Bußgeldcheck
Beantworten Sie uns nur einige Fragen zu Ihrem Verstoß und übermitteln Sie uns gerne Ihr Behördenschreiben oder reichen es später nach.
Kostenlose Ersteinschätzung
Unser Experte für Verkehrsrecht prüft den Vorwurf der Behörden auf mögliche Messfehler und Formfehler und teilt Ihnen das vorläufige Ergebnis mit.
Einspruch einlegen
Auf Wunsch vertrauen Sie uns Ihren Fall an und wir verteidigen Sie gegen drohende Bußgelder, Punkte und Fahrverbote - bundesweit.
        Ihr Fachanwalt für Verkehrsrecht: Yves Junker
Behörden machen Fehler - gerade im Bereich von Verkehrsordnungswidrigkeiten. Laut einer Studie (VUT-Verkehr*) sind 56 % der Bußgeldbescheide fehlerhaft. Die Studie zeigt, dass zahlreiche Messungen aufgrund von falsch kalibrierten Geräten, ungeeigneten Messstandorten oder fehlerhafter Bedienung ungenau sind.
Meine auf Verkehrsrecht spezialisierte Kanzlei vertritt Mandanten seit 2001 bundesweit nicht nur bei Ordnungswidrigkeiten, sondern auch bei Vergehen wie Alkohol am Steuer oder Fahrerflucht. Kontaktieren Sie uns gerne und wir beraten Sie zu Ihren Möglichkeiten. Die Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos und unverbindlich.Erfahrungen und Bewertungen unserer Mandanten
Absolute Spitzenleistung in Sachen Kompetenz, Abwicklung, Kommunikation, Aufklärung & Information. Was will man mehr! Ich bin überaus begeistert und kann Herrn nur bestens empfehlen. Nochmals vielen Dank für die professionelle und korrekte Abwicklung – jederzeit wieder.
Vor einigen Jahren hat Hr. ohne Vorauszahlung meinen Fall erfolgreich zu Ende geführt. Unfälle etc. passieren glücklicherweise selten im Leben, aber ich würde mich sofort wieder an diesen Anwalt wenden. Schade, dass er nicht noch andere Rechtsgebiete anbietet.
Ein wahrer Fachanwalt für Verkehrsrecht! Herr hat mich freundlich, professionell und erfolgreich beraten und vertreten. Im Falle eines Falles gerne wieder. Vielen Dank!
Fragen & Antworten zum Verkehrsrecht
Als erfahrener Fachanwalt für Verkehrsrecht und ADAC Vertragsanwalt mit Kanzleisitz in Köln, biete ich Ihnen spezialisierte rechtliche Unterstützung in allen Bereichen rund um Verkehrsordnungswidrigkeiten (z.B. Bußgeldverfahren, Punkte, Fahrverbot) und Verkehrsstrafrecht (z.B. Unfallflucht, Alkohol oder Drogen am Steuer). Ich vertrete Ihre Interessen nicht nur im Großraum Köln, Leverkusen, Düsseldorf, Dortmund, Essen, Bonn, Bergisch-Gladbach, Aachen und anderen prominenten Städten in Nordrhein-Westfalen, sondern auch bundesweit.
Profitieren Sie von über 20 Jahren Erfahrung, fundierter Expertise und einer strategischen, lösungsorientierten Arbeitsweise. Ich setze mich persönlich für Ihre Interessen ein – kompetent, engagiert und effizient. Die Ersteinschätzung Ihres Falles ist für Sie stets kostenlos und unverbindlich.
Die Anhörung im Bußgeldverfahren wird Ihnen zugestellt, wenn Sie als möglicher Fahrer eines Fahrzeugs infrage kommen, das in einem Verkehrsverstoß verwickelt war. Sie haben die Möglichkeit, sich zur Sache zu äußern – müssen es aber nicht. Viele Anhörungsbögen enthalten formale Fehler, die sich bei genauer Prüfung nutzen lassen. Eine rechtliche Einschätzung kann sich daher lohnen.
Wenn Sie Halter eines Fahrzeugs sind, aber nicht selbst gefahren sind, erhalten Sie einen Zeugenfragebogen. Sie dürfen Angaben verweigern, wenn Sie sich oder Angehörige belasten würden. Auch hier ist eine rechtliche Beratung oft sinnvoll, um Fallstricke zu vermeiden.
Ob Blitzer, Laser oder Section Control: Geschwindigkeitsmessungen sind fehleranfällig. Ich prüfe für Sie die Messprotokolle, Kalibrierung und Einsatzbedingungen. Ein Einspruch kann Fahrverbote oder Punkte verhindern – lassen Sie Ihren Fall individuell und kostenfrei vorprüfen.
Ein zu geringer Sicherheitsabstand wird oft mithilfe von Videoüberwachung dokumentiert – doch nicht jede Messung ist rechtlich verwertbar. Ich analysiere die Beweislage und vertrete Sie effektiv bei drohendem Fahrverbot oder Punkten.
Bei Rotlichtverstößen drohen Fahrverbote – insbesondere bei "qualifiziertem Rotlichtverstoß" (länger als 1 Sekunde). Viele Messanlagen sind angreifbar, zeigen keine Rotzeit an oder haben Probleme bei der korrekten Berechnung auf eine Zehntelsekunde. Ich kläre für Sie, ob ein Einspruch sinnvoll ist.
Unfallflucht ist kein Kavaliersdelikt – oft drohen Geldstrafen, Punkte oder der Entzug der Fahrerlaubnis. Ich prüfe die Vorwürfe und mögliche Verteidigungsstrategien – diskret, erfahren und zielorientiert.
Bereits geringe Promillewerte können ernste Konsequenzen haben – von Fahrverbot bis MPU. Ich analysiere für Sie die Beweismittel, ärztlichen Gutachten und Ablauf der Blutentnahme. Gemeinsam finden wir die beste Verteidigungsstrategie.
In der Probezeit gelten verschärfte Regeln: Bereits ein A-Verstoß (z. B. zu schnelles Fahren oder Rotlichtverstoß) führt zur Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre und zur Pflichtteilnahme an einem Aufbauseminar. Weitere Verstöße können zum Führerscheinentzug führen. Ich unterstütze Sie bei der richtigen Reaktion.
Die Bußgeldhöhe richtet sich nach der Schwere des Verstoßes:
- Geringfügiger Verstoß: Bis 20 km/h – meist nur Bußgeld.
 - Schwerwiegender Verstoß: Über 20 km/h – Punkte, Fahrverbot, besonders relevant in der Probezeit oder bei Wiederholungstätern.
 
Ich helfe Ihnen bei der Einordnung und rechtlichen Bewertung Ihres Falls.
Typische Messmethoden sind:
- Stationäre Blitzer: Feste Standorte, häufig an Gefahrenstellen.
 - Mobile Radarfallen: Flexibel, oft an wechselnden Orten.
 - Lasergeräte: Manuell bedient, besonders fehleranfänglich.
 - Section Control: Durchschnittsmessung über Streckenabschnitt.
 
Ich überprüfe die Rechtmäßigkeit der eingesetzten Technik in Ihrem Fall – individuell und präzise.