Die Anhörung im Bußgeldverfahren
Der Anhörungsbogen dient dazu, den mutmaßlichen Verkehrssünder über den Vorwurf zu informieren und ihm die Möglichkeit zu geben, sich dazu zu äußern
- Was ist ein Anhörungsbogen?
- Muss man den Anhörungsbogen ausfüllen?
- Was passiert, wenn man nicht reagiert?
- Wie sollte man auf den Anhörungsbogen reagieren?
- Welche rechtlichen Konsequenzen drohen?
Was ist ein Anhörungsbogen?
Ein Anhörungsbogen ist ein offizielles Dokument, das im Rahmen eines Bußgeldverfahrens verschickt wird. Er dient dazu, den mutmaßlichen Verkehrssünder über den Vorwurf zu informieren und ihm die Möglichkeit zu geben, sich dazu zu äußern. Dieser Schritt ist gesetzlich vorgeschrieben und soll sicherstellen, dass keine falschen Annahmen getroffen werden.
Muss man den Anhörungsbogen ausfüllen?
Grundsätzlich besteht keine Pflicht, den Anhörungsbogen auszufüllen oder eine Aussage zu machen. Niemand ist verpflichtet, sich selbst zu belasten. Allerdings müssen bestimmte persönliche Angaben, wie Name und Adresse, korrekt sein, wenn der Anhörungsbogen an den Fahrzeughalter gerichtet ist. Es ist ratsam, bereits bei Zustellung des Anhörungsbogens rechtliche Hilfe durch einen spezialisierten Fachanwalt für Verkehrsrecht in Anspruch zu nehmen.
Wer den Fahrer nicht benennen möchte oder sich nicht zu der Tat äußern will, kann den Anhörungsbogen unausgefüllt lassen. Allerdings kann dies dazu führen, dass die Behörde weitere Ermittlungen einleitet.
Was passiert, wenn man nicht reagiert?
Wer den Anhörungsbogen ignoriert, riskiert, dass die Behörde weitere Maßnahmen ergreift. In vielen Fällen folgt nach einiger Zeit der Bußgeldbescheid , ohne dass eine Stellungnahme des Betroffenen berücksichtigt wurde.
Zudem kann es passieren, dass die Polizei Nachforschungen anstellt, beispielsweise durch eine Befragung am Wohnort oder eine Vorladung zur Identitätsfeststellung. In manchen Fällen kann auch eine Fahrtenbuchauflage drohen, wenn der Fahrzeughalter sich nicht kooperativ zeigt.
Wie sollte man auf den Anhörungsbogen reagieren?
Die Reaktion auf einen Anhörungsbogen hängt von der individuellen Situation ab. Hier einige Möglichkeiten:
- Einräumen des Verstoßes: Wer die Ordnungswidrigkeit zugibt, kann den Bogen ausfüllen und zurücksenden. Danach folgt meist der Bußgeldbescheid.
- Bestreiten des Vorwurfs: Falls der Vorwurf nicht zutrifft, kann eine Stellungnahme erfolgen. Beweismittel wie Dashcam-Aufnahmen oder Zeugenaussagen können helfen.
- Keine Angaben machen: Wer sich nicht äußern möchte, kann den Bogen unausgefüllt lassen. Dies kann allerdings zu weiteren Ermittlungen führen.
In jedem Fall kann es sinnvoll sein, einen Fachanwalt für Verkehrsrecht zu konsultieren, insbesondere wenn Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot drohen.
Welche rechtlichen Konsequenzen drohen?
Die Konsequenzen hängen von der Schwere des Verstoßes ab. Folgende Sanktionen sind möglich:
- Bußgeld (je nach Vergehen zwischen 10 und mehreren Hundert Euro)
- Punkte in Flensburg
- Fahrverbot (meist bei schweren Verstößen wie überhöhter Geschwindigkeit oder Rotlichtverstößen)
- Mögliche Fahrtenbuchauflage, falls der Fahrer nicht ermittelt werden kann
Oft ist es ratsam, bereits bei Zustellung der Anhörung im Bußgeldverfahren rechtliche Hilfe durch einen spezialisierten Fachanwalt für Verkehrsrecht in Anspruch zu nehmen.
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