Traffistar S350: Einspruch wegen fehlender Messdaten prüfen

Sie sind vom Laserblitzer Traffistar S350 geblitzt worden? Der Blitzer steht immer wieder in der Kritik aufgrund nicht nachvollziehbarer Messergebnisse und seiner Anfälligkeit für Messfehler.

Von Traffistar S350 geblitzt worden?

Lassen Sie Ihre Traffistar-Blitzermessung jetzt auf fehlende Messdaten und Messfehler prüfen. Die Ersteinschätzung ist kostenlos und unverbindlich.

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  1. Was ist der TraffiStar S350 Blitzer?
  2. Technische Spezifikation
  3. Messprotokoll anfordern
  4. Formelle Fehlerquellen
  5. Technische Messfehler
  6. Aktuelle Rechtsprechung

Was ist der TraffiStar S350 Blitzer?

Der TraffiStar S350 ist ein modernes Lasermessgerät der Firma Jenoptik, das bundesweit zur Überwachung von Geschwindigkeitsüberschreitungen und Rotlichtverstößen eingesetzt wird. Im Gegensatz zu klassischen Radargeräten arbeitet es mit präziser Lasertechnologie (LIDAR) und kann sowohl stationär als auch mobil verwendet werden.

Der Traffistar S350 erfasst Fahrzeuge berührungslos und ist besonders in folgenden Situationen im Einsatz:

  • An unfallträchtigen Straßenabschnitten
  • In Baustellenbereichen - oft als Traffistar Minirack (Blitzeranhänger)
  • An Lichtsignalanlagen (Rotlichtüberwachung)

Technische Spezifikationen

Der Traffistar S350 (MiniRack) von Jenoptik kombiniert Lasermesstechnik mit digitaler Bildauswertung. Das System wird in drei Varianten eingesetzt:

  • Stationärer Betrieb: Dauerhafte Installation an Unfallschwerpunkten
  • Mobile Nutzung: Flexibler Einsatz auf Stativen oder in Messfahrzeugen
  • Semi-stationär: Temporäre Installation in TraffiTower-Gehäusen

Entscheidend für die Messgenauigkeit ist das Zusammenspiel der RLS1000-Lasersensorik mit der SmartCamera IV – beide Komponenten müssen regelmäßig gewartet werden.

Kostenlose Erstberatung

Mobile und stationäre Blitzer sind anfällig für Messfehler, wie ein falscher Aufstellwinkel zur Fahrbahn oder die fehlende Speicherung von Messdaten. Laut Studie* sind 56% der Bußgeldbescheide fehlerhaft.

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* Studie der VUT Sachverständigengesellschaft mbH & Co.KG

Messprotokoll anfordern

Für eine erfolgreiche Anfechtung müssen Sie folgende Unterlagen anfordern – fehlt eines dieser Dokumente, kann dies bereits zur Ungültigkeit der Messung führen:

  • Originaldaten: .sbf-Datei (Messfoto) und .pk-Token für BiffProcess
  • Eichdokumente: Aktueller Eichschein mit übereinstimmender Seriennummer
  • Protokolle: Vollständiges Messprotokoll mit Wetter- und Sichtverhältnissen
  • Wartungshistorie: Nachweise über alle Software-Updates seit der letzten Eichung

Praxis-Tipp: Fordern Sie diese Dokumente immer schriftlich über einen Anwalt an – mündliche Auskünfte genügen vor Gericht nicht.

Formelle Fehlerquellen


1. Ungültige Eichung

Die häufigsten formellen Mängel betreffen die Eichung. Gerichte haben in folgenden Fällen bereits Messungen verworfen:

  • Abgelaufene Eichfrist (meist 1 Jahr Gültigkeit)
  • Fehlende Neueichung nach Software-Updates
  • Beschädigte Eichplomben am Gerät

Achtung: Selbst kleine Beschädigungen an den Plomben können die Eichung ungültig machen – lassen Sie dies stets überprüfen.

2. Fehlerhafte Dokumentation

In der Praxis zeigen Messprotokolle häufig diese systematischen Lücken:

  • Unvollständige Angaben zur exakten Messstellenposition
  • Fehlende Kontrollvermerke zu den Sicherungsmarken
  • Undokumentierte Wartungseingriffe zwischen zwei Eichungen

Wichtig: Fehlen diese Angaben, muss die Behörde nachweisen, dass die Messung dennoch korrekt war.

Messprotokoll anfordern

Ich fordere für Sie das Messprotokoll der Bußgeldstelle an und lege auf Wunsch für Sie fachgerecht Einspruch ein.

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* Studie der VUT Sachverständigengesellschaft mbH & Co.KG

Technische Messfehler


Kritische Probleme in BiffProcess

Bei der Auswertung im BiffProcess-Programm (Version 2.94) müssen drei Validierungssymbole vorhanden sein:

  1. Wasserzeichen (Dokumentenvalidierung)
  2. Feder (Manuelle Auslösung)
  3. Schlüssel (Verschlüsselungsstatus)

Fehlt eines dieser Elemente oder ist durchgestrichen, liegt ein formaler Fehler vor, der zur Ungültigkeit führt.

Auswerterahmen-Fehler

Der Auswerterahmen muss laut Jenoptik-Gebrauchsanweisung folgende Kriterien erfüllen:

  • Vollständig im Foto sichtbar sein (keine Abschneidung am Bildrand)
  • Unterhalb der Vorderradaufstandspunkte liegen
  • Keine anderen Fahrzeuge derselben Fahrtrichtung enthalten

Wichtig: Bei falscher Rahmenposition kann keine korrekte Fahrzeugzuordnung erfolgen.

