Bußgeldkatalog 2025: Abstand nicht eingehalten
Ein sicherer Abstand ist im Straßenverkehr entscheidend, um Unfälle zu vermeiden und die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten. Doch auch im Jahr 2025 bleiben Abstandsverstöße eine der häufigsten Ursachen für Auffahrunfälle.
Wann ist der Abstand zu gering und welche Konsequenzen drohen, wenn Sie den vorgeschriebenen Mindestabstand nicht einhalten? Hier finden Sie einen umfassenden Überblick über die aktuellen Regelungen, Bußgelder, Punkte, mögliche Fahrverbote und Messfehler.
Inhaltsverzeichnis
- Der vorgeschriebene Mindestabstand
- Bußgelder und Strafen bei Abstandsverstoß (PKW)
- Abstandsverstoß mit LKW und Bussen
- So wird ein Abstandsverstoß gemessen
- Abstandsmessung durch Blitzer
- Fahrverbot bei Abstandsverstoß
- Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Der vorgeschriebene Mindestabstand: Faustregeln für Ihre Sicherheit
In Deutschland ist der notwendige Sicherheitsabstand in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) nicht mit festen Meterangaben definiert, sondern richtet sich nach der gefahrenen Geschwindigkeit. Die goldene Regel lautet hier: "halber Tacho".
- Außerhalb geschlossener Ortschaften: Der Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug sollte mindestens der Hälfte des Tachowertes in Metern entsprechen. Fahren Sie beispielsweise 100 km/h, sollten 50 Meter Abstand gehalten werden. Eine gute Orientierung bieten hier die Leitpfosten am Fahrbahnrand, die in der Regel 50 Meter auseinanderstehen.
- Innerhalb geschlossener Ortschaften: Hier gilt die "1-Sekunden-Regel" oder eine Faustregel von mindestens 15 Metern (ca. drei PKW-Längen). Bei geringen Geschwindigkeiten ist der Bremsweg kürzer, aber die Reaktionszeit bleibt entscheidend.
- Besondere Bedingungen: Bei schlechter Sicht, nasser Fahrbahn, Nebel oder Glatteis muss der Abstand noch deutlich vergrößert werden, da sich der Bremsweg erheblich verlängert.
Bußgelder und Strafen bei Abstandsverstoß (PKW)
Mehr als 80 km/h Mehr als 100 km/h Mehr als 130 km/h
Abstandsverstoß mit mehr als 80 km/h
Tachowert | Punkte | Bußgeld | Fahrverbot | Einspruch sinnvoll? |
---|---|---|---|---|
weniger als 5/10 | 1 | 75€ | Nein |
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weniger als 4/10 | 1 | 100€ | Nein |
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weniger als 3/10 | 1 | 160€ | Nein |
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weniger als 2/10 | 1 | 240€ | Nein |
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weniger als 1/10 | 1 | 320€ | Nein |
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Abstandsverstoß mit mehr als 100 km/h
Tachowert | Punkte | Bußgeld | Fahrverbot | Einspruch sinnvoll? |
---|---|---|---|---|
weniger als 5/10 | 1 | 75€ | Nein |
Jetzt prüfen |
weniger als 4/10 | 1 | 100€ | Nein |
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weniger als 3/10 | 2 | 160€ | 1 Monat |
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weniger als 2/10 | 2 | 240€ | 2 Monate |
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weniger als 1/10 | 2 | 320€ | 2 Monate |
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Abstandsverstoß mit mehr als 130 km/h
Tachowert | Punkte | Bußgeld | Fahrverbot | Einspruch sinnvoll? |
---|---|---|---|---|
weniger als 5/10 | 1 | 100€ | Nein |
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weniger als 4/10 | 1 | 180€ | Nein |
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weniger als 3/10 | 2 | 240€ | 1 Monat |
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weniger als 2/10 | 2 | 320€ | 2 Monate |
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weniger als 1/10 | 2 | 400€ | 2 Monate |
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Abstandsverstoß mit LKW und Bussen
Für LKW und Busse gelten aufgrund ihrer Größe, Masse und des längeren Bremswegs verschärfte Abstandsregeln und oft höhere Strafen. Die "halber Tacho"-Regel wird hier strenger ausgelegt, insbesondere auf Autobahnen.
Die Bußgelder und Punkte für LKW über 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht (zGM) und Busse mit Fahrgästen sind teilweise höher als bei PKW. Beachten Sie folgende wichtige Punkte:
- Wenn Sie mit einem LKW (über 3,5 t zGM) bei einer Geschwindigkeit von über 50 km/h den vorgeschriebenen Mindestabstand von 50 Metern unterschreiten, drohen 108,50 Euro Bußgeld und 1 Punkt in Flensburg.
