30. Mai 2025, 09:00 Uhr
Verkehrsrecht

Autofahrer Update 2025: Neue EU-Regeln, Kosten & Mautpreise

Entdecken Sie alle wichtigen Neuerungen im Verkehrsrecht 2025: Führerschein, CO₂-Steuer, Maut, Assistenzsysteme und mehr. Ihr Guide für das neue Jahr.

Autofahrer Update 2025: Neue EU-Regeln, Kosten & Mautpreise

Inhaltsverzeichnis



Führerscheinumtausch 2025

Der große Führerscheinumtausch geht in die nächste Runde und betrifft verschiedene Jahrgänge. Prüfen Sie, ob Sie zu denjenigen gehören, die jetzt handeln müssen, um Problemen vorzubeugen.

  • Frist für vor 1953 Geborene: Seit dem 19. Januar 2025 dürfen rosa oder graue Papierführerscheine nicht mehr genutzt werden.
  • Frist für 1971-1998 Geborene: Die Frist zum 19. Januar 2025 gilt weiterhin, wenn der Führerschein vor dem 31. Dezember 1998 ausgestellt wurde.
  • Kosten und Gültigkeit: Der neue EU-Kartenführerschein kostet etwa 25 Euro und ist 15 Jahre gültig.
  • Strafen: Wer die Frist versäumt, riskiert ein Verwarngeld von zehn Euro.

Der Umtausch sorgt für mehr Fälschungssicherheit und Übersichtlichkeit im europäischen Führerscheinregister.

CO₂-Steuer: Sprit wird teurer

Zum 1. Januar 2025 ist die nächste Stufe der CO₂-Abgabe in Kraft getreten. Damit stieg der Preis von 45 Euro auf 55 Euro pro Tonne (ohne Mehrwertsteuer). Das bedeutet für Sie an der Zapfsäule einen Anstieg der Kraftstoffpreise um etwa 3 Cent mehr pro Liter bei Benzin und Diesel im Vergleich zum Vorjahr. Stellen Sie sich also auf höhere Kosten beim Tanken ein!

Neu bei Reisepass und Personalausweis

Das Beantragen eines neuen Personalausweises oder Reisepasses wird einfacher: Seit Mai genügt es, ein digitales Passfoto zu übermitteln. Ein weiterer Pluspunkt ist, dass Reisepässe und Personalausweise künftig mit der Post zugestellt werden können – das erspart Ihnen den Weg zur Behörde! Bis zum 31. Juli werden allerdings übergangsweise in Ausnahmefällen noch Papierfotos akzeptiert.

Änderungen durch die EU-Führerscheinrichtlinie

Die lang erwartete EU-Führerscheinrichtlinie bringt einige Neuerungen mit sich. Diskutiert wird die Einführung des digitalen Führerscheins bis 2030 sowie Änderungen beim Mindestalter für Lkw- und Busfahrer. Auch bei der Probezeit für Fahranfänger und den Vorschriften für die theoretische Prüfung soll es Aktualisierungen geben. Eine gute Nachricht ist, dass obligatorische Gesundheitsuntersuchungen und kürzere Umtauschfristen für Senioren inzwischen vom Tisch sind. Deutschland muss die Richtlinie noch in nationales Recht umsetzen, bevor die Änderungen in Kraft treten.

Meldepflicht in Hotels wird abgeschafft

Im Rahmen des Bürokratieentlastungsgesetzes IV entfällt seit dem 1. Januar 2025 die Meldepflicht für deutsche Urlauber in Hotels im Inland. Das bedeutet, Sie müssen keinen Papiermeldeschein mehr ausfüllen. Beachten Sie jedoch, dass dies nicht für ausländische Gäste gilt – sie müssen weiterhin die entsprechenden Formulare ausfüllen.

Unfall melden soll einfacher werden

Unfallflucht ist eine Straftat, doch künftig soll es Änderungen geben, die strafmildernd wirken oder sogar zur Straffreiheit führen können. Bei Sachschäden soll der Unfallverursacher nicht mehr zwingend längere Zeit am Unfallort auf den Geschädigten warten müssen. Stattdessen können die Angaben auch bei einer Polizeiwache oder digital bei einer neu zu schaffenden Meldestelle gemacht werden. Ein genauer Termin für diese Änderungen steht noch nicht fest.