Aktuelle Rechtsprechung

Diese wegweisenden Urteile gibt es bisher zum Traffistar S350 und zur Verwendung von Messdaten bei Blitzermessungen:

  • VerfGH Saarland (Lv 7/17): "Das Recht auf Rohdatenzugang ist essenzieller Teil des fairen Verfahrens"
  • OLG Koblenz (3 OWi 6 SsBs 258/19): "Fehlende MEA_TDIF-Werte verletzen Verteidigungsrechte"
  • AG Neunkirchen (19 OWi 883/19): Freispruch wegen "technisch nicht rekonstruierbarer Messung"

Juristischer Hinweis: Diese Urteile begründen eine Beweislastumkehr – die Behörde muss die Messfehlerfreiheit beweisen.

Messdaten-Check

Fordern Sie über Ihren Anwalt stets an: Original-.sbf-Dateien, gesamte Messreihe des Tages und die Lebensakte des Geräts.

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* Studie der VUT Sachverständigengesellschaft mbH & Co.KG

Viele Betroffene legen gegen fehlerhafte Blitzermessungen Einspruch ein und können so Ihre Rechte wahren.

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Übersicht möglicher Messfehler
  • 56% der Messungen weisen Fehler auf (laut VUT-Studie)
  • Viele Blitzer speichern keine Messdaten
  • Veraltete oder nicht geeichte Blitzer im Einsatz
  • Messungenauigkeiten auch bei modernen Laserblitzern
  • Fehlinterpretationen durch Messbeamte

Studie zu Messsfehlern

Laut einer Experten-Studie (VUT-Verkehr), die knapp 15.000 Bußgeldverfahren auf Fehler untersuchte, sind 56% der Bußgeldbescheide fehlerhaft. Die Studie zeigt, dass zahlreiche Messungen aufgrund von falsch kalibrierten Geräten, ungeeigneten Messstandorten oder fehlerhafter Bedienung ungenau sind.

Besonders häufig treten Probleme bei der Nachvollziehbarkeit der Messungen auf, wenn beispielsweise keine Rohmessdaten gespeichert werden. Betroffene sollten deshalb immer die Möglichkeit einer Überprüfung durch einen Experten in Betracht ziehen, um ungerechtfertigte Bußgelder oder Fahrverbote zu vermeiden.

Strafen aus dem Bußgeldkatalog 2025

FAQs zum TraffiStar S350 Blitzer

Der TraffiStar S350 nutzt LIDAR-Technologie (Light Detection and Ranging) und erreicht theoretisch eine Messgenauigkeit von ±1 km/h. In der Praxis kommt es jedoch häufig zu Fehlern durch:

- Falsche Fahrzeugzuordnung bei dichtem Verkehr
- Spiegelungen bei nasser Fahrbahn
- Ungenauigkeiten bei Kurvenfahrten

Besonders kritisch: Das Gerät speichert keine vollständigen Rohdaten (MEA_TDIF-Werte), was die Nachprüfbarkeit erschwert.

Die häufigsten Anfechtungsgrände betreffen:

1. Formelle Fehler: Abgelaufene Eichung, fehlende Schulungsnachweise der Beamten oder unvollständige Messprotokolle.

2. Technische Fehler: Defekte Lasersensoren, falsch positionierter Auswerterahmen im BiffProcess oder Softwareprobleme.

Bei einem Blitzerfoto des TraffiStar S350 sollten Sie innerhalb von 14 Tagen:

1. Dokumente anfordern: Eichschein, Messprotokoll und die originalen .sbf-Dateien mit den Rohdaten.

2. Bild prüfen: Im BiffProcess-Programm müssen Wasserzeichen, Feder und Schlüssel-Symbol sichtbar sein.

3. Rechtsprechung nutzen: Verweis auf das Saarland-Urteil (Lv 7/17) zur fehlenden Nachvollziehbarkeit.

Das Hauptproblem liegt in der fehlenden Transparenz: Das Gerät speichert nicht alle für eine Überprüfung notwendigen Rohdaten. Der Verfassungsgerichtshof Saarland urteilte 2019, dass dies das Recht auf faire Verteidigung verletzt.

Zudem kommt es häufig zu Fehlmessungen bei:

- Nebel oder starkem Regen
- Mehrspurigen Straßen mit parallelen Fahrzeugen
- Ungünstigen Aufstellwinkeln

Eine vollständige Prüfung ist ohne Fachwissen nicht möglich, aber Sie können erste Hinweise sammeln:

Check 1: Ist das Eichdatum auf dem beigefügten Foto maximal 1 Jahr alt?
Check 2: Sind alle Verkehrszeichen auf dem Foto klar erkennbar?
Check 3: Steht Ihr Auto eindeutig im Fokus oder sind andere Fahrzeuge teilweise im Messrahmen?

Für eine rechtssichere Prüfung und Beratung sollten Sie sich an einen Anwalt für Verkehrsrecht wenden.

Mehrere Gerichte sehen die fehlende Rohdatenspeicherung kritisch:

- VerfGH Saarland (Lv 7/17): Verbot den Einsatz des S350
- OLG Koblenz (3 OWi 6 SsBs 258/19): Messung ohne Rohdaten nicht verwertbar
- AG Neunkirchen (19 OWi 883/19): Freispruch wegen nicht nachvollziehbarer Messung

Diese Urteile helfen bei der Verteidigung gegen Traffistar S350-Messungen.