- Fahren Sie schneller als 50 km/h und unterschreiten dabei den Mindestabstand von 50 Metern mit einem Kraftomnibus mit Fahrgästen oder einem kennzeichnungspflichtigen Fahrzeug (über 3,5 t zGM), sind es 148,50 Euro Bußgeld und ebenfalls 1 Punkt.
Darüber hinaus können, wie bei PKW, auch bei LKW und Bussen höhere Geschwindigkeiten und besonders geringe Abstände zu weiteren Punkten und Fahrverboten führen, ähnlich den Staffeln in der PKW-Tabelle, jedoch mit teilweise erhöhten Bußgeldern. Besonders für Berufskraftfahrer können Abstandsverstöße schnell zu erheblichen Konsequenzen führen, die den Führerschein und damit die berufliche Existenz gefährden können.
So wird ein Abstandsverstoß gemessen
Die Abstandsüberwachung erfolgt in Deutschland mit verschiedenen Messverfahren, die eine präzise Feststellung des Abstands und der Geschwindigkeit ermöglichen.
- Video-Messanlagen: Am häufigsten kommen stationäre oder mobile Video-Messanlagen zum Einsatz, die den Verkehr über einen längeren Streckenabschnitt filmen. Aus den Videoaufnahmen können dann die Geschwindigkeit und der Abstand der Fahrzeuge exakt berechnet werden. Bekannte Systeme sind beispielsweise das VAMA-System oder das Brückenmessverfahren.
- Police-Pilot (ProViDa): Dabei wird ein Polizeifahrzeug genutzt, das dem "Verdächtigen" über einen längeren Zeitraum folgt und dessen Geschwindigkeit und Abstand per Video aufzeichnet. Die Daten dienen später als Beweismittel.
- Laserpistolen (LIDAR): Obwohl seltener für Abstandsverstöße eingesetzt, können Laserpistolen auch den Abstand zu einem Fahrzeug messen. Ihr Haupteinsatzgebiet ist jedoch die Geschwindigkeitsmessung.
Die Messsysteme sind in der Regel hochpräzise, doch Messfehler oder unklare Beweismittel können in Einzelfällen zu einer Anfechtung des Bußgeldbescheids führen.
Abstandsmessung durch Blitzer
Ja, "Blitzer" können tatsächlich auch Abstandsverstöße erfassen. Oft sind es dabei keine klassischen Geschwindigkeitsblitzer, sondern spezialisierte Anlagen, wie das Verkehrskontrollsystem VKS 3.0 / 4.5.
- Kombinierte Anlagen: Viele moderne Radaranlagen oder Video-Systeme sind so konzipiert, dass sie gleichzeitig Geschwindigkeit und Abstand überwachen. Sie erfassen den Abstand zwischen zwei Fahrzeugen innerhalb eines definierten Messbereichs.
- Auswertung von Beweismitteln: Das typische "Blitzerfoto" bei einem Abstandsverstoß zeigt oft nicht nur das Fahrzeug, sondern auch eine Referenzlinie auf der Fahrbahn, anhand derer der Abstand ermittelt wird. Zusätzlich werden oft Videoaufnahmen ausgewertet.
Der "Blitz" kann also sowohl bei zu hoher Geschwindigkeit als auch bei zu geringem Abstand ausgelöst werden, je nachdem, welche Verkehrsregel primär missachtet wurde.
Fahrverbot bei Abstandsverstoß
Ein Fahrverbot bei Abstandsverstoß ist keine Seltenheit und kann bereits ab einer Geschwindigkeit von über 80 km/h verhängt werden, wenn der Abstand besonders gering war.
- Ab wann droht ein Fahrverbot? Ein Fahrverbot von einem Monat wird in der Regel verhängt, wenn der Abstand bei einer Geschwindigkeit von über 80 km/h weniger als 2/10 des halben Tachowertes betrug. Das bedeutet, bei 100 km/h waren es weniger als 10 Meter Abstand, bei 130 km/h weniger als 13 Meter.
- Wiederholungstäter: Wer innerhalb kurzer Zeit mehrfach mit einem erheblichen Abstandsverstoß auffällt, muss mit längeren Fahrverboten oder sogar dem Entzug des Führerscheins rechnen.
- Regelfahrverbot: Die Tabellen zeigen die Regelfahrverbote. In besonders schweren Fällen oder bei Gefährdung kann das Gericht auch höhere Strafen verhängen.
Ein Fahrverbot bedeutet, dass Sie für die Dauer des Verbots kein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr führen dürfen. Der Führerschein muss für diese Zeit bei der zuständigen Behörde abgegeben werden.
Ein Einspruch gegen eine fehlerhafte Abstandsmessung kann bei Messfehlern oder unzureichender Berücksichtigung der Verkehrssituation erfolgversprechend sein.

Übersicht möglicher Messfehler |
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- 56% der Messungen weisen Fehler auf (laut VUT-Studie)
- Mangelhafte Videoqualität
- Zu niedrige Toleranzwerte bei VKS 3.0 & 4.5
- Zu kurze Messstrecke
- Fehlinterpretationen durch Messbeamte
weitere Ordnungswidrigkeiten

Zu schnell gefahren

Rote Ampel überfahren