Parküberwachung und Handyblitzer

Sogenannte Scan-Cars zur automatischen Überwachung von Schwarzparkern sind seit einiger Zeit in der Diskussion. Diese Fahrzeuge sind mit Videosystemen ausgestattet und sollen die Parkberechtigung überprüfen. Bei Handyblitzern gibt es in Rheinland-Pfalz bereits Fortschritte: Auf der A60 sind seit Mitte April die ersten Geräte im Einsatz, da dort die Rechtsgrundlage geschaffen wurde. Es bleibt abzuwarten, wann und in welcher Form diese Technologien bundesweit oder in weiteren Regionen eingesetzt werden.

Pflicht zur Gasprüfung bei Wohnmobilen

Wohnmobil- und Wohnwagenbesitzer aufgepasst! Ab dem 19. Juni 2025 wird eine regelmäßige Überprüfung der Flüssiggasanlagen alle zwei Jahre zur Pflicht. Diese Maßnahme dient Ihrer Sicherheit und soll Unfälle durch Undichtigkeiten und Defekte im Gassystem verhindern. Bei neuen Fahrzeugen muss die erste Prüfung sogar schon vor der Inbetriebnahme erfolgen. Bei Versäumnis drohen Bußgelder, gestaffelt nach Dauer der Fristüberschreitung, bis zu 60 Euro. Planen Sie das also unbedingt ein!

Neue Abgasnormen für PKW und Motorräder

Auch in puncto Umweltschutz gibt es Neuerungen: Als Zwischenschritt zur geplanten Euro-Norm 7 wurde 2023 die Abgasnorm Euro 6e für Pkw eingeführt. Seit dem 1. Januar 2025 ist die zweite Stufe der Euro-Norm 6e für neu typgenehmigte Pkw-Modelle verbindlich vorgeschrieben. Sie gilt ab Januar 2026 dann auch für neu zugelassene Fahrzeuge. Und auch Motorradfahrer müssen sich umstellen: Seit dem 1. Januar 2025 dürfen nur noch Motorräder mit der Euro-Norm 5+ erstmalig zugelassen werden. Für kleine Fahrzeugbestände können Ausnahmen beantragt werden.

Farbwechsel der TÜV-Plakette

Haben Sie eine orangefarbene TÜV-Plakette an Ihrem Fahrzeug? Dann ist es im Jahr 2025 Zeit für die Hauptuntersuchung (HU)! Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie dann eine gelbe Plakette, die bis zum entsprechenden Monat im Jahr 2027 gültig ist. Wer die HU um mehr als zwei Monate überschreitet, riskiert ein Bußgeld. Also nicht vergessen!

Pflicht von Fahrerassistenzsystemen in Neuwagen

Ab 2025 wird Autofahren noch sicherer, denn in Neuwagen wird eine ganze Reihe von fortschrittlichen Fahrerassistenzsystemen zur Pflichtausstattung. Diese intelligenten Helfer sollen Sie im Straßenverkehr optimal unterstützen.

  • Notbremsassistenten: Helfen im Ernstfall, Kollisionen zu vermeiden.
  • Intelligente Geschwindigkeitsassistenten: Unterstützen Sie bei der Einhaltung von Geschwindigkeitsbegrenzungen.
  • Müdigkeits- und Aufmerksamkeitswarner: Erkennen Ermüdungserscheinungen und warnen den Fahrer.
  • Black Box (Ereignisdatenrekorder): Zeichnet unfallbezogene Daten auf, um Ursachen zu klären.
  • Notbremslicht: Macht nachfolgende Fahrer bei starkem Bremsen auf die Gefahrensituation aufmerksam.
  • Rückfahrassistent: Erleichtert das Rangieren und Parken.
  • Vorbereitung für alkoholempfindliche Wegfahrsperren: Erleichtert den nachträglichen Einbau.
  • Aktive Spurhalteassistenten: Helfen, das Fahrzeug in der Spur zu halten.
  • Kopfaufprallschutzsysteme: Bieten zusätzlichen Schutz bei einem Aufprall.

Diese Systeme sind ein echtes Plus für die Sicherheit im Straßenverkehr und sollen Unfälle reduzieren.

THG-Quote für Elektroautos

Besitzer von Elektroautos können sich freuen, denn auch 2025 können Sie weiterhin Ihre Treibhausgas (THG)-Zertifikate verkaufen. Diese Regelung ist eine tolle Unterstützung, um CO₂-Emissionen zu reduzieren und die E-Mobilität voranzutreiben. Die Frist zur Beantragung der Zertifikate für 2025 endet am 7. November. Die Auszahlung der Prämie erfolgt in der Regel einmal jährlich.

