Traffistar S350: Einspruch wegen fehlender Messdaten prüfen
Sie sind vom Laserblitzer Traffistar S350 geblitzt worden? Der Blitzer steht immer wieder in der Kritik aufgrund nicht nachvollziehbarer Messergebnisse und seiner Anfälligkeit für Messfehler.
- Was ist der TraffiStar S350 Blitzer?
- Technische Spezifikation
- Messprotokoll anfordern
- Formelle Fehlerquellen
- Technische Messfehler
- Aktuelle Rechtsprechung
Was ist der TraffiStar S350 Blitzer?
Der TraffiStar S350 ist ein modernes Lasermessgerät der Firma Jenoptik, das bundesweit zur Überwachung von Geschwindigkeitsüberschreitungen und Rotlichtverstößen eingesetzt wird. Im Gegensatz zu klassischen Radargeräten arbeitet es mit präziser Lasertechnologie (LIDAR) und kann sowohl stationär als auch mobil verwendet werden.
Der Traffistar S350 erfasst Fahrzeuge berührungslos und ist besonders in folgenden Situationen im Einsatz:
- An unfallträchtigen Straßenabschnitten
- In Baustellenbereichen - oft als Traffistar Minirack (Blitzeranhänger)
- An Lichtsignalanlagen (Rotlichtüberwachung)
Technische Spezifikationen
Der Traffistar S350 (MiniRack) von Jenoptik kombiniert Lasermesstechnik mit digitaler Bildauswertung. Das System wird in drei Varianten eingesetzt:
- Stationärer Betrieb: Dauerhafte Installation an Unfallschwerpunkten
- Mobile Nutzung: Flexibler Einsatz auf Stativen oder in Messfahrzeugen
- Semi-stationär: Temporäre Installation in TraffiTower-Gehäusen
Entscheidend für die Messgenauigkeit ist das Zusammenspiel der RLS1000-Lasersensorik mit der SmartCamera IV – beide Komponenten müssen regelmäßig gewartet werden.
* Studie der VUT Sachverständigengesellschaft mbH & Co.KGMessprotokoll anfordern
Für eine erfolgreiche Anfechtung müssen Sie folgende Unterlagen anfordern – fehlt eines dieser Dokumente, kann dies bereits zur Ungültigkeit der Messung führen:
- Originaldaten: .sbf-Datei (Messfoto) und .pk-Token für BiffProcess
- Eichdokumente: Aktueller Eichschein mit übereinstimmender Seriennummer
- Protokolle: Vollständiges Messprotokoll mit Wetter- und Sichtverhältnissen
- Wartungshistorie: Nachweise über alle Software-Updates seit der letzten Eichung
Praxis-Tipp: Fordern Sie diese Dokumente immer schriftlich über einen Anwalt an – mündliche Auskünfte genügen vor Gericht nicht.
Formelle Fehlerquellen
1. Ungültige Eichung
Die häufigsten formellen Mängel betreffen die Eichung. Gerichte haben in folgenden Fällen bereits Messungen verworfen:
- Abgelaufene Eichfrist (meist 1 Jahr Gültigkeit)
- Fehlende Neueichung nach Software-Updates
- Beschädigte Eichplomben am Gerät
Achtung: Selbst kleine Beschädigungen an den Plomben können die Eichung ungültig machen – lassen Sie dies stets überprüfen.
2. Fehlerhafte Dokumentation
In der Praxis zeigen Messprotokolle häufig diese systematischen Lücken:
- Unvollständige Angaben zur exakten Messstellenposition
- Fehlende Kontrollvermerke zu den Sicherungsmarken
- Undokumentierte Wartungseingriffe zwischen zwei Eichungen
Wichtig: Fehlen diese Angaben, muss die Behörde nachweisen, dass die Messung dennoch korrekt war.
* Studie der VUT Sachverständigengesellschaft mbH & Co.KGTechnische Messfehler
Kritische Probleme in BiffProcess
Bei der Auswertung im BiffProcess-Programm (Version 2.94) müssen drei Validierungssymbole vorhanden sein:
- Wasserzeichen (Dokumentenvalidierung)
- Feder (Manuelle Auslösung)
- Schlüssel (Verschlüsselungsstatus)
Fehlt eines dieser Elemente oder ist durchgestrichen, liegt ein formaler Fehler vor, der zur Ungültigkeit führt.
Auswerterahmen-Fehler
Der Auswerterahmen muss laut Jenoptik-Gebrauchsanweisung folgende Kriterien erfüllen:
- Vollständig im Foto sichtbar sein (keine Abschneidung am Bildrand)
- Unterhalb der Vorderradaufstandspunkte liegen
- Keine anderen Fahrzeuge derselben Fahrtrichtung enthalten
Wichtig: Bei falscher Rahmenposition kann keine korrekte Fahrzeugzuordnung erfolgen.
Aktuelle Rechtsprechung
Diese wegweisenden Urteile gibt es bisher zum Traffistar S350 und zur Verwendung von Messdaten bei Blitzermessungen:
- VerfGH Saarland (Lv 7/17): "Das Recht auf Rohdatenzugang ist essenzieller Teil des fairen Verfahrens"
- OLG Koblenz (3 OWi 6 SsBs 258/19): "Fehlende MEA_TDIF-Werte verletzen Verteidigungsrechte"
- AG Neunkirchen (19 OWi 883/19): Freispruch wegen "technisch nicht rekonstruierbarer Messung"
Juristischer Hinweis: Diese Urteile begründen eine Beweislastumkehr – die Behörde muss die Messfehlerfreiheit beweisen.
* Studie der VUT Sachverständigengesellschaft mbH & Co.KGViele Betroffene legen gegen fehlerhafte Blitzermessungen Einspruch ein und können so Ihre Rechte wahren.

Übersicht möglicher Messfehler |
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- 56% der Messungen weisen Fehler auf (laut VUT-Studie)
- Viele Blitzer speichern keine Messdaten
- Veraltete oder nicht geeichte Blitzer im Einsatz
- Messungenauigkeiten auch bei modernen Laserblitzern
- Fehlinterpretationen durch Messbeamte
Studie zu Messsfehlern
Laut einer Experten-Studie (VUT-Verkehr), die knapp 15.000 Bußgeldverfahren
auf Fehler untersuchte, sind 56% der Bußgeldbescheide fehlerhaft.
Die Studie zeigt, dass zahlreiche Messungen aufgrund von falsch kalibrierten Geräten,
ungeeigneten Messstandorten oder fehlerhafter Bedienung ungenau sind.
Besonders häufig treten Probleme bei der Nachvollziehbarkeit der Messungen auf,
wenn beispielsweise keine Rohmessdaten gespeichert werden. Betroffene sollten
deshalb immer die Möglichkeit einer Überprüfung durch einen Experten in Betracht ziehen,
um ungerechtfertigte Bußgelder oder Fahrverbote zu vermeiden.
Strafen aus dem Bußgeldkatalog 2025

Zu schnell gefahren

Abstand nicht eingehalten

Rote Ampel überfahren
