet, über einen längeren Zeitraum jede Fahrt detailliert zu dokumentieren.
Wie geht man am besten mit dem Zeugenfragebogen um?
Die beste Reaktion auf den Zeugenfragebogen hängt von der individuellen Situation ab. Hier einige Optionen:
- Den Fahrer benennen: Falls man sicher weiß, wer gefahren ist, kann man den Namen eintragen. Dies führt meist dazu, dass die Behörde den Bußgeldbescheid direkt an diese Person schickt.
- Keine Angaben zum Fahrer machen: Wer nicht sicher ist oder sich nicht äußern möchte, kann den Fragebogen zurücksenden, ohne den Fahrer zu benennen. Allerdings kann dies zu weiteren Ermittlungen führen.
- Anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen: Falls ein hohes Bußgeld oder Punkte in Flensburg drohen, kann es sinnvoll sein, einen Anwalt zu kontaktieren.
Welche rechtlichen Konsequenzen drohen?
Wer den Zeugenfragebogen nicht beantwortet oder den Fahrer nicht nennt, muss mit folgenden Konsequenzen rechnen:
- Die Behörde kann den Halter als Verantwortlichen einstufen und einen Bußgeldbescheid ausstellen.
- Es kann eine Fahrtenbuchauflage verhängt werden, wenn die Behörde keinen Fahrer ermitteln kann.
- Falls falsche Angaben gemacht werden, kann dies als Ordnungswidrigkeit oder sogar als falsche Verdächtigung gewertet werden.
Eine bewusste Falschaussage kann ernsthafte rechtliche Folgen haben. Daher sollte man sich im Zweifel beraten lassen, bevor man den Fragebogen ausfüllt.
Ihr Fachanwalt für Verkehrsrecht ist Experte für Strafverfahren, Bußgeldabwehr und Unfälle im Straßenverkehr

Erfahrener Fachanwalt im Verkehrsrecht |
---|
- 20+ Jahre Erfahrung – Fundierte Expertise im Verkehrsrecht.
- Problemlöser – Effektive und harmonische Lösungen.
- Kritischer Denker – Strategische und analytische Herangehensweise.
- Verkehrsrecht-Experte – Unterstützung in Straf- und Bußgeldverfahren.
- Unfallhilfe – Beratung und Vertretung nach Verkehrsunfällen.
- Direkter Kontakt – Schnelle Terminvereinbarung möglich.
Strafen aus dem Bußgeldkatalog 2025

Zu schnell gefahren

Abstand nicht eingehalten

Rote Ampel überfahren