Neue Typklassen in der Kfz-Versicherung

Im Jahr 2025 wird die Kfz-Versicherung für einige Autofahrer teurer, da der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) neue Typklassen eingeführt hat. Aber keine Sorge, andere Fahrzeughalter könnten sogar von günstigeren Einstufungen profitieren. Die Typklassen basieren auf den Schaden- und Reparaturkosten der jeweiligen Automodelle. Falls Ihre Prämie bei gleichbleibenden Leistungen erhöht wird, haben Sie übrigens ein Sonderkündigungsrecht.

Verkehrssünden im Ausland: Das ist neu

Wer im Ausland Verkehrsverstöße begeht, sollte sich auf neue Regelungen einstellen, die die Verfolgung effizienter gestalten sollen. Diese Änderungen treten sukzessive in Kraft.

  • Verständliche Sprache: Alle behördlichen Schreiben im Bußgeldverfahren müssen künftig in einer für den Verkehrssünder verständlichen Sprache verfasst sein.
  • Zustellungsfrist: Ein Bußgeldbescheid aus anderen EU-Staaten muss innerhalb von elf Monaten zugestellt werden.
  • Verbot privater Inkassodienstleister: Die Tätigkeit von privaten Inkassodienstleistern bei der Verfolgung von Verkehrsverstößen ist künftig verboten.

Diese Maßnahmen sollen die Rechte der Autofahrer im Ausland stärken und für mehr Transparenz sorgen.

Änderungen bei der Maut und Dauerbaustellen in Österreich

Für alle, die nach Österreich reisen, gibt es wichtige Änderungen bei Maut und Verkehrslage, die Sie unbedingt einplanen sollten.

  • Teurere Vignetten: Die Jahresvignette kostet ab 2025 103,80 Euro. Auch Tages-, 10-Tages- und 2-Monats-Vignetten werden teurer.
  • Brennerautobahn (A13): Die Luegbrücke wird ab Januar 2025 zur Mega-Dauerbaustelle bis 2030 mit einspuriger Verkehrsführung.
  • Tauernautobahn (A10): Auch hier kommt es bis Juni 2025 durch Tunnelsanierungen zwischen Golling und Werfen zu Behinderungen mit einspurigem Gegenverkehr.

Italien: Höhere Strafen für Verkehrssünder

Verkehrssünder in Italien werden nun deutlich härter bestraft: Die Reform des Codice della Strada ist bereits am 14. Dezember 2024 in Kraft getreten. Vor allem bei Alkohol- und Drogenfahrten drohen hohe Bußgelder bzw. Geldstrafen, und für Wiederholungstäter gilt eine Null-Promille-Grenze. Auch das Überfahren einer roten Ampel sowie Handy- und Geschwindigkeitsverstöße innerorts werden teurer. Zudem kann es Fahrverbote geben.

Frankreich: Superblitzer erfassen mehr Vergehen

In Frankreich stehen neue "Superblitzer" an! Die französische Regierung plant, einen Teil der aktuell rund 4000 Radarfallen im Land künftig auch den Abstand, die Gurtpflicht und das Handyverbot am Steuer überwachen zu lassen. Diese neuen Radargeräte arbeiten mithilfe künstlicher Intelligenz. Wann genau die neuen KI-Blitzer einsatzfähig sind, ist noch nicht bekannt, aber es ist eine wichtige Neuerung für Reisende.

Großbritannien: Neue Einreisegenehmigung (ETA)

Reisende nach Großbritannien benötigen seit April 2025 zusätzlich zum Reisepass auch eine kostenpflichtige elektronische Einreisegenehmigung (ETA). Bei der Online-Beantragung der ETA müssen persönliche Daten angegeben und Fragen zur Reise beantwortet werden. Zudem wird eine Bearbeitungsgebühr von 10 Pfund (ca. 12 Euro) erhoben, die per Kreditkarte zu bezahlen ist. Ohne ETA ist die Einreise nicht möglich.

Diese zahlreichen Neuerungen im Verkehrsrecht zielen darauf ab, die Sicherheit im Straßenverkehr zu erhöhen und Umweltbelastungen zu reduzieren. Autofahrer sollten sich frühzeitig informieren und entsprechende Maßnahmen ergreifen, um mögliche Strafen oder Unannehmlichkeiten zu vermeiden.

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